Das Landgericht München I spricht Geschädigtem Schadenersatz gegen «Policenaufkäufer» zu. Das Gericht hat dem Kunden einer Gesellschaft, die Versicherungspolicen aufkauft, um sie sofort zu kündigen und den Rückkaufswert in das eigene Anlageangebot zu stecken, Schadenersatz zugesprochen.
Wie die Rechtsanwälte Wilhelm Lachmair & Kollegen melden, stellte das Gericht ausdrücklich fest, dass die Gesellschaft vorsätzlich eine unerlaubte Handlung begangen hat (Az.: 22 O 16248/09).
Das Gericht geht von unerlaubtem Bankgeschäft aus und recht hat es damit. Einen ähnlichen Vorgang gab es mit der Gesellschaft 4Future. Verurteilt wurde nach Angaben der Rechtsanwälte Lachmair nicht nur die Gesellschaft, sondern auch ein Rechtsanwalt, der im Auftrag der Gesellschaft die Versicherungspolicen gekündigt, den Geldbetrag vereinnahmt und gegen ein Honorar an die Gesellschaft weitergeleitet hatte. Das Gericht sah darin nach Angaben der Rechtsanwälte einen Tatbeitrag zu einem unerlaubten Bankgeschäft.
Kommentar hinterlassen