Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die Umwidmung von 60 Milliarden Euro im Haushalt von 2021 für den Klima- und Transformationsfonds nichtig ist, und diese Gelder stehen jetzt nicht zur Verfügung. Das Gericht entschied auch, dass der Staat Jahre, in denen die Schuldenbremse aufgrund von Notlagen ausgesetzt ist, nicht nutzen darf, um Kredite auf Vorrat aufzunehmen.
Die Koalition hatte jedoch genau das getan, als sie den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) eingerichtet hatte, um unter anderem die Strom- und Gaspreisbremse zu finanzieren. Die WSF-Mittel von 200 Milliarden Euro wurden im Jahr 2022 beschafft, aber erst später ausgegeben. Das Gericht urteilte, dass kreditfinanzierte Ausgaben der Sondervermögen im Jahr angerechnet werden müssen, in dem sie kassenwirksam werden.
Angesichts der vielen offenen Fragen beschlossen die „Ampelfraktionen“ (SPD, Grüne und FDP), die Sitzung zur Festlegung der letzten Details des Etatentwurfs für 2024 abzusagen. Dies bedeutet, dass das Budget nicht wie geplant Ende nächster Woche verabschiedet werden kann. In der Zwischenzeit wird die vorläufige Haushaltsführung greifen, und die Regierung wird nur notwendige Ausgaben tätigen können, um die Verwaltung aufrechtzuerhalten und rechtliche Verpflichtungen zu erfüllen.
Die Regierung steht auch vor Herausforderungen bei der Finanzierung von Energiehilfen aus dem WSF im Haushalt für 2023, da das Verfassungsgericht die Finanzierungsgrundlage infrage gestellt hat.
Es wird erwogen, die Schuldenbremse für dieses Jahr nachträglich auszusetzen, jedoch begrenzt auf eine höhere Neuverschuldung zur Absicherung des WSF. Finanzminister Christian Lindner, der bisher auf die Einhaltung der Schuldenbremse gepocht hatte, argumentiert, dass die erneute Aussetzung der Schuldenbremse nicht zu einer höheren Gesamtverschuldung des Bundes führen würde, sondern lediglich nicht genutzte Kreditermächtigungen aus dem Jahr 2022 durch neue Kreditbeschlüsse im Jahr 2023 ersetzt würden.
In der FDP haben parteiinterne Rebellen Unterschriften für eine Mitgliederbefragung über den Verbleib der Partei in der „Ampel“ gesammelt. Dies folgt auf einen offenen Brief von FDP-Politikern, die die Koalitionspartner nach schlechten Wahlergebnissen überdenken wollen. Eine Abstimmung über den Verbleib in der Koalition ist geplant, aber nicht bindend.
Die CDU und CSU lehnen eine Änderung an der Schuldenbremse im Grundgesetz ab, da sie diese für wesentlich für eine generationengerechte Haushaltsführung halten. Die Union fordert von Kanzler Olaf Scholz eine rasche Regierungserklärung zur aktuellen Haushaltskrise. Das Finanzministerium hat inzwischen ein Werbeplakat für den Bundeshaushalt 2024 verhüllt, das die Schuldenbremse bewirbt.
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