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Wie unwissend darf ein Anleger sein!

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, so heißt es in einem alten Sprichwort. Strafe heißt hier unweigerlich sein „sauerverdientes“ Geld zu verlieren.

Das Thema Beraterhaftung ist in den letzten Jahren immer mehr in den Blickpunkt der Öffentlichkeit gerückt. Passiert was mit einer Kapitalanlage, so sidnd ei Anwälte schnell bei der Hand und vermitteln oft den Eindruck „kein Problem wir machen das“. das kostet natürlich erstmal wieder Geld. Geld für die Anwälte.

Nicht jeder Drahtseilakt löst automatisch eine Beraterhaftung aus Eines müssen alle Investoren im Kopf haben: Nicht jede Geldanlage, die Verluste bringt, ist automatisch ein Haftungsfall. Der Anleger muss einen konkreten Vorwurf formulieren können. Etwa dass der Berater dem Kunden ein risikoreiches Investment empfohlen hat, obwohl er nicht risikobereit ist oder dass heimlich Provisionen geflossen sind. Kursverluste allein begründen noch keinen Anspruch auf Schadenersatz.

Deshalb ist es wichtig jede Beratung schriftlich zu dokumentieren und vom Berater abzeichnen zu lassen. Das hilft im „Schadensfall“.

Dass die Finanzkrise die Börsen auf Achterbahnfahrt schickt, Banken und Hedgefonds pleitegehen, Steuerzahler die Milliardenflops ihrer Landesbanken zahlen müssen, das konnten die wenigsten Wirtschaftsexperten vorhersehen. Dies ist sicherlich dann auch nur in den seltesten Fällen ihrem Finanzberater anzulasten. „Höhere Gewalt“ kann man so was nennen. Ob das Kapital aber in Zeiten der Krise erhalten bleibt oder nicht, entscheidet die rechtliche Konstruktion von Finanzprodukten, und das gehört zum Grundwissen von Beratern.Deshalb hat die Bundesregierung bereits im jahre 2007 einen Bereich vernünftig gereglet. versicherungsvermittler müssen heute Fach- und Sachkudne nachweisen. Für andere Finanzmarktprodukte, wie Fonds, hat die Bundesregierung derzeit etwas in Vorbereitung.

Gerade im Bereichd er geschlossenen Fonds wurde in den letzten 10 Jahren unheimlich viel Anlegerkapital „verbrannt“. Geschlossene Fonds sind nichts anderes als Firmenbeteiligungen – wie Unternehmer haften Anleger mit ihrer Anlagesumme für den Erfolg des Fonds. Floppt er, ist die Kohle weg. Das muss der Berater offenlegen. Wird das Risiko jedoch verharmlost, sind die Verantwortlichen dran. Allgemeines Wirtschaftswissen entscheidet

Dennoch haben Anleger ein hohes Maß an Eigenverantwortung. „Je einfacher das Produkt, desto schwieriger die Haftung.“ Wer also eine Aktie in der irrigen Annahme kauft, die Börsen können nicht abstürzen, wird vor Gericht wohl auf taube Ohren stoßen. Börsengrundwissen setzen Richter voraus, wenn man darin investiert. Blindes Verlasen wird kein Richter anerkennen. Wem jedoch in der Beratungssituation ein riskantes Produkt als sichere Investition mit Top-Renditen vorgestellt wird, der hat gute Chancen. Grund: „Der Berater muss erklären, wie die Anlageform funktioniert und welche Risiken drohen.“

Im eigenen Interesse sollten Sie nur in Produkte investieren die Sie verstanden haben, nicht die man Ihnen als gut oder Risikolos verkauft hat. Bei solchen Produkten stimmt oft nur die Provision für den Vermittler!

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