Startseite Vorsicht Anlegerschutz Wichtige Informationen für den Anleger eines Investments
Anlegerschutz

Wichtige Informationen für den Anleger eines Investments

Pexels (CC0), Pixabay
Teilen

Natürlich muss jeder Initiator dem potentiellen Anleger, der in sein Unternehmen investieren will, auch Dinge mitteilen, die für ihn dann im Vertrieb nicht so schön sind.

Hierzu gehört natürlich auch, dass man dem Anleger mitteilt, ob das Unternehmen zum Beispiel schon einmal eine BaFin-Untersagung bekommen hat und wenn ja, warum und wann.

Dazu gehört auch, dass man dem Anleger mitteilen muss, wenn gegen einen der Geschäftsführer des Unternehmens zum Beispiel ein Ermittlungsverfahren läuft.

Auch „Hausdurchsuchungen“ sind dann oft Teil eines solchen Ermittlungsverfahrens, da reicht es dann sicherlich, wenn man mitteilt, dass es ein Ermittlungsverfahren gibt.

Tut man das nicht, dann hat der Anleger die Möglichkeit, sofort seine Investition zurück zu verlangen, wenn er mitbekommt, dass der Initiator ihm das verschwiegen hat beim Abschluss seines Investmentvertrages.

Möglicherweise ist der Initiator dann sogar selber in der persönlichen Haftung, sollte mit dem Investment etwas schief gehen.

 

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...