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Widerruf der Registrierung des Einzelunternehmens Duschek Diana Bakk.

TamimTaban (CC0), Pixabay
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Die Zurücklegung der mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 27.04.2020 erteilte Bewilligung der Registrierung des Einzelunternehmens „Duschek Diana Bakk.“ (ERsB-Nr. 9110014302197), mit Sitz in Hauptstraße 126/1, 8740 Zeltweg, als Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen gemäß § 32a Abs 1 Finanzmarkt-Geldwäschegesetz (FM-GwG), das den Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt (§ 2 Z 22 lit. b FM-GwG) anbietet, wird mit Bescheid der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) vom 28.02.2022 festgestellt.

Die Zurücklegung der Registrierung erfolgte auf Antrag des Einzelunternehmens „Duschek Diana Bakk.“. Dem Einzelunternehmen ist daher der Tausch von virtuellen Währungen in Fiatgeld und umgekehrt sowie Transaktionen untersagt.

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