Am 24.07.2016 tritt durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz eine wichtige Änderung in Kraft. Auch Online-Händler werden dann nämlich grundsätzlich zur Registrierung, Meldung und Rücknahme von alten Elektrogeräten verpflichtet.
Durch das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten, kurz ElektroG, tritt ab dem 24.07.2016 eine Änderung in Kraft, die nicht nur den stationären Handel, sondern auch viele Online-Händler betrifft.
Denn bis zum 24.07.2016 müssen stationäre Händler ab 400 qm Elektro-Verkaufsfläche bzw. Onlinehändler ab 400 qm Elektro-Lager- und Versandfläche (Regalfläche) die Voraussetzung zur kostenlosen Rücknahme von Elektroaltgeräten geschaffen haben.
Das heißt, dass diese Händler beim Neukauf von Elektrogeräten Altgeräte mit ähnlichen Funktionen zurücknehmen müssen – wohlgemerkt ohne Kosten für den Verbraucher.
Das neue Gesetz sieht weiter vor, dass die Händler den Elektroschrott fachgerecht entsorgen müssen. Kleine Geräte, die nicht mehr als 25 Zentimeter messen, müssen die Händler sogar unabhängig vom Neukauf kostenlos zurücknehmen. Einzige Voraussetzung ist, dass der Verbraucher sie nur in haushaltsüblichen Mengen abgibt.
Konkret bedeutet das für betroffene Einzelhändler, Rücknahmemöglichkeiten vor Ort oder in unmittelbarer Nähe vorzuhalten. Online- und Fernabsatzhändler, die über eine entsprechend große Lager-/Versandfläche verfügen, müssen sogar Rücknahmemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zu ihren jeweiligen Endkunden im gesamten Bundesgebiet nachweisen. Wer sich bislang darum noch nicht gekümmert hat, von der Änderung jedoch betroffen ist, der muss sich jetzt beeilen.
Rechtsanwalt Timo Schutt
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