So sieht das der Analyst der Internetplattform bondwelt.de. Man muss ihm dann nach dem Lesen seiner Analyse zum Unternehmen Westfalia Real Estatwe wohl zustimmen.
Mal ehrlich, wenn dem so ist, dann sollte man sich als Anleger immer die Frage stellen: „Muss ich das mangelnde Kapital der Emittentin, Westfalia Real Estate, bzw. die möglicherweise auch mangelnde eigene Risikobereitschaft dann finanzieren?“ Eine Frage, die sich sicherlich jeder selber beantworten kann.
Zitat von Bondwelt.de
€ 10 millionen, 5-jährige unbesicherte Debut-Bondemission nach deutschem Recht mit jährlichen Zinszahlungen.
Die Bonds können bis zum 30.6.2018 über den Emittenten gezeichnet werden (vorzeitige Schließung möglich). Ein Listing an einer Wertpapierbörse (ungeregelter Markt) wurde für den 1.12.2017 avisiert, ist jedoch bisher nicht erfolgt.
Es liegt weder ein Emissionsrating noch ein Emittentenrating vor. Die Emittentin stellt kein Research, keine Planung und keine Wertgutachten zu den Akquisitionszielen zur Verfügung. Mittelverwendung ist nicht definiert, so dass der Emittent hier frei verfügen kann (beabsichtigt ist Immobilienerwerb in einzelnen Ballungsräumen in NRW).
Anfängliche Zahlstelle ist das Bankhaus Neelmeyer (inzwischen geändert auf KAS Bank).
Es ist die 1. Bondemission von Westfalia Real Estate. Das Unternehmen wurde im April 2017 neu gegründet und hat seine operative Tätigkeit noch gar nicht aufgenommen, plant jedoch in Düsseldorf, Köln und Wuppertal tätig zu werden. Desweiteren sind zukünftige Projekte noch nicht konkretisiert. (Eröffnungs-)Bilanz weist lediglich Eigenkapital in Höhe der GmbH Mindesteinlage iHv €25.000 aus.
Kennzahlen
HGB / FJ 2016 in €m
Umsatz 0
EBITDA 0
Gesamt-Aktiva 0,023
Immobilienwerte 0
Finanzverbindlichkeiten 0
Eigenkapital 0,018
Mitarbeiter 1
Covenants
keine Finanzcovenants definiert und somit seitens Emittentin einzuhalten.
Die Bonds sind gänzlich unbesichert und beihnalten sehr limitierte Kündigungsrechte für die Bondinvestoren. Es bestehen auch kaum Sicherheitenelemente in der Struktur, welche den Investoren eine Kontrolle und Einhaltung bestimmter geschäftlicher und finanztechnischer Rahmen erlaubt.
Die Investitionen stellen einen „Blind-Pool“ dar, so dass die Investoren keinerlei Verständnis für die Validität des Geschäftsmodells sicherstellen können, da sie nicht wissen, welche Objekte oder Projektentwicklungen konkret erfolgen sollen.
FAZIT:
Größe der Unternehmung (Start-up), sowie Bonität stehen in keinem Verhältnis zu einer Fremdkapitalfinanzierung ohne wesentliche Covenants und Sicherheitenmechanismen zugunsten der Bondinvestoren.
Es bleibt zu fragen, warum das Instrument Bond – welches üblicherweise für Unternehmen mit ausgereiften Bilanzen und stabilen Geschäftsmodellen genutzt wird – von handelnden Personen als Erstfinanzierung gewählt wurde.
Im Kern handelt sich bei dieser Anlage um eine Start-up Eigenkapitalfinanzierung.
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