Vontobel Fonds Services AGZürichWiderruf des Vertriebs nach § 295a des Kapitalanlagegesetzbuches bzw. Art. 93a der
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1. |
Die Vontobel Fonds Services AG (nachfolgend „Vontobel“) möchte die Anleger über die Absicht informieren, den Vertrieb des Investmentfonds Variopartner (CH) mit den beiden nachfolgend aufgeführten Teilfonds in Deutschland zu widerrufen und den Vertrieb einzustellen: Variopartner (CH)
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2. |
In Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben ist diese Mitteilung als Pauschalangebot zum Rückkauf oder zur Rücknahme – ohne Kosten oder Abzüge – sämtlicher von Anlegern in Deutschland gehaltener Anteile der beiden Teilfonds zu verstehen. |
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3. |
Der zum Zeitpunkt dieses Pauschalangebots berechnete Anteilpreis pro Anteil beträgt gegenwärtig: Variopartner (CH)
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Berechnung des tatsächlich auszuzahlenden Anteilpreises im Falle einer Annahme dieses Pauschalangebots der Zeitpunkt der tatsächlichen Rücknahme massgeblich ist. Dieser Anteilpreis kann von dem vorgenannten Anteilspreis abweichen. Der für die Annahme des Pauschalangebots massgebende Preis der Anteile wird frühestens an dem, nach dem Eingang des Pauschalangebots folgenden Bankwerktag (Bewertungstag) ermittelt (Forward Pricing). |
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4. |
Dieses Pauschalangebot ist ab dem 25.03.2024 für dreissig (30) Arbeitstage öffentlich zugänglich. Die Annahme des Pauschalangebots hat binnen dieser Frist schriftlich an die Fondsleitung an die folgende Adresse zu erfolgen: Vontobel Fonds Services AG, Gotthardstrasse 43, 8022 Zürich. |
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5. |
Sollten Sie dieses Pauschalangebot zur kostenlosen Rücknahme Ihrer Anteile nicht innerhalb der Frist von dreissig (30) Arbeitstagen annehmen, richtet sich die Rücknahme der Anteile nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Prospekts mit integriertem Fondsvertrag. |
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6. |
Soweit keine abweichende Regelung im jeweils gültigen Prospekt mit integriertem Fondsvertrag vorgesehen ist, können Sie die Rücknahme Ihrer Anteile an jedem Bankwerktag verlangen. Keine Rücknahme findet an schweizerischen Feiertagen (Ostern, Pfingsten, Weihnachten (inklusive 24. Dezember), Neujahr (inklusive 31. Dezember), Nationalfeiertag etc.) statt sowie an Tagen, an welchen die Börsen bzw. Märkte der Hauptanlageländer eines Teilvermögens geschlossen sind oder wenn ausserordentliche Verhältnisse (im Sinne von § 17 Ziff. 4 des Fondsvertrages) vorliegen. Rücknahmeanträge können bei der deutschen Zahl- und Informationsstelle, der LBBW Landesbank Baden-Württemberg, Grosse Bleiche 54, 56, 55116 Mainz, eingereicht werden. Der für die Rücknahme massgebende Preis der Anteile wird frühestens an dem, dem Auftragstag folgenden Bankwerktag (Bewertungstag) ermittelt (Forward Pricing). Der Verkaufsprospekt regelt die Einzelheiten. Der Prospekt mit integriertem Fondsvertrag und die Wesentlichen Informationen für die Anlegerinnen und Anleger sowie die Jahres- und Halbjahresberichte können kostenlos bei der Fondsleitung Vontobel Fonds Services AG, Zürich, bezogen werden. |
Zürich, 20.03.2024
Vontobel Fonds Services AG, Gotthardstrasse 43, 8002 Zürich
Die Fondsleitung:
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