Wer möchte da nicht Aufsichtsrat sein. Ob da noch ein Job frei ist?„Jedes Mitglied des Aufsichtsrates erhält neben dem Ersatz seiner Auslagen für das laufende Geschäftsjahr 2017 und die nachfolgenden Geschäftsjahre eine jährliche Vergütung von EUR 50.000,00.“
7.2 |
„Der Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 100.000,00.“ |
7.3 |
„Der Stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats erhält EUR 75.000,00.“ |
Genau das soll die Hauptversammlung nun beschließen.
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Berlin
WKN 500 800
ISIN DE0005008007
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2017
Sehr geehrte Aktionärinnen,
sehr geehrte Aktionäre,
hiermit laden wir Sie zur ordentlichen Hauptversammlung der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft am 7. Juni 2017, um 10:00 Uhr, in das Sofitel Berlin Kurfürstendamm, Augsburger Str. 41, 10789 Berlin, ein.
Tagesordnung
1. |
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2016, der Lageberichte für die ADLER Real Estate Aktiengesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 sowie des Berichts des Aufsichtsrats und des erläuternden Berichts des Vorstands zu den Angaben gemäß §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB jeweils für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen (§§ 172 und 173 AktG) ist zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und den Konzernabschluss gebilligt hat. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Die Voraussetzungen, unter denen die Hauptversammlung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Billigung des Konzernabschlusses zu beschließen hätte, liegen nicht vor. Hinweise zum Erhalt der genannten Dokumente sind nachfolgend unter der Rubrik „UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE“ zu finden. |
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2. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Vorstands wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
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3. |
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2016 Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen: Den im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2016 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats wird für dieses Geschäftsjahr Entlastung erteilt. |
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4. |
Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2017 sowie des Prüfers für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichts im Geschäftsjahr 2017 Der Aufsichtsrat schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen: Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG, Hamburg, wird zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2017 sowie zum Prüfer für eine gegebenenfalls erfolgende prüferische Durchsicht des im Halbjahresfinanzbericht enthaltenen verkürzten Abschlusses und Zwischenlageberichts gemäß § 37w Abs. 5, § 37y Nr. 2 WpHG im Geschäftsjahr 2017 gewählt. Ein Prüfungsausschuss, auf dessen Empfehlung der Beschlussvorschlag gestützt werden könnte, besteht nicht. |
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5. |
Beschlussfassung über Satzungsänderungen betreffend den Aufsichtsrat Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgende Satzungsänderungen zur Modernisierung und Vereinfachung einzelner Regelungen betreffend den Aufsichtsrat zu beschließen: „§ 12 Vorsitzender und Stellvertreter
§ 13 Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrats
§ 14 Geschäftsordnung und Ausschüsse
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6. |
Beschlussfassung über eine Satzungsänderung betreffend die Hauptversammlung Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 21 Abs. 2 der Satzung (Vorsitz in der Hauptversammlung) zu ändern und wie folgt neu zu fassen:
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7. |
Beschlussfassung über die Höhe der Vergütung des Aufsichtsrats Die weiter fortschreitende wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens und die damit einhergehenden vielseitigen und nochmals erhöhten Anforderungen an den Aufsichtsrat in seiner Funktion als Kontrollgremium lassen eine Erhöhung der Vergütung des Aufsichtsrats gegenüber den Vorjahren angemessen erscheinen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgende Beschlüsse zu fassen:
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8. |
Beschlussfassung über die betragsmäßige Anpassung der bedingten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Satzung Bei der Gesellschaft besteht gemäß § 4 Abs. 4 der Satzung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 28. Juni 2012, ergänzt durch Beschluss der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. Oktober 2013, ein bedingtes Kapital (laut Satzung „bedingtes Kapital II“, laut Handelsregister „Bedingtes Kapital 2012/I“) in Höhe von EUR 8.250.000,00, das aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus der von der Gesellschaft begebenen EUR 10 Mio. 6,0 % Wandelschuldverschreibung 2013/2017 (eingeteilt in 5,0 Mio. Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht in jeweils eine neue ADLER-Aktie) sowie der EUR 11,25 Mio. Wandelschuldverschreibung 2013/2018 (eingeteilt in 3,0 Mio. Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht in jeweils eine neue ADLER-Aktie) im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung tatsächlich nur noch in Höhe von EUR 7.568.446 besteht. Da die Wandelschuldverschreibung 2013/2017 Ende Juni 2017 ausläuft, geht die Gesellschaft davon aus, dass sie noch vor der Hauptversammlung vollständig gewandelt werden wird und das Bedingte Kapital 2012/I nochmals um weitere EUR 5,0 Mio. obsolet werden wird. Die Hauptversammlung soll daher eine entsprechende Reduzierung des bedingten Kapitals beschließen. Gleichzeitig besteht bei der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung aufgrund des Beschlusses der Hauptversammlung vom 22. Mai 2015, geändert durch Beschlüsse der Hauptversammlungen vom 15. Oktober 2015 und 9. Juni 2016, ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 4.850.000,00 (laut Satzung „Bedingtes Kapital 2015/1“). Dieses dient zur Sicherung der Wandlungsrechte aus der EUR 137,9 Mio. 2,5% Wandelschuldverschreibung 2016/2021 (eingeteilt in 10,0 Mio. Teilschuldverschreibungen mit Wandlungsrecht in jeweils eine neue ADLER-Aktie). Da das bestehende bedingte Kapital 2015/I nicht ausreichend ist, um alle Wandlungsrechte zu bedienen, soll es betragsmäßig auf EUR 10 Mio. erhöht werden. Schließlich besteht bei der Gesellschaft gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung aufgrund des Beschlusses der außerordentlichen Hauptversammlung vom 15. Oktober 2015 ein bedingtes Kapital in Höhe von EUR 10.606.060,00 (laut Satzung „Bedingtes Kapital 2015/2“). Dieses sichert die Wandlungsrechte aus der im Zuge des Erwerbs der Anteile an der MountainPeak Trading Limited bzw. (indirekt) der conwert Immobilien Invest SE ausgegebenen EUR 175 Mio. 0,5% Pflichtwandelschuldverschreibung 2015/2018. Insgesamt bestünden damit bedingte Kapitalia im Umfang von EUR 23.606.000, was knapp unter 50% des im Zeitpunkt der Hauptversammlung bestehenden satzungsmäßigen Grundkapitals der Gesellschaft zum 31. Dezember 2016 von EUR 47.702.374,00 beträgt. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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9. |
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln durch Ausgabe neuer Aktien und entsprechende Änderung der Satzung Vor dem Hintergrund der positiven Unternehmensentwicklung der letzten Geschäftsjahre und angesichts der Tatsache, dass die Gesellschaft über eine hohe Kapitalrücklage verfügt, sollen den Aktionären im Wege einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln Gratisaktien im Verhältnis 10:1 gewährt werden, um die Aktionäre am Erfolg der Gesellschaft mitpartizipieren zu lassen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln im Verhältnis 10:1 beruht auf dem satzungsmäßigen Grundkapital der Gesellschaft im Zeitpunkt der Hauptversammlung, das die Ausgabe von Bezugsaktien im Hinblick auf die Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen bis zum 31. Dezember 2016 berücksichtigt. Soweit in dem Zeitraum vom 1. Januar 2017 bis zur Eintragung des Beschlusses über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln weitere Bezugsaktien aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen entstehen und sich dadurch das Grundkapital der Gesellschaft erhöht, steht auch den Inhabern dieser Bezugsaktien ein Anspruch auf neue Aktien aus der Kapitalerhöhung entsprechend ihrem bisherigen Anteil am Grundkapital zu. Aufgrund des erhöhten Grundkapitals wird das Bezugsverhältnis dann allerdings nicht genau 10:1 betragen, sondern über 10 bestehende Aktien je neue Aktie liegen. Teilrechte werden nicht in bar ausgeglichen, sind aber übertragbar. Einen Handel der Teilrechte wird die Gesellschaft nicht vermitteln. |
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10. |
Beschlussfassung über die Aufhebung der bestehenden genehmigten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 7 der Satzung und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie entsprechende Satzungsänderung Das satzungsmäßige Grundkapital der Gesellschaft (einschließlich der Erhöhung des Grundkapitals aufgrund der Ausgabe von Bezugsaktien im Hinblick auf die Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft begebenen Wandelschuldverschreibungen bis zum 31. Dezember 2016, die gemäß § 201 AktG zum Handelsregister angemeldet wurde, aber zum heutigen Datum noch nicht eingetragen ist) beträgt zum Datum dieser Einberufung EUR 47.702.374,00, eingeteilt in Stück 47.702.374 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von jeweils EUR 1,00. Derzeit bestehen gemäß der Satzung drei genehmigte Kapitalia bei der Gesellschaft: Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Oktober 2013 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 14. Oktober 2018 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 8.250.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stückaktien zu erhöhen (vgl. § 4 Abs. 2 der Satzung; laut Handelsregister „Genehmigtes Kapital 2013/II“). Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 22. Mai 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 13.300.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (vgl. § 4 Abs. 3 der Satzung; laut Handelsregister „Genehmigtes Kapital 2015/I“). Mit Hauptversammlungsbeschluss vom 15. Oktober 2015 wurde der Vorstand ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 21. Mai 2020 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.400.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (vgl. § 4 Abs. 7 der Satzung; laut Handelsregister „Genehmigtes Kapital 2015/II“). Durch die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu Tagesordnungspunkt 9 der Tagesordnung erhöht sich nicht nur das Grundkapital der Gesellschaft um 10%, sondern gemäß § 218 AktG erhöhen sich auch die nach der Satzung bestehenden bedingten Kapitalia kraft Gesetzes im gleichen Verhältnis (d.h. 10:1). Um diesen Effekt auch bei den bestehenden genehmigten Kapitalia zu erzielen und zudem die Struktur der genehmigten Kapitalia zu vereinfachen, sollen die bestehenden genehmigten Kapitalia gemäß § 4 Abs. 2 und § 4 Abs. 7 der Satzung (genehmigtes Kapital 2013 und genehmigtes Kapital 2015/II) aufgehoben und durch ein neues genehmigtes Kapital in Höhe von EUR 12.500.000 ersetzt werden. Dieser Betrag berücksichtigt bereits die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zu Tagesordnungspunkt 9 der heutigen Tagesordnung. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 10 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre Der Vorstand hat zu Tagesordnungspunkt 10 gemäß § 203 Abs. 2 AktG i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG einen schriftlichen Bericht über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts und den Ausgabebetrag erstattet. Der Bericht wird wie folgt bekannt gemacht: Der Vorstand soll ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis einschließlich zum 6. Juni 2022 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 12.500.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu Stück 12.500.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stammaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017/I).
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen, auch unter Berücksichtigung des zulasten der Aktionäre eintretenden Verwässerungseffekts, für sachlich gerechtfertigt und für angemessen. Pläne zur Ausnutzung des genehmigten Kapitals bestehen derzeit nicht. Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils über die Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2017/I berichten. |
TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum 31. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter der nachstehenden Adresse
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
angemeldet und gegenüber der Gesellschaft bis zum 31. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), unter dieser Adresse den von ihrem depotführenden Institut erstellten Nachweis erbracht haben, dass sie am Mittwoch, den 17. Mai 2017, 0:00 Uhr (MESZ) (Nachweisstichtag/Record Date), Aktionär der Gesellschaft waren. Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes bedürfen der Textform (§ 126b BGB) und müssen in deutscher oder englischer Sprache erfolgen. Für die Wahrung der Anmeldefrist ist der Zugang der Anmeldung bei der Gesellschaft entscheidend.
BEDEUTUNG DES NACHWEISSTICHTAGS
Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes zum Nachweisstichtag erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich nach dem Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Die Aktien werden am Nachweisstichtag oder bei Anmeldung zur Hauptversammlung nicht gesperrt; vielmehr können Aktionäre über ihre Aktien auch nach dem Nachweisstichtag und nach Anmeldung weiterhin frei verfügen. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung der Aktien nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Aktienbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag maßgeblich. Aktionäre, die ihre Aktien nach dem Nachweisstichtag vollständig oder teilweise veräußern, sind daher – bei rechtzeitiger Anmeldung und Vorlage des Nachweises des Anteilsbesitzes – gleichwohl zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben demnach keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und ihre Aktien erst nach dem Nachweisstichtag erwerben, können nicht an der Hauptversammlung teilnehmen und sind auch nicht stimmberechtigt, es sei denn, sie haben sich insoweit bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen lassen. Der Nachweisstichtag ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
UNTERLAGEN FÜR DIE AKTIONÄRE
Die unter Tagesordnungspunkt 1 genannten Unterlagen sowie der Bericht des Vorstands gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG zu Tagesordnungspunkt 10 über die Gründe für den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre können in den Geschäftsräumen der ADLER Real Estate Aktiengesellschaft, Joachimsthaler Strasse 34, 10719 Berlin, und auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung veröffentlicht) eingesehen werden. Der gesetzlichen Verpflichtung ist mit Zugänglichmachung auf der Internetseite der Gesellschaft Genüge getan. Auf Verlangen wird jedem Aktionär gegen Nachweis seiner Aktionärseigenschaft einmalig, unverzüglich und kostenlos eine Abschrift der Unterlagen per einfacher Post übersandt. Die genannten Unterlagen werden auch in der Hauptversammlung ausliegen.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Jeder Aktionär kann sein Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung, eine andere Person oder durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Entsprechende Vordrucke und weitere Informationen erhalten die Aktionäre auf ihre ordnungsgemäße Anmeldung.
Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen und diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Personen, Institute oder Unternehmen können für ihre eigene Bevollmächtigung abweichende Regelungen vorsehen. Bitte stimmen Sie sich daher, wenn Sie ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder diesen gemäß § 135 Abs. 8 AktG oder § 135 Abs. 10 AktG i.V.m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellte Institute, Unternehmen oder Personen bevollmächtigen wollen, mit den Vorgenannten über die Form der Vollmacht ab.
Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen. Auch im Fall einer Stimmrechtsvertretung ist eine fristgerechte Anmeldung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich.
Der Widerruf der Bevollmächtigung kann auch durch persönliche Teilnahme des Vollmachtgebers an der Hauptversammlung erfolgen. Aktionäre können für die Vollmachterteilung den Vollmachtabschnitt auf der Rückseite der Eintrittskarte, die sie nach der Anmeldung erhalten, verwenden. Bevollmächtigungen können aber auch auf beliebige andere formgerechte Weise erfolgen. Ein universell verwendbares Vollmachtsformular steht auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) zum Herunterladen zur Verfügung. Es wird Ihnen auf Verlangen auch kostenlos zugesandt.
Für eine eventuelle Übersendung der Bevollmächtigung, des Nachweises bzw. des Widerrufs an die Gesellschaft bieten wir folgende Adresse an:
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
STIMMRECHTSVERTRETUNG DURCH STIMMRECHTSVERTRETER DER GESELLSCHAFT
Zusätzlich bieten wir unseren Aktionären an, sich durch Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft, die das Stimmrecht gemäß den Weisungen der Aktionäre ausüben, vertreten zu lassen. Die Vollmacht ist in Textform (§ 126b BGB) zu erteilen und muss Weisungen für die Ausübung des Stimmrechts enthalten. Dazu kann das Formular verwendet werden, das den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte zugesandt wird.
Soweit zu einzelnen Tagesordnungspunkten keine Weisung erteilt wird, werden sich die Stimmrechtsvertreter bei diesen Punkten der Stimme enthalten. Die weiteren Hinweise zur Bevollmächtigung der Stimmrechtsvertreter der Gesellschaft können die Aktionäre den Unterlagen entnehmen, die ihnen nach erfolgter Anmeldung übersandt werden.
Wir bitten, Vollmachten mit Weisungen bis 6. Juni 2017 (Zugang bis 18:00 Uhr, MESZ) an folgende Adresse zu übersenden:
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 289
E-Mail: inhaberaktien@linkmarketservices.de
Am Tag der Hauptversammlung können Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter noch bis zum Ende der Generaldebatte auch an der Ein- und Ausgangskontrolle zur Hauptversammlung in Textform erteilt, geändert oder widerrufen werden. Ein entsprechendes Formular erhalten teilnahmeberechtigte Aktionäre bzw. ihre Vertreter am Tag der Hauptversammlung an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung.
Die persönliche Teilnahme eines Aktionärs oder eines bevollmächtigten Dritten gilt automatisch als Widerruf der zuvor an Stimmrechtsvertreter erteilten Vollmachten und Weisungen.
Sollte zu einem Tagesordnungspunkt statt einer Sammel- eine Einzelabstimmung durchgeführt werden, so gilt die Weisung an die Stimmrechtsvertreter zu diesem Tagesordnungspunkt entsprechend für jeden Punkt der Einzelabstimmung.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital der Gesellschaft (satzungsmäßiges Grundkapital sowie Aktien, die aufgrund der Ausübung von Wandlungsrechten aus den von der Gesellschaft emittierten Wandelschuldverschreibungen ausgegeben wurden und noch nicht im Handelsregister eingetragen sind) in 47.727.592 auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien eingeteilt. Die Gesamtzahl der Stückaktien entspricht der Gesamtzahl der Stimmrechte.
RECHTE DER AKTIONÄRE UND HINWEISE AUF ERLÄUTERUNGEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Ergänzungsanträge
Aktionäre, die zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals der Gesellschaft oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können von der Gesellschaft gemäß § 122 Abs. 2 AktG verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen muss der Gesellschaft in Textform (§ 126b BGB) bis spätestens zum 7. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ) zugehen. Weitere Hinweise zu dem dreimonatigen Vorbesitzerfordernis und dessen Nachweis sind im Internet verfügbar (s.u. „Veröffentlichungen auf der Internetseite“). Bitte richten Sie ein entsprechendes Verlangen schriftlich an:
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
– Vorstand –
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Bekannt zu machende Ergänzungen der Tagesordnung werden unverzüglich nach Zugang des Verlangens im Bundesanzeiger bekannt gemacht und solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) veröffentlicht.
Gegenanträge und Wahlvorschläge
Aktionäre können gemäß §§ 126, 127 AktG Gegenanträge zu den Vorschlägen des Vorstands und/oder des Aufsichtsrats stellen und Wahlvorschläge machen. Dies gilt auch für Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern. Gegenanträge einschließlich Begründung sowie Wahlvorschläge von Aktionären sind ausschließlich an die folgende Anschrift zu richten:
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
c/o Link Market Services GmbH
Landshuter Allee 10
80637 München
Telefax: +49 89 210 27 298
E-Mail: antraege@linkmarketservices.de
Ordnungsgemäße Gegenanträge und Wahlvorschläge, die bis zum 23. Mai 2017, 24:00 Uhr (MESZ), der Gesellschaft zugehen, werden auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung) einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung der Gesellschaft veröffentlicht.
Auskunftsrecht der Aktionäre
Jedem Aktionär ist gemäß § 131 AktG auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft einschließlich der rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist und kein Auskunftsverweigerungsrecht besteht.
Veröffentlichungen auf der Internetseite
Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre gemäß §§ 122 Abs. 2 AktG (Minderheitsverlangen), 126 Abs. 1 AktG (Gegenanträge), 127 AktG (Wahlvorschläge) und 131 Abs. 1 AktG (Auskunftsrechte) finden sich zusammen mit den Informationen und Unterlagen gemäß § 124a AktG auf der Internetseite der Gesellschaft (http://www.adler-ag.com im Bereich Investor Relations/Hauptversammlung).
Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der gleichen Internetadresse zugänglich gemacht.
Berlin, im April 2017
ADLER Real Estate Aktiengesellschaft
Der Vorstand
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