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WhatsApp muss nachbessern

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WhatsApp darf für seinen Messenger- Dienst hierzulande nicht mehr englischsprachige Vertragsbedingungen verwenden. Auch beim Impressum muss WhatsApp nachbessern. Das hat das Landgericht Berlin nach Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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