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Wichtigkeit der Arbeit der Verbraucherzentralen in Deutschland

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Transparenz bei Preisangaben: Urteil gegen Saturn in Kiel

Das Landgericht Kiel hat entschieden, dass der Elektronikmarkt Saturn in Kiel ein Elektrogerät nicht mit einem Preisschild versehen darf, dessen hervorgehobener Preis intransparent eine zusätzliche Versicherung enthält. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte geklagt und die Preisangabe als irreführend kritisiert. Der tatsächliche, deutlich günstigere Produktpreis war nur in einem klein gedruckten Rechenbeispiel zu finden.

„Der Fall ist ein Beispiel für eine wiederholt zu beobachtende Praxis in Filialen von Saturn und auch MediaMarkt“, erklärt David Bode, Referent im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Durch irreführend gestaltete Preisschilder wird Kund
beim Kauf eines Produkts eine teure und meist unnötige Versicherung untergeschoben. Das Urteil des Landgerichts Kiel ist ein erfreuliches Signal für mehr Preistransparenz.“

Hintergrund des Falls

Der vzbv hatte das Preisschild für einen DVD-Player in einem Saturn-Markt in Kiel beanstandet. Hervorgehoben und fett gedruckt war darauf ein Preis von 69,98 Euro. Deutlich kleiner stand darunter: „Preis inkl. Plusgarantie*“. Tatsächlich kostete der DVD-Player nur 52,99 Euro. Die Plusgarantie, eine zusätzliche Versicherung, schlug mit 16,99 Euro zu Buche, was mehr als 30 Prozent des Gerätepreises ausmacht. Dieser Aufpreis war nur in einem kleingedruckten Hinweis unter der Überschrift „Rechenbeispiel“ zu finden.

Urteil und seine Bedeutung

Das Landgericht Kiel stimmte dem vzbv zu, dass die Preisdarstellung irreführend ist und gegen die Preisangabenverordnung verstößt. Der Gesamtpreis sei nicht ausreichend transparent, da nicht klar erkennbar ist, dass er eine kostenpflichtige Versicherung beinhaltet. Ein durchschnittlicher Verbraucher würde nicht erwarten, dass der hervorgehobene Preis nicht nur das Gerät, sondern auch eine Versicherung umfasst. Die Preisaufschlüsselung im „Rechenbeispiel“ war so klein gedruckt, dass sie leicht übersehen werden konnte.

Das Urteil macht deutlich, dass der Preis von 69,98 Euro den Anschein erwecken könnte, es handle sich um ein günstiges Angebot für den DVD-Player allein. Dies könnte Verbraucher zu der Annahme verleiten, es handle sich um ein höherwertiges Produkt. Zudem war nicht klar gekennzeichnet, dass der Abschluss der Plusgarantie optional ist und das Gerät auch ohne Versicherung günstiger erhältlich ist. Es konnte der Eindruck entstehen, die Versicherung sei obligatorisch.

Warum die Arbeit der Verbraucherzentralen so wichtig ist

Die Verbraucherzentralen in Deutschland spielen eine entscheidende Rolle im Schutz der Verbraucher
vor irreführenden und unlauteren Geschäftspraktiken. Ihre Arbeit sorgt für Transparenz und Fairness im Markt, indem sie auf Missstände aufmerksam machen und rechtliche Schritte einleiten. Fälle wie der gegen Saturn in Kiel zeigen, wie Unternehmen versuchen können, Verbraucher durch intransparente Preisdarstellungen zu täuschen.

Durch ihre Arbeit tragen die Verbraucherzentralen dazu bei, das Vertrauen der Verbraucher in den Markt zu stärken. Sie bieten wichtige Informationen und Beratung, setzen sich für die Rechte der Verbraucher ein und helfen, unlautere Praktiken aufzudecken und zu bekämpfen. Die Entscheidungen der Gerichte, die aufgrund von Klagen der Verbraucherzentralen ergehen, haben oft weitreichende Auswirkungen und können zu einer Verbesserung der allgemeinen Geschäftspraktiken führen.

Das Urteil des LG Kiel vom 25.01.2024, Az. 6 O 86/23, ist rechtskräftig und setzt ein klares Zeichen für mehr Preistransparenz und den Schutz der Verbraucher vor irreführenden Preisangaben.

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