Nun, diese Frage wurde uns am gestrigen Tage direkt mehrfach gestellt und wir haben dazu mit Rechtsanwalt Pforr gesprochen. Dr. Thomas Pforr der eine Vielzahl von Anlegern im Fall „Lombardium“ vertritt. Er hatte natürlich auch die Meldung bei uns auf der Internetseite zum Mailing der IG Lombard und dem Hinweis das man für genannte Gesellschaften wohl beabsichtige Insolvenz anzumelden. Dr. Thomas Pforr weist darauf hin das, wenn der Antrag dann tatsächlich gestellt worden ist, das zuständige Insolvenzgericht in Chemnitz zunächst einmal die genannte Gesellschaft auffordert zu dem, dem Gericht in Chemnitz vorliegenden Antrag Stellung zu nehmen, sofern der Antrag nicht vom Unternehmen direkt selber kommt, was ja auch noch eine Variante wäre, was aber derzeit keiner weiss. Hat das Unternehmen dann innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist Stellung bezogen entscheidet der zuständige Insolvenzrichter darüber ob das „vorläufige Insolvenzverfahren“ eröffnet wird. Hier wird dann ein Insolvenzgutachten erstellt um zu sehen, ob bei der betroffenen Gesellschaft genügend Masse vorhanden ist um die Kosten des Insolvenzverfahrens zu bezahlen. Sollte das nicht der Fall sein, dann erfolgt die Ablehnung des Insolvenzverfahrens „Mangels Masse“. Ist hingegen genügend Masse vorhanden, wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Dann müssen die Gläubiger ihre Forderungen gegenüber dem Insolvenzverwalter anmelden. Dies im Regelfall über einen Rechtsanwalt, so Dr. Thomas Pforr. Er ist genauso gespannt wie wir“ob es in dieser Woche einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens geben wird.
Mit Sicherheit wird der Insolvenzantrag, wenn er denn kommt, nicht vom Unternehmen selbst kommen. Ebeling und seine Bande werden alles versuchen, um dieses nicht wahr werden zu lassen. Dafür hat er zu viel Angst, dass ein Insolvenzverwalter seine „Geschäfte“ und Privatkäufe aus den vergangenen Jahren aufdeckt. Was dann passieren würde, kann man sich vorstellen bzw. wird endlich der Staatsanwalt bald erledigen.
Gut,der kontaktierte Anwalt hat eine Eigeninsolvenz geprüft und nicht gesehen.
Warum bezahlen diese sogenannten Verantwortlichen dann nicht schon längst
abgelaufene Verträge aus?
Was denn, ist jetzt zu viel oder zu wenig Kohle da um eine Insolvenz anzustreben?
Das wird ja immer noch schöner!
Wenn Dr.Thomas Pforr doch auch so viele Anleger vertritt,wie Sie hier schreiben
warum macht er dann bei dieser Insolvenzgeschichte nicht von Anfang an mit,auch er hat vor Monaten schon gesagt ,dies wird die einzigste Möglichkeit bleiben!
Was beabsichtigt er dann zu tun,warten bis andere die Arbeit gemacht haben,tut mir
leid aber so sieht es im Moment für mich aus,lass mich gerne eines besseren belehren.
Würde auch gerne erfahren was er denn für einen Plan für seine Klienten hat?
Wenn dieser Haufen dort in Chemnitz nur noch ein Fünkchen Ehrlichkeit hätte
würden Sie die Insolvenz selber in die Wege leiten,
die Hoffnung stirbt zuletzt!!!
Anmerkung der Redaktion:
Wie viele Anleger Dr. Pforr vertritt wissen wir nicht, deshalb ahben wir auch geschrieben „eine Vielzahl“. Das mit der Insolvenz ist rechtlich nicht zu einfach. Wir halten auch das Vorgehen der IG für problematisch, denn unseres Wissens nach haben auch die Verantwortlichen eine Eigeninsolvenz prüfen lassen. Diese hat der angesprochene Rechtsanwalt aber dann wohl nicht gesehen. Auch die Stellung eines Insolvenzantrages, wenn er dann gestellt würde, heißt ja nicht das dem Antrag auch stattgegeben würde von Seiten des Insolvenzgerichtes.Das wird, wie hier gut dargestellt, natürich vom Insolvenzgericht dann auch geprüft. Dabei ist es eigentlich „wurscht“ welches Insolvenzgericht man anruft. Das Recht in Chemnitz ist sicherlicht anders als in Hamburg.