WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KGEbermannstadtJahresbericht zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bilanz nach KAGB zum 31. Dezember 2020(mit Vergleichszahlen 31. Dezember 2019)A AKTIVA
B PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung nach KAGB für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020(mit Vergleichszahlen des Vorjahres)
Anhang zum 31.12.2020WIDe Fonds 5 geschl. Investment GmbH & Co. KG i.L.EbermannstadtAllgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L., Ebermannstadt, für das Geschäftsjahr 2020 wurde nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften (HGB) unter Berücksichtigung der Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der delegierten Verordnung (EU) Nr. 231/2013 und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Für die Aufstellung und Gliederung der Bilanz gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 3 KAGB und § 21 Abs. 4 KARBV (Staffelform). Für die Aufstellung und Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung gelten die § 158 Satz 1 KAGB i. V. m. § 135 Abs. 4 KAGB und § 22 Abs. 3 KARBV (Staffelform). Übertragung der Verwaltung Die HTB Hanseatische Fondshaus GmbH, Bremen verwaltet als externe AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 16 in Verbindung mit § 17 Abs. 2 Nr. 1 KAGB das Investmentvermögen WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L.. Das Verwaltungsrecht des Fonds im Sinne von § 100b Abs. 1 KAGB wurde mit allen damit verbundenen Rechten und Pflichten mit Wirkung zum 01.04.2018, 0.00 Uhr von der WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH, Ebermannstadt übernommen. Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Beteiligungen werden zum Erwerbszeitpunkt zu Anschaffungskosten angesetzt. Die Folgebewertung erfolgt zum Verkehrswert auf der Grundlage sonstiger von den Objektgesellschaften zur Verfügung gestellten Informationen. Grundlage für den Verkehrswert der Objektgesellschaft ist deren Nettoinventarwert. Die Ermittlung erfolgt durch den funktional vom Portfoliomanagement unabhängigen internen Bewerter der KVG. Die Objektgesellschaft erwirbt Wohn- und Geschäftsimmobilien. Auf Ebene der Objektgesellschaft erfolgt die Bewertung der Immobilien zum Erwerbszeitpunkt mit dem Kaufpreis einschließlich der Anschaffungsnebenkosten. Die Folgebewertung der Immobilien erfolgt zum Verkehrswert auf Basis des Ertragswertes, welcher von einem externen Immobilienbewerter festgestellt wird. Zum Stichtag 31.12.2020 sind keine Immobilien in der Objektgesellschaft vorhanden, so dass die Bilanzierung in Höhe des Fondsvermögens der Vermögensaufstellung erfolgt. Barmittel wurden mit dem Nennbetrag bewertet. Die Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände sind mit den Nennbeträgen angesetzt. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeit beträgt weniger als ein Jahr. Latente Steuern wurden nach der Nettomethode ermittelt. Im Fall eines Aktivüberhangs wurde vom Ansatzwahlrecht in der Form Gebrauch gemacht, dass kein Ansatz erfolgt. Passive latente Steuerüberhänge wurden – soweit vorhanden – unter Beachtung der Wesentlichkeit bilanziert. Die Bewertung erfolgte in diesen Fällen mit dem künftig geltenden Steuersatz. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – trotz der Liquidation – im Wesentlichen übernommen werden. Entgegen den Regelungen des § 246 Abs. 2 HGB wurden im Jahresabschluss Aufwendungen mit Erträgen saldiert. Ein weiterer Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Vermögensaufstellung nach § 10 Abs. 1 KARBV
Erläuterungen zur Vermögensaufstellung Immobilien Die Gesellschaft hat bis zum Liquidationsbeschluss nicht direkt in Wohn- und Geschäftshäuser investiert, sondern sich an Objektgesellschaften (Immobilien-Gesellschaften) beteiligt. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften Die Gesellschaft hält eine 100 %ige Beteiligung an der Fünfte WIDe WuG Vermietungs GmbH & Co. KG i.L. in Ebermannstadt. Der Wert der Beteiligung beträgt zum 31. Dezember 2020 562.631,34 Euro (Vorjahr 1.000.000,00 Euro).
In der Gesellschaft befanden sich 10 Häuser in Bayreuth, 4 Häuser in Leipzig, 11 Wohnhäuser in Chemnitz, 6 Häuser in Dresden, 5 Häuser in Nürnberg, 2 Häuser in Fürth, 9 Häuser in Hof sowie 18 Häuser in Plauen mit insgesamt 582 Wohnungen und 39 Gewerbeeinheiten. Mit notariellen Kaufverträgen wurden sämtliche Objekte mit Nutzen/ Lastenübergang zum 31. Dezember 2019 24:00 Uhr veräußert. Die Beteiligung wurde zum 31. Dezember 2020 auf den beizulegenden Wert abgeschrieben. Liquiditätsanlagen Das Bankguthaben der Gesellschaft beläuft sich zum 31. Dezember 2020 auf 1.235.042,56 Euro. Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von 1.446.752,95 Euro betreffen ausschließlich Forderungen gegen die Fünfte WIDe WuG Vermietungs GmbH & Co. KG i.L. Sie werden nicht verzinst. Rückstellungen Die „Rückstellungen“ in Höhe von 34.440,57 Euro wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie setzen sich wie folgt zusammen:
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Verbindlichkeiten Die „Verbindlichkeiten aus anderen Gründen“ resultieren aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderen Verbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen belaufen sich zum 31. Dezember 2020 auf 1.605.267,27 Euro. Sie enthalten in Höhe von 1.604.719,01 Euro Verbindlichkeiten gegenüber der Liquidatorin, sowie in Höhe von 548,26 Euro weitere Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Sie sind unverzinst. Die anderen Verbindlichkeiten betrugen zum 31. Dezember 2020 0,00 Euro. Während des Berichtszeitraums abgeschlossene Geschäfte, die nicht in der Vermögensaufstellung erscheinen Im Berichtszeitraum 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020 wurden keine Geschäfte abgeschlossen, die nicht in der Vermögensaufstellung erscheinen. Verwendungsrechnung sowie Entwicklungsrechnung über das Vermögen gemäß § 24 KARBV
Darstellung der Kapitalanteile der einzelnen Kommanditisten und des Komplementärs nach § 5 Gesellschaftsvertrag
Entwicklung der handelsrechtlichen Ergebniskonten:
Der Wert des Gesellschaftsvermögens (Nettoinventarwert) in Höhe von 1.604.719,01 Euro umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Bei der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. ergibt sich der Wert des Anteil aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von 1.604.719,01 Euro dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile und beträgt 60,25 Euro je Anteil. Die Bemessungsgrundlage der Aufwendungen des Geschäftsjahres beträgt 214.924,49 Euro. Daneben sind erfolgsabhängige Vergütungen des Vorjahres in Höhe von 326.957,47 Euro korrigiert und führen zu positiven Aufwendungen. Die Gesamtkostenquote (= Summe der Aufwendungen im Verhältnis zum Nettoinventarwert) zum Ende des Jahres beträgt 13,4 Prozent. Sonstige Angaben Verzeichnis der Käufe von über Objekt-Gesellschaften gehaltenen Immobilien in Ländern mit EUR-Währung gem. § 25 KARBV Die Angaben nach § 25 Abs. 5 KARBV entfallen im Geschäftsjahr, da alle Objekte mit Wirkung zum 31.12.2019 veräußert wurden. Angaben zu den Aufwendungen der Gesellschaft Der Gesellschaft entstanden per Saldo positive Aufwendungen in Höhe von 112.032,98 Euro, die im Wesentlichen aus der Korrektur der erfolgsabhängigen Vergütung der KVG in Höhe von 326.957,47 Euro resultieren. Die Aufwendungen ohne die vorgenommene Vorjahreskorrektur betragen insgesamt 214.924,49 Euro und sind insbesondere für die Liquidationsvergütung der KVG in Höhe von 145.496,79 Euro, für die Verwahrstellenvergütung in Höhe von 10.661,88 Euro, für die Treuhandvergütung in Höhe von 22.318,72 Euro, für die Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen in Höhe von 18.809,55 Euro, sowie für die Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von 5.760,00 Euro angefallen. Entgegen den Regelungen des § 246 Abs. 2 HGB wurden diese positiven Aufwendungen (= periodenfremde Erträge) in der KAGB-Gewinn- und Verlustrechnung mit den Aufwendungen saldiert dargestellt. Dieser Ausweis führt dazu, dass die Gesamtsumme der Aufwendungen positiv ist. Aufgrund der Liquidation der Fünfte WIDe WuG Vermietungs GmbH & Co. KG i.L. erfolgte im Berichtsjahr eine außerplanmäßige Abschreibung aufgrund voraussichtlich dauernder Wertminderung in Höhe des Jahresfehlbetrages 2020 der Fünfte WIDe WuG Vermietungs GmbH & Co. KG i.L. in Höhe von 437.368,66 Euro. Die nach handelsrechtlichen Vorschriften gebildete außerplanmäßige Abschreibung wurde in der Darstellung nach KAGB unter den Veräußerungsgeschäften als realisierten Verlust gezeigt. Rückvergütungen Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen zu. Gewinnvortrag Der Gewinnvortrag zum 31.12.2020 beträgt Euro 0,00. Die Ergebnisse des Geschäftsjahres 2020 wurden gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages auf die Gesellschafter verteilt. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen (§ 285 Nr. 21 HGB) Im Geschäftsjahr 2020 fanden keine Geschäfte mit nahestehenden Personen statt. Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0. Nachtragsbericht Nachdem im Februar 2020 der noch ausstehende Differenzbetrag auf die Kapitalkontoverzinsung in Höhe von 7,5% p.a. sowie der Ausgabeaufschlag an die Gesellschafter ausbezahlt wurde, konnte im Februar 2021 ein wesentlicher Anteil der zustehenden Gewinnbeteiligung an die Gesellschafter und an die Kapitalverwaltungsgesellschaft WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH ausbezahlt werden. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Geschäftsjahres, die einen wesentlichen Einfluss auf die Darstellung der Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage zur Folge gehabt hätten, haben sich bis zur Erstellung dieses Anhangs nicht ereignet. Namen der Liquidatorin Mit Ablauf des 31.12.2019 wurde durch Gesellschafterbeschluss vom 02.12.2019 die WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH zur Liquidatorin bestellt. Geschäftsführer der WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH sind Dieter Lahner, Johannes Lahner und Simon Piepereit. Gesellschafter Folgende Gesellschaft ist persönlich haftender Gesellschafter:
Vorschlag über die Verwendung des ErgebnissesDer handelsrechtliche Jahresfehlbetrag in Höhe von 325.101,21 Euro wurde den Kapitalkonten der Kommanditisten belastet. Unterschrift der Liquidatorin
Ebermannstadt, den 16.02.2021 WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH Dieter Lahner Johannes Lahner Simon Piepereit LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020DER WIDE FONDS 5 GESCHLOSSENE INVESTMENT GMBH & CO. KG I.L.1. Wirtschaftsbericht 1.1.Allgemeine Informationen zum Unternehmen Die WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. (auch Fondsgesellschaft genannt) ist ein geschlossener inländischer Publikums-AIF gemäß §§ 261ff. Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB). Gegenstand der Gesellschaft ist die Anlage und die Verwaltung ihrer Mittel nach einer festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach den §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Kommanditisten. Die Gesellschaft wurde am 15.09.2014 als Kommanditgesellschaft deutschen Rechts gegründet und am 10.12.2014 unter HRA 11853 in das Handelsregister beim Amtsgericht Bamberg eingetragen. Die Laufzeit der Gesellschaft ist bis zum 31.12.2025 befristet. Durch Beschluss der Gesellschafter mit qualifizierter Mehrheit wurde die Liquidation der Gesellschaft mit Ablauf des 31.12.2019 beschlossen und das mittelbar über eine Objektgesellschaft gehaltene Immobilienvermögen veräußert. Anleger sind mittelbar als Treugeber über die Erlanger Treuhand GmbH, Erlangen an der Gesellschaft beteiligt. Die Fondsgesellschaft hat kein eigenes Personal. Mit der Wahrnehmung der Verwahrstellenfunktion wurde gemäß Vertrag vom 26.11.2014 die Asservandum Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Erlangen beauftragt und bestellt. 1.2.Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Entwicklung Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war im Jahr 2020 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) um 5,0 % niedriger als im Vorjahr. Die deutsche Wirtschaft ist somit nach einer zehnjährigen Wachstumsphase im Corona-Krisenjahr 2020 in eine tiefe Rezession geraten, ähnlich wie zuletzt während der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009. Der konjunkturelle Einbruch fiel aber im Jahr 2020 den vorläufigen Berechnungen zufolge insgesamt weniger stark aus als 2009 mit -5,7 %.1 Aufgrund unverändert niedriger Kapitalmarktrenditen ist nach wie vor viel Kapital auf der Suche nach höher rentierlichen Immobilieninvestments, wobei die Suche nach geeigneten Gewerbeflächen und Wohnungen immer schwieriger wird. Größere Preiskorrekturen sollten u.a. aufgrund des nach wie vor zu geringen Angebots und der geringen Wahrscheinlichkeit rapide steigender Zinsen eher unwahrscheinlich sein. 1.3.Geschäftsverlauf Nachdem im Jahr 2019 alle Fondsimmobilien notariell veräußert werden und alle Fondsanleger daraufhin im Dezember 2019 vorab Entnahmen in Höhe ihres Kommanditkapitals erhalten haben, erfolgten im Jahr 2020 weitere Entnahmen in Form von Rückzahlung des Aufgabeaufschlags und den Differenzbetrag auf die Kapitalkontonachverzinsung an die Anleger. Eine operative Tätigkeit hat die Gesellschaft im Geschäftsjahr 2020 nicht mehr ausgeübt, sie war ausschließlich mit der Abwicklung beschäftigt. Gewinnabschläge bzw. die Verteilung des Restgewinns an die Anleger und die Kapitalverwaltungsgesellschaft sowie die Löschung der Gesellschaft sind für das Geschäftsjahr 2021 vorgesehen. 1 Quelle: Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 020 vom 14. Januar 2021 1.4.Ertragslage
(Rundungsdifferenzen möglich) Im Berichtszeitraum wurden keine Erträge erzielt. Die Aufwendungen sind mit 112 TEUR positiv, da im Vorjahr die erfolgsabhängige Vergütung der KVG zu hoch berechnet wurde und als Aufwand ausgewiesen wurde. Es ergibt sich ein Korrekturbetrag in Höhe von 327 TEUR, der dazu führt, dass die Aufwendungen im Berichtsjahr insgesamt in Höhe von 112 TEUR positiv sind. Die Gewinn- und Verlustrechnung endet aufgrund der Abschreibung auf den Beteiligungsbuchwert in Höhe von 437 TEUR mit einem realisierten Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von ./. 325 TEUR. Dieser handelsrechtliche Jahresfehlbetrag wurde den Kapitalkonten der Kommanditisten belastet. Da die Objektgesellschaft bereits im Vorjahr ihren gesamten Immobilienbestand veräußert hat und sich ebenfalls in Liquidation befindet, betrugen die Erträge aus der Neubewertung 0 TEUR, sodass das nicht realisierte Ergebnis des Geschäftsjahres 0 TEUR beträgt. 1.5. Finanzlage Nachfolgende Zusammenstellung zeigt die zahlungswirksamen Veränderungen des Finanzmittelbestandes der Fondsgesellschaft.
(Rundungsdifferenzen möglich) Barmittel und Barmitteläquivalente belaufen sich auf 1.235 TEUR. Die Finanzlage der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. ist solide. Die Fondsgesellschaft konnte im Berichtszeitraum allen Zahlungsverpflichtungen nachkommen. 1.6. Vermögenslage In der folgenden Übersicht ist die Bilanz zum 31. Dezember nach der Fristigkeit und nach den wirtschaftlichen Verhältnissen geordnet und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt.
(Rundungsdifferenzen möglich) Neben den Barmittel und Barmitteläquivalenten und den Forderungen gegenüber der Objektgesellschaft, besteht das Vermögen im Wesentlichen aus Investitionen in Beteiligungen. Die Passiva bestehen aus den Positionen Rückstellungen (34 TEUR, Vj. 107 TEUR), Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (1.605 TEUR, Vj. 2.340 TEUR) sowie dem Eigenkapital (1.605 TEUR, Vj. 6.113 TEUR). Die Fondsgesellschaft ist ausschließlich durch Eigenkapital finanziert. Durch das Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von ./. 325 TEUR entsteht in Summe ein handelsrechtliches Eigenkapital in Höhe von 1.605 TEUR. Unter Berücksichtigung des Ergebnisses aus der Neubewertung der Beteiligung an der Objektgesellschaft 0 TEUR (Vj. 7.829 TEUR) beträgt das aufsichtsrechtliche Eigenkapital ebenfalls 1.605 TEUR (Vj. 6.113 TEUR). 2. Tätigkeitsbericht 2.1. Kapitalverwaltungsgesellschaft (kurz: KVG) Die KVG hat am 20.11.2017 die Erlaubnis gem. §§ 20, 22 KAGB zum Geschäftsbetrieb als externe AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft von der BaFin erhalten. Die Erlaubnis erstreckt sich auf die Verwaltung von geschlossenen inländischen Publikums-AIF sowie geschlossenen Spezial-AIF der Assetklasse Immobilie. Die von der KVG zu erbringenden Leistungen sind die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement sowie weitere administrative Tätigkeiten. Der Vertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der KVG endet mit dem Zeitpunkt der Beendigung der Fondsgesellschaft. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 12 Monaten möglich. Die KVG ist berechtigt, die Gesellschaft unter Befreiung der Beschränkungen des § 181 BGB zu vertreten. Die Parteien haften für Vorsatz und Fahrlässigkeit. Die KVG bekommt für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von bis zu 1,369 % des der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der laufenden Vergütung gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Gesellschaft im jeweiligen Geschäftsjahr und den bis zum jeweiligen Berechnungsstichtag von der Gesellschaft an die Anleger geleisteten Auszahlungen, maximal aber 100 % des von den Anlegern gezeichneten Kommanditkapitals. Die Kapitalverwaltungsgesellschaft kann darüber hinaus für die Verwaltung der Fondsgesellschaft je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 50 % (Höchstbetrag) des Betrages erhalten, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits aus Ausschüttungen geleisteter Auszahlungen den Ausgabepreis zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 7,5 % ab dem Geschäftsjahr 2015 übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 50 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Fondsgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage des Investmentvermögens und ist nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände beendet. Seit dem 01.01.2020 ist die KVG zur Liquidatorin der Gesellschaft bestellt und erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von bis 1,369 % der Bemessungsgrundlage. 2.2.Anlageziele und Anlagepolitik Die Anlagepolitik und Anlagestrategie der Gesellschaft bestand in dem indirekten Erwerb über Objektgesellschaften von Wohn- und Gewerbeimmobilien und dem Aufbau eines diversifizierten Beteiligungsportfolios unter Beachtung der von der BaFin genehmigten Anlagebedingungen. Da die Fondsanleger sich für einen vorzeitigen Verkauf der Fondsimmobilien im Rahmen der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vom 14.11.2018 ausgesprochen haben und der notarielle Verkauf aller Fondsimmobilien in 2019 erfolgte und der Liquidationsbeschluss der Fondsgesellschaft daraufhin mit Ablauf des 31.12.2019 gefasst wurde, verkürzt sich die bisher vorgesehene Fondslaufzeit. 2.3.Risiko- und Chancenbericht Das Risikomanagementsystem der KVG dient dem Zweck, potentielle Risiken unter Verwendung von hinreichend fortgeschrittenen Risikomanagementtechniken fortlaufend zu identifizieren, zu erfassen, zu messen und zu steuern und damit den gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen zu entsprechen. Das Gesellschaftsvermögen ist im Wesentlichen Adressenausfallrisiken, Liquiditätsrisiken, Marktpreisrisiken sowie operationellen Risiken ausgesetzt. Adressenausfallrisiken Unter Adressenausfallrisiko ist das Risiko eines Verlustes aufgrund des Ausfalls oder der Bonitätsverschlechterung eines Geschäftspartners zu verstehen. Unter Geschäftspartnern werden Emittenten und Kontrahenten verstanden, das Mieter- resp. Mietvertragsrisiko wird ebenfalls unter den Adressausfallrisiken erfasst. Wesentliche Ausfallrisiken waren im Berichtsjahr nicht erkennbar. Liquiditäts- und Kreditrisiken Unter Liquiditätsrisiko ist das Risiko zu verstehen, den Rücknahme- und sonstigen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen zu können. Rücknahmeverpflichtungen scheiden regelmäßig bei geschlossenen Fondsstrukturen aus. Das Liquiditätsrisiko umfasst das Finanzierungsrisiko (Zwischenfinanzierungs- und Kreditrisiko). Mit dem Erwerb von Immobilien wurden mittel- bis langfristige Kreditverträge abgeschlossen. Im Geschäftsjahr 2019 wurden alle Immobilien veräußert und bis auf vier Darlehen alle entweder zurückgeführt oder durch andere Gesellschaften übernommen. Diese vier Darlehen konnten im Berichtsjahr auf andere Gesellschaften übertragen werden. Das Liquiditätsrisiko wird als gering eingeschätzt. Marktpreisrisiken Marktrisiken sind Risiken, die sich direkt oder indirekt aus Schwankungen in der Höhe bzw. in der Volatilität der Marktpreise für die Vermögenswerte, Verbindlichkeiten und Finanzinstrumente ergeben. Das Marktrisiko schließt das Währungsrisiko und das Zinsänderungsrisiko ein. Zu den klassischen Immobilienrisiken zählen die Risiken des Mikro- und Makrostandortes, der Objekteigenschaften sowie das Leerstandsrisiko. Das Marktpreisrisiko, insbesondere eines erhöhten Kaufpreises, wurde und wird durch die sorgfältige Vorauswahl des Portfoliomanagements sowie der externen Bewertung der anzukaufenden Immobilien reduziert. Da die Fondsimmobilien bereits veräußert wurden, ist das Risiko als gering einzuschätzen. Fremdwährungsrisiken werden nicht eingegangen. Operationelle Risiken Das operationelle Risiko umfasst die Gefahr von Verlusten, die infolge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren bzw. Prozessen, Menschen und Systemen oder in der Folge von externen Ereignissen entstehen können. Das Risikomanagement des Investmentvermögen ist methodisch und prozessual in das in der KVG implementierte Risikomanagementsystem zum Management und Controlling operationeller Risiken wie beispielsweise dem Auslagerungsrisiko eingebunden. Im Rahmen des KVG-Risikomanagements werden regelmäßig die operationellen Risiken der für das Investmentvermögen relevanten Prozesse identifiziert, bewertet und überwacht. Instrumente hierfür sind u. a. regelmäßige Abfragen bei den Risk ownern, Szenarioanalysen sowie eine in der KVG zentral geführte Schadenfalldatenbank. Im Berichtszeitraum entstanden keine Schäden aus operationellen Risiken. Gesamtbewertung der Risikosituation Die KVG hat ein Risikomanagementsystem implementiert, dass die Geschäftsleitung in die Lage versetzt, Risiken rechtzeitig zu erkennen, zu bewerten und Gegensteuerungsmaßnahmen zu ergreifen. Bestandsgefährdende Risiken sind – insbesondere aufgrund der Verkäufe der Fondsimmobilien – nicht erkennbar. Chancenbericht Der AIF befindet sich in Liquidation, da alle Fondsimmobilien veräußert werden konnten. Damit entfallen weitere Erläuterungen. 2.4.Veränderungen im Portfolio, Portfoliobestand und -struktur Die WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. hat bereits im Geschäftsjahr 2019 alle mittelbar gehaltenen Immobilien ihrer Tochtergesellschaft der Fünfte WIDe WuG Vermietungs GmbH & Co. KG i.L. veräußert. 3. Prognosebericht Die Anleger haben noch einen Anspruch auf ihre restliche Gewinnbeteiligung. Die Liquidatorin WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH strebt kurzfristig, eine abschließende Betriebsprüfung durch das Finanzamt und abschließende Löschung der Gesellschaft im Handelsregister an. 4. Vergütungsbericht Die KVG hat entsprechend § 37 KAGB für ihre Mitarbeiter und Geschäftsleiter ein Vergütungssystem in einer Vergütungsrichtlinie festgelegt, die mit einem soliden und wirksamen Risikomanagement vereinbar ist. Sie stellt sicher, dass das Vergütungssystem mit den Risikoprofilen, Vertragsbedingungen oder Satzungen der von ihr verwalteten AIF im Einklang steht und dadurch nicht ermutigt, Risiken einzugehen, die damit unvereinbar sind. Die KVG unterscheidet hinsichtlich der Mitarbeitergruppen die Geschäftsleiter, Mitarbeiter mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie Mitarbeiter, deren Gesamtvergütung mit der eines Geschäftsleiters oder Risikoträgers vergleichbar ist. Die KVG hat im Geschäftsjahr 2020 Gesamtvergütungen in Höhe von 671 TEUR an ihre sechs Festangestellte, einen Auszubildenden und drei Geschäftsleiter gezahlt. Allen Mitarbeitern wurde im Geschäftsjahr 2020 eine nachträgliche variable Vergütungskomponente für das Geschäftsjahr 2019 ausgezahlt. Darüber hinaus haben alle Mitarbeiter eine Corona-Sonderprämie sowie ein Weihnachtsgeld erhalten. Von der Gesamtvergütung des Jahres 2020 entfällt ein Teilbetrag von 445 TEUR auf Personen mit wesentlichem Einfluss auf das Risikoprofil der Fondsgesellschaft. Die Vergütung der Mitarbeiter der KVG bezieht sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit aus der kollektiven Vermögensverwaltung. Eine Zurechnung der Vergütung zu einzelnen verwalteten AIF erfolgt daher nicht. 5. Weitere Anlegerinformationen
Der Wert des Gesellschaftsvermögens (Nettoinventarwert) in Höhe von 1.604.719,01 EUR umfasst alle Vermögensgegenstände abzüglich der Verbindlichkeiten. Der AIF befand sich in der Liquidationsphase. Die Anleger haben bereits Entnahmen in Höhe ihrer ursprünglichen Kommanditeinlage, den Ausgabeaufschlag sowie den Differenzbetrag auf die Kapitalkontoverzinsung erhalten, weshalb der Wert des Gesellschaftsvermögens gesunken ist. Bei der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. ergibt sich der Wert des Anteil aus dem Wert des Gesellschaftsvermögens in Höhe von 1.604.719,01 EUR dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Zum 31.12.2020 befanden sich 26.634 Anteile an der Gesellschaft zu einem Nettoinventarwert von je 60,25 EUR im Umlauf. Ein Anteil entspricht dem Stimmrecht für eine geleistete Kommanditeinlage von je 1.000 EUR. Grundsätzlich ist die bisherige Wertentwicklung kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche im Jahresverlauf getragene Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten) im Verhältnis zum Nettoinventarwert zum Ende des Jahres aus. Die KVG erhält keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle oder Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen.
Ebermannstadt, den 16.02.2021 WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH Dieter Lahner Johannes Lahner Simon Piepereit Vermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L., bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie den Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der WIDe Fonds 5 geschlossene Investment GmbH & Co. KG i.L. zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Dülmen, den 17. Mai 2021 HAHNE Diplom-Kauffrau Dr. Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin Eine Verwendung des vorstehenden Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form, bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. ERKLÄRUNG DER LIQUIDATORINWir versichern nach bestem Wissen, dass der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2020 gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020 der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Ebermannstadt, den 16. Februar 2021 WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH Dieter Lahner Johannes Lahner Simon Piepereit Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 18. Juni 2021. |
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In der hier aufgeführten Bilanz steht unter
3. Prognosebericht:
Die Anleger haben noch einen Anspruch auf ihre restliche Gewinnbeteiligung. Die Liquidatorin WIDe Wertimmobilien Deutschland Fondsmanagement GmbH strebt kurzfristig, eine abschließende Betriebsprüfung durch das Finanzamt und abschließende Löschung der Gesellschaft im Handelsregister an.
Wenn Sie der Berechnung der Leistungsbilanz misstrauen, würde es mich freuen, wenn Sie sich eben bei der KVG näher erkundigen.Schließlich handelt es sich um einen vollregulierten AIF nach KAGB.
Bei einer Jahresbilanz wie hier dargestellt, wird leider nie ersichtlich, wie sich ein Investment über mehrere Jahre entwickelt hat.
Bei WIDE 5 erhielten die Anleger schon einen Großteil Ihrer Gewinnbeteiligung und erst nachdem die Betriebsprüfung beendet ist, kann der restliche Gewinn an die Anleger ausgeschüttet werden.
Der Fonds WIDE 5 wurde schon im Dezember 2019 verkauft mit ca. 9 % p.a. Durchschnittsertrag für den Anleger. Dies gilt auch für den WIDE Fonds 6 mit ca. 14% Durchschnittsertrag p.a.
Lieber Herr Bremer schauen Sie sich bitte die Leistungsbilanz auf der Homepage an und informieren Sie sich besser.
https://www.wide-gruppe.de/images/downloads/Überblick%20WIDe%20Fonds%20Stand%2031.03.2020.pdf
Anmerkung der Redaktion:
Wir halten uns an öffentlich zugängliche Fakten, nicht an irgendwelche schöngerechneten Leistungsbilanzen. Sie und ich wissen eine Leistungsbilanz ist etwas völlig Anderes als eine Handelsbilanz. Vielleicht muss man Ihnen das aber mal erklären. Googeln hilft! Versprochen!