Volkswagen (VW) hat beim Landgericht Braunschweig Widerspruch gegen Aktionärsklagen im Zusammenhang mit dem Dieselabgasskandal erhoben. „Volkswagen hält die anhängigen Aktionärsklagen für unbegründet“, teilte der Konzern gestern mit. Die im Aktienrecht vorgeschriebene Pflicht zur Veröffentlichung potenziell aktienkursbewegender Erkenntnisse (Ad-hoc-Pflicht) sei nicht verletzt worden.
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