Anbieter von Vermögensanlagen sind verpflichtet, ihre Jahresabschlüsse rechtzeitig zu veröffentlichen.
Das soll allen Interessierten ermöglichen, sich ein Bild von der wirtschaftlichen Lage solcher Unternehmen zu machen. Manchmal werden die Ergebnisse aber verspätet eingereicht.
Bei Kapitalanlagegesellschaften kann das nach Ansicht der Marktwächter-Experten ein Zeichen sein, dass die Anlage sich nicht wunschgemäß entwickelt. Verbraucher sollten deshalb genau hinschauen.
„Der Gesetzgeber hat die Fristen für die Veröffentlichung der Bilanzen kurzgehalten, um Anleger besser zu schützen und das Verlustrisiko für sie zu mindern. Sie sollten sich rechtzeitig über den Stand einer Vermögensanlage oder Beteiligung informieren können“, meint Wolf Brandes, Teamleiter Grauer Kapitalmarkt beim Marktwächter Finanzen der Verbraucherzentrale Hessen.
Für das Einreichen und Veröffentlichen der Jahresabschlüsse gelten unterschiedliche Fristen. Unternehmen, die Vermögensanlagen herausgeben, haben nach Abschluss ihres Geschäftsjahres sechs Monate Zeit. Ist das Geschäftsjahr analog zum Kalenderjahr angesetzt, müssen sie die Jahresabschlüsse spätestens am 30. Juni des folgenden Jahres zur Veröffentlichung im Bundesanzeiger einreichen.
Erfolgt dies nicht fristgerecht, kann das Bundesamt für Justiz Ordnungsgelder verhängen und diese schrittweise erhöhen, bis das Unternehmen seinen Pflichten nachkommt.
Dem Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen fielen verspätete Einreichungen bei mehreren Anbietern auf. Dazu zählten Vermögensanlagen unter anderem von Boxdirect, Solvium Capital und UDI.
„Veröffentlichen Unternehmen ihre Jahresabschlüsse verspätet oder sogar überhaupt nicht, kann das ein schlechtes Zeichen für die Entwicklung der Vermögensanlage sein. Anleger sollten in diesem Fall das Investment lieber eingehend überprüfen“, warnt Brandes. Auch den Insolvenzen von P&R Container und der Prokon Regenerative Energien gingen seinerzeit verspätete Jahresabschlüsse voraus.
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