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Wichtiges Urteil für Verbraucher

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Lizenzen von Gebrauchtsoftware dürfen laut einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) generell weiterverkauft werden. Das gilt auch, wenn die Software im Internet gekauft und von dort heruntergeladen wurde, wie das Gericht heute in Luxemburg entschied.

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