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White Owl Capital AG-ran an die Rücklagen

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White Owl Capital AG, Berlin

Wir laden unsere Aktionäre ein zur

ordentlichen Hauptversammlung
der White Owl Capital AG

am Mittwoch, den 17. Mai 2017 um 12.00 Uhr

im Hotel Park Inn by Radisson Berlin Alexanderplatz,
Alexanderplatz 7, 10178 Berlin,
Tagungsraum in der 37. Etage.

I. Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31.12.2016 und des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Die vorgenannten Unterlagen sind ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Saarbrücker Straße 37 b in 10405 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift der Unterlagen erteilt. Auch in der Hauptversammlung werden die Unterlagen ausliegen.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn für das Geschäftsjahr 2016 in Höhe von EUR 1.370.756,00 wie folgt zu verwenden:

2.1. Ausschüttungen an Aktionäre

Es wird eine Dividende in Höhe von EUR 12,38 je Stammaktie und von EUR 12,38 zuzüglich EUR 0,02, dem Gewinnanteil von 2 % des auf die einzelne Vorzugsaktie entfallenden Betrages des Grundkapitals gem. § 18 Abs. 1 der Satzung, je Vorzugsaktie ausgeschüttet.

Unter Berücksichtigung der eigenen Anteile von 3.800 Stück Stammaktien und 8.500 Stück Vorzugsaktien ergibt sich folgende Ausschüttung an die Aktionäre:

96.200 Stück Stammaktien x EUR 12,38 EUR 1.190.956,00
14.500 Stück Vorzugsaktien x EUR 12,40 EUR 179.800,00
Insgesamt EUR 1.370.756,00

2.2. Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen

Entnahme aus den anderen Gewinnrücklagen EUR 923.468,17

2.3. Bilanzgewinn

Der Bilanzgewinn ergibt sich aus den im Folgenden genannten Posten:

1. Jahresüberschuss EUR 447.287,83
2. Entnahmen aus den anderen Gewinnrücklagen EUR 923.468,17
Bilanzgewinn EUR 1.370.756,00

Die Ausschüttungen an die Aktionäre werden am 01.06.2017 vorgenommen.

Der Vorschlag des Vorstands über die Verwendung des Bilanzgewinns 2016 ist ab dem Zeitpunkt der Einladung zur Hauptversammlung in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in der Saarbrücker Str. 37 b in 10405 Berlin zur Einsichtnahme der Aktionäre ausgelegt. Auf Verlangen wird jedem Aktionär eine Abschrift des Vorschlags des Vorstands erteilt. Auch in der Hauptversammlung wird der Vorschlag des Vorstands ausliegen.

3. Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Vorstände für diesen Zeitraum zu beschließen.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, die Entlastung der im Geschäftsjahr 2016 amtierenden Mitglieder des Aufsichtsrats für diesen Zeitraum zu beschließen.

5. Beschlussfassung über die Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2017

Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, wie folgt zu beschließen:

Für ihre Tätigkeit im Geschäftsjahr 2017 wird den Mitgliedern des Aufsichtsrats eine Vergütung i. H. v. jeweils EUR 20.000,00 gewährt. Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält einen Aufschlag von EUR 20.000,00, also insgesamt die doppelte Vergütung. Die Hälfte der Vergütungen ist mit Ende der ordentlichen Hauptversammlung 2017, der Rest in zwei gleichen Raten zum 30.09. und 31.12.2017 fällig. Sofern ein Mitglied des Aufsichtsrats nicht das ganze Jahr 2017 Mitglied des Aufsichtsrats war, wird die Vergütung zeitanteilig gewährt.

6. Diskussion über eine Verschmelzung der WOC Advisory GmbH auf die White Owl Capital AG

Vorstand und Aufsichtsrat befürworten die Aufnahme der WOC Advisory GmbH in die White Owl Capital AG im Wege der Verschmelzung.

II. Anfragen und Anträge, Stimmrechtsvertretung

Anfragen oder Anträge zur ordentlichen Hauptversammlung sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:

White Owl Capital AG
Saarbrücker Str. 37 b
10405 Berlin
Fax 030-206091711
E-Mail: kontakt@whiteowl.de

Aktionäre, die nicht selbst an der ordentlichen Hauptversammlung teilnehmen möchten, können ihr Stimmrecht unter entsprechender Vollmachterteilung durch einen Bevollmächtigten, auch durch ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausüben lassen. Die Bevollmächtigung ist gegenüber dem Leiter der Hauptversammlung nachzuweisen.

 

Berlin, im April 2017

White Owl Capital AG

Der Vorstand

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