Das ist eine berechtigte Frage, denn in der Vergangenheit hat sich oft gezeigt, dass staatliche Investitionen nicht immer dort ankommen, wo sie ursprünglich beabsichtigt waren. Es gibt jedoch mehrere Mechanismen, mit denen sich sicherstellen ließe, dass die Milliarden aus den neuen Sondervermögen tatsächlich deutschen Unternehmen zugutekommen:
1. Vergaberegeln mit Inlandsbezug
Die Regierung kann bei der Vergabe von Mitteln klare Kriterien festlegen, die sicherstellen, dass deutsche Unternehmen bevorzugt werden. Dies könnte beinhalten:
- „Made in Germany“-Klauseln: Öffentliche Aufträge könnten bevorzugt an Unternehmen vergeben werden, die in Deutschland produzieren.
- Standortkriterien: Unternehmen mit Fertigungsstätten oder Forschungsstandorten in Deutschland könnten bei der Vergabe bevorzugt werden.
- Steuerliche Anreize: Firmen, die ihre Wertschöpfungskette in Deutschland haben, könnten von finanziellen Vorteilen profitieren.
2. Auftragsvergabe an deutsche Mittelständler statt an internationale Großkonzerne
Besonders in den Bereichen Infrastruktur, Verteidigung und Energiewende ist es entscheidend, dass Mittel nicht nur an internationale Großkonzerne fließen. Stattdessen sollten auch deutsche Mittelständler und Startups berücksichtigt werden, um Innovation und Wertschöpfung im Land zu halten.
3. Kontrolle durch den Bundestag und Rechenschaftspflicht
Der Bundestag muss sicherstellen, dass die Gelder zweckgebunden ausgegeben werden. Regelmäßige Berichte über die Mittelverwendung und eine parlamentarische Kontrolle können Transparenz schaffen. Eine unabhängige Prüfbehörde könnte zusätzlich sicherstellen, dass die Fördermittel tatsächlich in deutsche Unternehmen fließen.
4. Ausschluss von Subventionsmissbrauch durch Konzerne mit Sitz im Ausland
Ein Problem in der Vergangenheit war, dass große Konzerne zwar in Deutschland Fördergelder erhalten haben, aber große Teile der Wertschöpfung und der Arbeitsplätze ins Ausland verlagerten. Hier könnten folgende Maßnahmen greifen:
- Bindung von Investitionen an Arbeitsplätze in Deutschland.
- Rückforderungsklauseln, falls ein Unternehmen Fördergelder kassiert, aber später Produktion und Arbeitsplätze ins Ausland verlegt.
- Keine Bevorzugung von ausländischen Tochtergesellschaften großer Konzerne.
5. Bevorzugung von Schlüsselindustrien
Die Mittel sollten gezielt in Branchen investiert werden, die für Deutschlands Zukunftsfähigkeit entscheidend sind, z. B.:
- Erneuerbare Energien & Speichertechnologien
- Halbleiterproduktion
- Verteidigungsindustrie mit deutscher Wertschöpfung
- Infrastruktur- und Bauunternehmen mit Sitz in Deutschland
Fazit: Nationale Interessen schützen, ohne EU-Recht zu verletzen
Deutschland kann nicht einfach alle ausländischen Firmen von der Vergabe ausschließen, da dies gegen EU-Vergaberecht verstoßen könnte. Aber durch clevere Förderkriterien, Standortvorgaben und gezielte Vergabestrategien lässt sich sicherstellen, dass das Geld überwiegend in die deutsche Wirtschaft fließt und nicht vorrangig im Ausland die Konjunktur ankurbelt.
Entscheidend wird sein, ob die Politik den Mut hat, diese Mechanismen konsequent umzusetzen – oder ob wir in ein paar Jahren feststellen müssen, dass deutsche Milliarden irgendwo anders investiert wurden.
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