Großveranstaltungen sollen in Deutschland wegen der Coronavirus-Pandemie bis zum 31. August grundsätzlich untersagt werden – auch Fußballspiele sind davon betroffen.
Die Ministerpräsidenten der Bundesländer und Kanzlerin Angela Merkel einigten sich nach Informationen einer Nachrichtenagentur heute bei einer Schaltkonferenz auf dieses prinzipielle Verbot. Konkrete Regelungen, etwa zur Größe der Veranstaltungen, sollen durch die Länder getroffen werden.
Eine Einigung gab es laut auch bei den Schulen: Der Schulbetrieb soll am 4. Mai beginnend mit den Abschlussklassen, den Klassen, die im kommenden Jahr Prüfungen ablegen, und den obersten Volksschulklassen wieder aufgenommen werden. Anstehende Prüfungen sind bereits vorher möglich.
Bund und Länder wollten zudem das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr und im Einzelhandel „dringend“ empfehlen.
Eine generelle deutschlandweite Maskenpflicht soll es aber nicht geben, wie weiterhin bekannt wurde aus den Beratungen der Ministerpräsidenten mit Kanzlerin Merkel.
Die Gastronomie soll ebenfalls noch nicht geöffnet werden. Geschäfte bis 800 m² dürfen öffnen, wenn es ein entsprechendes Hygienekonzept gibt.
Die nächste Beratung soll dann am 30. April 2020 stattfinden laut Merkel.
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