Kaum ein Dokument wird von Versicherungen so häufig verschickt wie die Standmitteilung. Millionen Versicherte haben einen gesetzlich geregelten Anspruch darauf, jährlich zu erfahren, wie es um ihren Versicherungsvertrag steht. Der Marktwächter Finanzen hat jetzt genauer hingeschaut und festgestellt: Der Informationsgehalt solcher Mitteilungen ist eher spärlich.
Detaillierte rechtliche Vorgaben, wie eine solche Mitteilung auszusehen hat, gibt es jedoch nur für Riester-Verträge. Wer dagegen eine Kapitallebensversicherung oder private Rentenversicherung besitzt, muss sich auf die Informationsbereitschaft der Versicherer verlassen.
Viele Anbieter scheinen hier jedoch nicht so transparent zu sein, wie es aus Verbrauchersicht wünschenswert wäre. Dies zeigt sich jährlich bei tausenden Beratungen in den Verbraucherzentralen bundesweit. Nach den dortigen Beobachtungen fällt es vielen Verbraucherinnen und Verbrauchern schwer, ihren Vertrag anhand der mitgebrachten Standmitteilungen einzuschätzen. Lohnt es sich, den Vertrag zu kündigen – oder wäre es sinnvoller, einen finanziellen Engpass mit einem günstigen Kredit zu überbrücken? Sind die Angehörigen ausreichend abgesichert, wenn der Versicherte plötzlich verstirbt? Welche Summe steht garantiert zur Verfügung, wenn der Vertrag abläuft? Solche Fragen lassen sich anhand der jährlichen Standmitteilungen aus Sicht der ratsuchenden Verbraucher nicht immer beantworten – und wenn doch, dann zeigen die Beratungen in den Verbraucherzentralen, dass es oft Fachwissen, weitere Versicherungsunterlagen und mitunter geradezu detektivisches Gespür braucht, um an die gewünschten Informationen zu kommen.
Quelle:VZ Niedersachsen
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Titel | Dok.-Typ | Größe |
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FAQ Untersuchung Standmitteilungen Marktwächter Finanzen | 55.2 KB | |
PM Untersuchung Standmitteilungen Versicherungen Marktwächter Finanzen | 55.3 KB | |
Sonderuntersuchung Standmitteilungen Marktwächter Finanzen | 4.13 MB |
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