Sie der Meinung waren „das Gericht hätte Herrn Gloeckner“ als gemeinsamen Vertreter gewollt. Es war lediglich ein Vorschlag, den man sicherlich hätte anders darstellen können und müssen. Als Anwalt würde ich mich über solch eine -im Verständnis und Eindruck- Empfehlung eines Gerichtes nicht unbedingt verschließen. Das wird sich auch Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg gedacht haben. Was wir aber in fast 100 Gesprächen mit Anlegern festgestellt haben, das diese der Meinung waren, „das müssen wir dann auch ankreuzen weil das vom Gericht so gewollt ist“. Dem ist nicht so!!!! Also, alle die hier diesem Miss(t)Verständnis aufgesessen sind bitte die Vollmacht an Rechtsanwalt Gloeckner aus Nürnberg widderrufen. Sind Sie jedoch von RA Gloeckner persönlich durch sein Handeln überzeugt, dann lassen SIE alles wie es ist.
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