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Wie ernst nimmt es Staatssekretär Gerd Billen mit dem Verbraucherschutz?

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Die Zeit nannte ihn einst einen Leisetreter, nun scheint Gerd Billen ganz eingeschlafen zu sein. Gerd Billen ist Staatssekretär im Bundesjustizministerium, dort zuständig für den Verbraucherschutz. Billen ist nicht irgendwer, sondern war über lange Jahre Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen. Seit Billen jedoch in seinem neuen Amt ist, ist Billen ein ganz zahmer Tiger geworden, so auch ehemalige Mitstreiter die Gerd Billen seit Jahren kennen. Billen hat einen Versorgungsjob bekommen, den genießt er, mehr nicht. Gerade als Verbraucherschützer müsste Gerd Billen eigentlich derzeit auf die Barrikaden gehen, denn klammheimlich will die Bundesregierung das „ewige Widerrufsrecht bei Immobiliendarlehen“ im Handstreich abschaffen, das, so hört man, sogar rückwirkend. Ist Billen den Banken und Versicherungslobby schon so verfallen? Außenstehende könnten das so sehen, denn gerade bei dieser gesetzlichen Neureglung wäre eigentlich der zuständige Staatssekretär für Verbraucherschutz gefragt, aber was tut Herr Billen? Nichts, das aber konsequent! Worum geht es eigentlich? Nun, in den letzten 10 Jahren gab es oft falsche Widerrufsbelehrungen bei Immobilienkrediten. Hier hatte der BGH in einem Urteil die Tür für diese Darlehenskunden geöffnet aus dem alten und teuren Kredit herauszukommen. Ein Desaster für die betroffenen Banken. Nun will man im Rahmen des Beschlusses der neuen Wohnimmobilienkreditrichtlinie dieses Widerrufsrecht abschaffen, mit einer Übergangsfrist von 3 Monaten. Ist das Verbraucherfreundlich Herr Billen? Stehen Sie endlich aus Ihrer bequemen Komfortzone auf und tun sie hier etwas für die Verbraucher-jetzt! Im Moment unterstützen Sie eher das Gesetz Bankenschonung 3643.0!

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