Bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gehen derzeit zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Hinweise zur Juicy Holdings B.V. ein. Zudem kursieren falsche Behauptungen im Zusammenhang mit der BaFin. Die BaFin informiert daher Anlegerinnen und Anleger über wichtige Fakten.
Untersagung des öffentlichen Angebots
Die BaFin hat der Juicy Holdings B.V. (Amsterdam, Niederlande) am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Es ist der Juicy Holdings B.V. damit gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten. Die BaFin veröffentlichte zu ihrer Untersagung eine Meldung auf ihrer Internetseite.
Hintergrund der Untersagung war: Bei den genannten Investitionsmöglichkeiten handelt es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Juicy Holdings B.V. war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, das u.a. über die Internetseite https://juicyfields.io/de/ erfolgte, einen durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht ist die Gesellschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen.
Bereits im März 2022 hatte die BaFin vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings B.V. in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Die Juicy Holdings B.V. hatte das betreffende Angebot über die Internetseite https://juicyfields.crowddesk.io daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an. Dies führte dann zu der Untersagung im Juni.
Richtigstellungen zu kursierenden Falschinformationen
Die Information, die BaFin habe die Angebote der Juicy Holdings B.V. zwischenzeitlich wieder freigegeben, ist falsch. Die BaFin hat diese falsche Behauptung am 10. Juni 2022 auf ihrer Website richtig gestellt.
Mit Blick auf derzeit kursierende ebenfalls falsche Informationen weist die BaFin zudem darauf hin, dass sie keine Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren hat.
Auf einen Blick: Was Sie tun können, wenn Sie Geld bei der Juicy Holdings B.V. investiert haben
Bei den Vermögensanlagen der Juicy Holdings B.V. handelt es sich um Produkte des grauen Kapitalmarkts . Das bedeutet: Die Anbieter benötigen keine Erlaubnis der BaFin, sie unterliegen auch keiner laufenden Aufsicht. Unabhängig davon gilt aber eine Prospektpflicht, wenn Wertpapiere oder Vermögensanlagen öffentlich angeboten werden. Die Prospektprüfung sieht aber keine Prüfung der Seriosität oder Solidität des Anbieters oder seiner Produkte vor. Bei Produkten, die in diesem Marktsegment angeboten werden, sollten Sie daher immer besonders vorsichtig sein!
Befürchten Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann jede Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft entgegennehmen. Die für Ihren Wohnort zuständige Staatsanwaltschaft können Sie im Verzeichnis unter www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche ermitteln.
Die BaFin darf als ausschließlich im öffentlichen Interesse tätige Behörde nicht etwaige Schadenersatzansprüche zivilrechtlich in Ihrem Interesse geltend machen oder hierüber entscheiden.
Die BaFin empfiehlt Betroffenen, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Daneben besteht auch die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden. Nähere Auskünfte zu einer Verbraucherzentrale in Ihrer Nähe erhalten Sie beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (Markgrafenstraße 66, 10969 Berlin, Tel.: 030/25800-0, Fax: 030/258000-518, Internet: www.vzbv.de).
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