Startseite Allgemeines Wie ist Ihr Investment abgesichert?
Allgemeines

Wie ist Ihr Investment abgesichert?

Teilen

Gerät Ihre Bank oder Ihr Wertpapierhandelsunterneh- men in Zahlungsschwierigkeiten, schützen Einlagen- sicherung und Anlegerentschädigung – in gewissem Umfang – Ihre Guthaben und Forderungen. Kunden- einlagen werden über die Einlagensicherung geschützt, Kundenforderungen aus Wertpapiergeschäften über die Anlegerentschädigung.

Gesetzliche Einlagensicherung

Wird eine Bank insolvent (siehe auch „Sonderfall Abwicklung“, Seite 14), schützt die gesetzliche Ein- lagensicherung die Guthaben der Kunden.

Gesetzlich abgesichert sind vor allem Kontoguthaben, Festgelder und Spareinlagen von bis zu 100.000 Euro pro Kunde und Institut – und nicht pro Konto. Bei Gemeinschaftskonten hat jeder einzelne Kontoinhaber einen separaten Anspruch. Unter besonderen Bedin- gungen kann sich der Maximalbetrag für den Zeitraum von sechs Monaten auf bis zu 500.000 Euro erhöhen. Die Einlagen der Kunden von Sparkassen, Landesban- ken, Landesbausparkassen und Genossenschaftsbanken sind über deren Haftungsverbünde, welche die Institute sichern, mittelbar in voller Höhe geschützt. Daneben sind die institutsbezogenen Sicherungssysteme als gleichwertige Einlagensicherungssysteme anerkannt. Die Kunden haben also ebenfalls einen gesetzlichen Ent- schädigungsanspruch – wie bei den gesetzlichen Ent- schädigungseinrichtungen auch.

Freiwillige Einlagensicherung

Neben den gesetzlichen Entschädigungseinrichtungen haben die Bankenverbände freiwillige Sicherungseinrich- tungen errichtet. Sie gewähren den Bankkunden jedoch keinen Rechtsanspruch auf Entschädigung.

Anlegerentschädigung

Gelder, die Ihnen als Anleger im Zusammenhang mit Wertpapiergeschäften geschuldet werden (z.B. Aus- schüttungen, Verkaufserlöse), unterliegen der gesetz- lichen Anlegerentschädigung. Geschützt sind hierbei Ihre Ansprüche gegen Ihre Bank, die für Sie verwahrten Wertpapiere oder Gelder, die sie Ihnen aus Wertpapier- geschäften schuldet, herauszugeben. Der Entschädi- gungsanspruch ist begrenzt auf 90 Prozent der Verbind- lichkeit und den Gegenwert von 20.000 Euro.

Die Anlegerentschädigung zahlt Ihnen jedoch keinen Schadenersatz, etwa wenn Ihre insolvente Bank Sie falsch beraten hat. Nicht ersetzt werden Ihnen daher entgangene Gewinne oder Verluste, die Ihnen aufgrund einer falschen Anlagestrategie entstanden sind.

Inhaber- und Orderschuldverschreibungen oder Anleihen sind nicht gesichert. Die Sicherungssysteme greifen auch dann nicht, wenn Sie mit Ihrer Investition einen Anteil an einem Unternehmen gekauft haben, etwa durch den Erwerb einer Aktie oder stillen Beteili- gung. Ihre Anlage ist dann sowohl am Gewinn als auch am Verlust des Unternehmens beteiligt. Prüfen Sie daher immer vor einer Geldanlage, ob und wie Ihre Einlagen abgesichert sind, falls das Unternehmen nicht mehr in der Lage sein sollte, das Geld zurückzuzahlen.

Sonderfall Abwicklung

Institute, die aufgrund ihrer systemischen Relevanz nicht in die Insolvenz gehen sollen, werden, wenn sie schei- tern, geordnet abgewickelt. Auch in der Abwicklung werden, wie in der Insolvenz, Verluste auf Eigentümer und Gläubiger verteilt. Man spricht dann von einem Bail­in. 

Bei einem Bail­in können auch Sie als privater Anle- ger an Verlusten beteiligt werden: als Anteilseigner, als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente, aber auch als Gläubiger. Anteilsinhaber sind Sie beispielsweise, wenn Sie Aktien dieser Bank im Depot haben. Als Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gelten Sie, wenn Sie in Instrumente des zusätzlichen Kernkapitals oder des

Ergänzungskapitals des Instituts investiert haben, wie in nachrangige Schuldverschreibungen oder nachrangige Darlehen. Gläubiger sind Sie unter anderem, wenn Sie bei der Bank ein Guthabenkonto haben oder Schuld- verschreibungen des Instituts besitzen – zum Beispiel Indexzertifikate.

Privatkunden genießen bei einem Bailin aber den Schutz durch die gesetzlichen Einlagensicherungs- systeme – und zwar in derselben Höhe wie bei einer Insolvenz (siehe Seite 12). Darüber hinaus gilt, dass die Haftung in der Abwicklung nicht die Verluste übersteigen darf, die Sie tragen müssten, wenn die Bank in ein reguläres Insolvenzverfahren geführt worden wäre.

In der Broschüre „Schieflage einer Bank oder eines Ver sicherers – Was Sie als Kunde wissen müssen“ erfahren Sie, wie die Sicherungssysteme in Deutschland funktio- nieren und welche Gelder, Forderungen und Verträge geschützt sind. In dieser Broschüre erfahren Sie auch mehr dazu, wann und in welcher Höhe Sie im Fall einer Abwicklung am Verlust einer Bank beteiligt würden und in welchem Umfang Sie als Privatkunde dann geschützt sind.

Die Broschüre können Sie unter www.bafin.de abru fen. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur Absicherung Ihres Investments.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Italien: Bahnstreik sorgt für massiven Ausfall im Zugverkehr

Italien steht vor einem herausfordernden Wochenende im Bahnverkehr. Ab heute um 21.00...

Allgemeines

TJ Maxx: Profiteur von Trumps Zollchaos

Während viele Unternehmen und Experten vor den möglichen Folgen von Donald Trumps...

Allgemeines

Sweet Invest eG auch an die Pleite wollen wir erinnern

Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 92 IN 12/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen...

Allgemeines

Manipulation von Aktienkursen

Das Beeinflussen von Aktienkursen kann legal oder illegal sein, je nachdem, welche...