Das NPD-Verbotsverfahren hat eine wichtige Hürde genommen. Es scheitert diesmal nicht schon an Informanten des Verfassungsschutzes in der rechtsextremen Partei.Das Bundesverfassungsgericht sei nach vorläufiger Einschätzung zu dem Ergebnis gekommen, dass keine solchen Verfahrenshindernisse vorliegen, sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle heute in Karlsruhe. Das erste Verbotsverfahren war 2003 daran gescheitert, dass sich der Antrag auf Material stützte, das mit Hilfe von V-Leuten in der Führungsebene der NPD gewonnen worden war.
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