In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22904 eingetragenen Westfalia Finanz GmbH, Bergstr. 1, 44339 Dortmund, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Deyra Yildiz-Kiray Geschäftszweig: Die Vermittlung von Finanzdienstleistungenist am 20.02.2017, um 10:58 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Südwall 11, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
251 IN 135/16
Amtsgericht Dortmund, 20.02.2017
Vielleicht sollte man die Seite auch mal aktualisieren.
Grund: Der unberechtigte Insolvenzeröffnungsantrag wurde auf Anordnung des Amtsgerichts Dortmund am 02.03.2017 für Aufgehoben erklärt.
AZ 25 IN 135/16
Amtsgericht Dortmund