Wesentliche Punkte aus der Anklage „weg“

Published On: Mittwoch, 07.08.2013By

Die ehemaligen Vorstände der BayernLB müssen vorerst keine strafrechtlichen Folgen für den milliardenteuren Fehlkauf der Kärntner Hypo Alpe Adria fürchten. Das Landgericht München I ließ entsprechende Punkte der Anklage aus dem Mai 2011 der Münchner Staatsanwaltschaft nicht zu – und sorgt damit für einen Paukenschlag in der Aufarbeitung des BayernLB-Debakels. Teile der Anklage ließ das Gericht aber zu, für die zumindest Teile des Vorstandes vor Gericht müssen.

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