Startseite Vorsicht Anlegerschutz Whow, dass sich so viele für das Thema Nova Sedes interessieren, haben wir nicht gedacht
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Whow, dass sich so viele für das Thema Nova Sedes interessieren, haben wir nicht gedacht

Hans (CC0), Pixabay
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Nun, dann ist dies eben so. Zeigt aber aus unserer Sicht auch, dass es dort erheblichen Klärungsbedarf gibt. Das Angebot haben wir ja am gestrigen Tage an die Nova Sedes gemacht.

Man muss ja nicht jedes Schwein durchs Dorf jagen, wenn man mit dem Bauern sprechen kann. Ob das Unternehmen Nova Sedes auf dieses Angebot eingeht, wissen wir nicht, aber wollen wir dann auch einmal abwarten.

Tatsache ist aber auch, dass es aus unserer Sicht dort rechtlichen Klärungsbedarf gibt, denn uns liegen Abrechnungen von Auseinandersetzungsguthaben vor, die einer gerichtlichen Prüfung nicht standhalten werden. Wir haben uns vorliegende Abrechnungen von Auseinandersetzungsguthaben einmal Rechtsanwalt Reime aus Bautzen vorgelegt.

Reime hat nur den Kopf geschüttelt, denn so eine Abrechnung kann man gegenüber Genossen nicht machen, wenn man sich nicht auf „dünnes Eis“ begeben will.

Die Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens richtet sich ganz klar streng nach  §73 Abs.2 GenG. Daran muss man sich als Genossenschaft halten.

Zitat:

Die Auseinandersetzung erfolgt unter Zugrundelegung der Bilanz. Das Geschäftsguthaben des Mitglieds ist vorbehaltlich des Absatzes 4 und des § 8a Abs. 2 binnen sechs Monaten nach Beendigung der Mitgliedschaft auszuzahlen. Auf die Rücklagen und das sonstige Vermögen der Genossenschaft hat das Mitglied vorbehaltlich des Absatzes 3 keinen Anspruch. Reicht das Vermögen einschließlich der Rücklagen und aller Geschäftsguthaben zur Deckung der Schulden der Genossenschaft nicht aus, hat das ehemalige Mitglied von dem Fehlbetrag den ihn betreffenden Anteil an die Genossenschaft zu zahlen, soweit es im Falle des Insolvenzverfahrens Nachschüsse an die Genossenschaft zu leisten gehabt hätte; der Anteil wird nach der Kopfzahl der Mitglieder berechnet, soweit nicht die Satzung eine abweichende Berechnung bestimmt.

Zitat Ende

Woher die Nova Sedes dann einen Schadensersatzanspruch herleitet bei einzelnen Abrechnungen, das bleibt das Geheimnis der Genossenschaft. Reime will nun sowohl den Prüfungsverband über den Vorgang informieren, aber auch rechtlich dagegen vorgehen. Was er dort genau vor hat, will er natürlich nicht sagen, „man zeigt nicht alle seine Karten“ so Reime weiter.

Hat man auch Ihnen eine möglicherweise falsche Abrechnung des Auseinandersetzungsguthabens übermittelt, dann steht Rechtsanwalt Reime, als Berater der IG Nova Sedes, gerne zur Verfügung, denn wir dürfen keine Rechtsberatung durchführen.

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