Der Europäische Gerichtshof urteilt heute in zwei Fällen über die Rechte von Flugpassagieren. Dabei geht es einmal um die Frage, wie lange Reisende ihre Fluggesellschaft auf Schadenersatz verklagen können. Im konkreten Fall hatte ein Mann erst mehr als drei Jahre nach Ausfall seines Fluges Klage gegen die Gesellschaft KLM eingereicht.
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