Manchmal ist das schon furchtterregend was man so von „selbsternannten Immobilien-Fachleuten“ in Präsentationen vorgesetzt bekommt, dann kannst du nur beten „lieber Gott lassen den Vermittler nicht bei mir Klingeln“, noch schlimmer wäre mich beraten.
Da schaut man sich eine Immobilienpräsentation an, denkt naja so einigermaßen passt das ja, aber dann kommt eine Folie wo du nur noch denkst „hoffentlich berät der keine Kunden“.So erging es einem Mitglied unserer Redaktion in den letzten Tagen. Da wurde doch tatsächlich Inflationausgleich als Wertsteigerung verkauft?
Lieber Herr W. Inflationsausgleich hat nichts aber auch garnichts mit Wersteigerung zu tun. Das Wort in seiner Bedeutung sagt schon worum es geht, um einen Ausgleich der Infaltion.Alles was darüber hinaus erzielt wird an Verkaufspreis wäre dann eine Wertsteigerung. Sie bewegen sich dort mit ihren Rechenmodellen auch auf „ganz dünnem Eis“ im Rahmen der Beraterhaftuung. Geben Sie Inflationsausgleich als Wertseigerung in einer Rechnung an den Kunden heraus, dann könnte das mal „nach Hinten los gehen“. Das Sie dann noch Geschäfstführer eines Immobilienvertriebes sind macht doch sehr nachdenklich. Vielleicht sollten sie da noch mal Nachhilfe nehmen und zumindest Ihre Präsentation und Berechnungsmodell verändern.
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