Diese Frage wollen wir hier einmal öffentlich stellen, denn wir sind über die nachfolgende Veröffentlichung etwas irritiert. Halten wir Rechtsanwälte doch immer für grundehrliche Menschen. Sie haben auf Ihrer Internetseite den folgenden Eintrag gepostet.
Was Sie da alles so geschrieben haben, Herr Dr. Brost, das ist der Wahnsinn. Meinen Respekt dafür, aber ganz ehrlich: Wissen wir nicht beide, dass dieses Urteil vom OLG Dresden komplett kassiert wurde? Das heißt doch im Endeffekt, Sie haben eine Schlacht gewonnen, aber den Krieg verloren.
Nun habe ich mir wirklich große Mühe gemacht und einmal Ihre Seite durchsucht, ob ich irgendwo einen Hinweis darauf finde, wo Sie das korrigiert haben. Ich finde nichts. Natürlich ist es durchaus möglich, dass dies in der Hektik des Alltags vergessen wurde. Werden Sie das jetzt wohl nachholen? Denn Sie wissen doch: Ehrlich währt am längsten.
Man könnte natürlich auch einmal Ihre Berufsvertretung fragen, ob eine solche Werbung in der Form, ohne Ergänzung über das Endurteil in dem Verfahren, so zulässig ist. Das finde ich dann eine spannende Frage Herr Dr. Brost. Machen wir mal, oder?
Kommentar hinterlassen