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Wie wäre es mit einer Namensänderung: Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG

geralt (CC0), Pixabay
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Wenn man das Ergebnis der Gesellschaft sieht, dann könnte das Thema „Namensänderung“ sicherlich mal ein guter Vorschlag sein.

Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG

Neutraubling

Jahresabschluss zum 31.12.2019

BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2019

AKTIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Finanzanlagen 1.540.943,77 1.506.506,63
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 68.510,00 50.260,00
– davon eingeforderte ausstehende Einlagen: EUR 68.510,00 (Vorjahr: EUR 50.260,00)
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 323.789,29 438.753,78
392.299,29 489.013,78
1.933.243,06 1.995.520,41

PASSIVA

31.12.2019 31.12.2018
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Kapitalanteil der Kommanditisten abzüglich nicht eingeforderter bedungener Einlage
1. Einlagenkonto I (Kommanditkapital) 3.108.000,00 3.108.000,00
2. Einlagenkonto II (ausstehende Einlagen) -876.173,00 -1.000.387,00
3. Verlustkonto I -467.347,99 -467.347,99
4. Verlustkonto II -187.944,80 -187.462,72
5. Ausschüttungskonto -118,95 -118,95
1.576.415,26 1.452.683,34
II. Rücklagen 155.400,00 155.400,00
1.731.815,26 1.608.083,34
B. RÜCKSTELLUNGEN 8.276,32 6.456,67
C. VERBINDLICHKEITEN 193.151,48 380.980,40
1.933.243,06 1.995.520,41

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019

2019 2018
EUR EUR
1. Sonstige betriebliche Erträge 271,58 184,91
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 251,58
(Vorjahr: EUR 154,91)
2. Sonstige betriebliche Aufwendungen -47.381,51 -46.718,29
– davon aus Währungsumrechnung: EUR 0,00
(Vorjahr: EUR 0,00)
3. Erträge aus Beteiligungen 46.627,85 16.488,39
4. Ergebnis nach Steuern -482,08 -30.044,99
5. Jahresfehlbetrag -482,08 -30.044,99
6. Belastung auf Kapitalkonten 482,08 30.044,99
7. Bilanzgewinn/-verlust 0,00 0,00

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

1. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, Amtsgericht Regensburg, HRA 8407, beachtet bei der Aufstellung des Jahresabschlusses hinsichtlich Bilanzierung, Bewertung und Gliederung die Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), des Gesellschaftsvertrages, des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) sowie des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG).

Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind mit dem Nennbetrag bewertet.

Der Kapitalanteil der Kommanditisten wird zum Nennwert angesetzt.

Die ausstehenden Einlagen auf die Kapitalanteile sind zum Nennwert angesetzt.

Die Kapitalrücklage wird zum Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

2. Erläuterungen zu den Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens sind im nachfolgenden Anlagespiegel dargestellt.

ENTWICKLUNG DES ANLAGEVERMÖGENS IM GESCHÄFTSJAHR 2018

ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN
1. Jan. 2018 Zugänge Abgänge 31. Dez. 2018 1. Jan. 2018 Zuführungen
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 1.421.790,87 210.609,19 125.893,43 1.506.506,63 0,00 0,00
1.421.790,87 210.609,19 125.893,43 1.506.506,63 0,00 0,00
AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE
Auflösungen 31. Dez. 2018 31. Dez. 2018 31. Dez. 2017
EUR EUR EUR EUR
FINANZANLAGEN
Beteiligungen 0,00 0,00 1.506.506,63 1.421.790,87
0,00 0,00 1.506.506,63 1.421.790,87

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen – wie im Vorjahr – eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr auf.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände enthalten Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 68.510,00 (Vorjahr TEUR 50).

Kommanditkapital

Zum 31. Dezember 2019 hatten sich Anleger mit einem gezeichneten Kapital in Höhe von EUR 3.108.000,00 und einem Agio von EUR 155.400,00 an der Gesellschaft beteiligt. Davon entfallen auf die Einmalzahler ein gezeichnetes Kapital inkl. Agio in Höhe von EUR 549.780,00 und auf die Ratenzahler in Höhe von EUR 2.713.620,00. Das Agio in Höhe von EUR 155.400,00 wurde von den Anlegern eingezahlt. Einmalzahler hatten ihre Einlage inkl. Agio in Höhe von EUR 549.780,00 einbezahlt. Ratenzahler hatten ihre Starteinlage inkl. Agio in Höhe von EUR 775.320,00 und ihre Aufbaueinlage in Höhe von EUR 993.617,00 einbezahlt. Die nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages entstehenden Gebühren wurden auf der Grundlage des gezeichneten Kapitals (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen TEUR 213) der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 belastet.

Das Kapital war zum 31. Dezember 2019 wie folgt gegliedert:

Kommanditkapital registerliches Haftkapital
persönlich haftende Gesellschafterin EUR 0,00 0,00
Gründungskommanditistin EUR 0,00 5.000,00
Treuhandkommanditist (Anleger) EUR 3.108.000,00 5.000,00
Festkapital insgesamt EUR 3.108.000,00 10.000,00

Die im Handelsregister eingetragene Haftsumme des Gründungskommanditisten in Höhe von TEUR 5 ist nicht einbezahlt.

In den Kapitalanteilen der Kommanditisten sind Verluste, Kapitalrückführungen und anrechenbare Steuern enthalten.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen sind gebildet für Kosten der Jahresabschlussprüfung, für die Erstellung von Steuererklärungen und für ausstehende Rechnungen.

Verbindlichkeiten

Fristengliederung

bis 1 Jahr größer als
1 Jahr bis
5 Jahre
größer als
5 Jahre
TEUR TEUR TEUR
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 0 0 0
(Vorjahr) (0) (0) (0)
2. Verbindlichkeiten ggü. Beteiligungsunternehmen 192 0 0
(Vorjahr) (380) (0) (0)
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 1 0 0
(Vorjahr) (1) (0) (0)
193 0 0
(381) (0) (0)

Die Verbindlichkeiten aus Einzahlungsverpflichtungen in Höhe von TEUR 192 (Vorjahr TEUR 380) haben eine unbestimmte Laufzeit.

Angaben zu Kosten

Die Gesamtkostenquote des durchschnittlichen Fondsvermögens beträgt 2,67 % (Vorjahr 2,87 %) (beinhaltet die laufenden Kosten) und sie wird im Geschäftsjahr auf Basis des durchschnittlichen Nettoinventarwerts ermittelt.

Die Pauschalvergütungen setzen sich wie folgt zusammen:

Kostenart aktuelles Geschäftsjahr Vorjahr
EUR EUR
Kosten der Anlegerbetreuung 4.242,77 4.212,24
Geschäftsführungsgebühren 12.262,98 12.262,98
Verwaltungsgebühren 17.489,40 17.489,39
Abschluss-, Prüfkosten 4.760,00 4.760,00
Vergütung Verwahrstelle 1.387,77 881,96
Treuhänderkosten 2.380,00 2.380,00

Die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) erhält keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen.

Die derigo GmbH & Co. KG gewährt als KVG des AIF keine sogenannte Vermittlungsfolgeprovision an Vermittler in wesentlichem Umfang aus der von dem AIF an sie geleisteten Vergütung.

Es wurden dem AIF keine Ausgabeauf- und Rücknahmeabschläge für den Erwerb und die Rücknahme von Anteilen berechnet.

Es besteht keine Verwaltungsvergütung für im AIF gehaltene Anteile.

3. Weitere Erläuterungen

Angaben zu Änderung des maximalen Umfangs des Leverages nach § 300 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Gesellschaft der Leverage nicht in Anspruch genommen.

4. Sonstige Pflichtangaben

persönlich haftende Gesellschafterin

Die Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling, mit einem gezeichneten Kapital von EUR 25.000,00 ist persönlich haftende Gesellschafterin der Gesellschaft.

Beteiligung nach § 261 Abs. 1 Nr. 2 – 6 KAGB

Die Angaben gemäß §§ 158 S. 2, 148 Abs. 2 KAGB sind in der nachfolgenden Anlage zu den Beteiligungen dargestellt.

Zielfonds Art der Beteiligung Sitz der Gesellschaft Gesellschaftskapital in Mio. Zeichnung Beteiligungshöhe
Capital Dynamics Clean Energy and Infrastructure VI, B SCSp direkt Birmingham 61,90 USD 2017 700.000,00 USD
KGAL APF 3 GmbH & Co. Geschlossene Investment KG indirekt Grünwald 161,09 EUR 2017/2019 550.000,00 EUR
BVT Windpark Flomborn/Stetten GmbH & CO. KG direkt München 4,40 EUR 2013 200.000,00 EUR
KGAL GmbH & Co. KG – TULANI Mobiliengesellschaft mbH & Co. KG (InfraClass 6) direkt Grünwald 7,00 EUR 2012 100.000,00 EUR
SkyClass 57 GmbH & Co. KG direkt Grünwald 8,52 EUR 2011 100.000,00 EUR
BVT Windpark Sustrum/Renkenberge GmbH & Co. KG direkt Lathen 58,84 EUR 2018 200.000,00 EUR

Nachtragsbericht

Ein Leasingnehmer (Anteil rd. 23 %) bei der Beteiligung KGAL APF 3 GmbH & Co. geschlossene Investment KG (KGAL APF 3), die mittelbar von der Investmentkommanditgesellschaft über den Zielfonds Concentio Aero GmbH & Co. KG gezeichnet wurde, hat eine geordnete Restrukturierung im Rahmen des Chapter 11 Verfahrens nach US-Recht beantragt. Im worst case Szenario, kann es zu einer Verschlechterung der IRR-Zielrendite um 4,4 % auf 1,8 % und einer Abwertung des Net Asset Values kommen. Seitens der KGAL APF 3 wurden bereits verschiedene Maßnahmen ergriffen, um eine Abwertung zu verhindern.

Die weitere Entwicklung auch bei den verbleibenden Fluggesellschaften bleibt abzuwarten und wird im Wesentlichen von der Dauer der jetzigen Krise, der Bonität der jeweiligen Fluggesellschaften und von staatlichen sowie anderen Stützungsmaßnahmen abhängen.

Bis zur Aufstellung des Jahresabschlusses hat sich die Investmentgesellschaft an keinen weiteren Zielfonds beteiligt.

Geschäftsführung

Mitglieder der Geschäftsführung waren:

Top Select Verwaltungs GmbH, Neutraubling

vertreten durch deren Geschäftsführer:

Herrn Dr. Werner Bauer, Kaufmann, Laaber

Herrn Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf, Kaufmann, München.

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam vertreten.

Herr Dr. Bauer und Herr von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Neutraubling, 22. Mai 2020

Top Select Verwaltungs GmbH

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019

A. Wirtschaftsbericht

I. Darstellung und Analyse des Geschäftsergebnisses und des
Geschäftsverlaufs

I.1 Marktentwicklung

Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das Wachstum der Weltwirtschaft war in 2019 geprägt vom Handelskrieg zwischen den USA und China. Das Wirtschaftswachstum fiel dadurch insbesondere in den entwickelten Volkswirtschaften und China geringer aus als erwartet. Besonders betroffen war die globale Industrie, für die Anzeichen eines zyklischen Abschwungs vorhanden sind. Die aus dem Handelskonflikt resultierenden Unsicherheiten, technologischer Wandel sowie Regulierungen im Zusammenhang mit Klima- und Umweltschutz führten zu Investitionsaufschüben und wirkten wachstumshemmend. Ein weiteres Abkühlen der Konjunktur wurde durch eine bislang noch vergleichsweise positive Stimmung unter Verbrauchern begrenzt.1

Die vom Statistischen Bundesamt im Januar 2020 veröffentlichten Werte2 zeigen für die Euro-Zone in 2019 mit einem BIP-Wachstum von 1,1 % einen deutlichen Rückgang gegenüber dem Vorjahr (1,9 %). Auch das deutsche Wachstum hat sich mit 0,6 % gegenüber dem Vorjahr (1,5 %) verlangsamt. Zuwächse beim Wachstum gab es vor allem in den Dienstleistungsbereichen und im Baugewerbe, während in großen Teilen der Industrie, insbesondere im Automobilsektor Rückgänge zu verzeichnen waren. Wichtige Wachstumstreiber waren dabei wie im Vorjahr die privaten sowie die staatlichen Konsumausgaben.

Die Aktienmärkte haben sich in 2019 sehr positiv entwickelt. Der DAX notierte zu Jahresbeginn bei 10.559 Punkten und stieg bis zum Jahresende auf 13.249 Punkte. Damit verzeichnet der deutsche Leitindex in 2019 einen Anstieg um 25,48%. Durch den Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 im ersten Quartal 2020 wurden Regierungen, Finanzinstitute, Unternehmen und Einzelpersonen in der ganzen Welt zu beispiellosen Maßnahmen veranlasst bzw. gezwungen. Die Folgen für die Weltwirtschaft sind nur schwer einzuschätzen und hängen maßgeblich davon ab, wann die Ausbreitung des Virus hinreichend eingedämmt werden kann und ein normaler Alltag wieder Einkehr findet. An den Finanzmärkten kam es bisweilen zu erheblichen Verwerfungen. Der DAX notierte zum Ende des ersten Quartals 2020 bei 9.936 Punkten.

Der Euro hat im Jahresverlauf gegenüber dem Dollar leicht abgewertet. Globale Unsicherheiten durch den Handelskrieg zwischen den USA und China sowie ein unklarer Ausgang des Brexits haben zu einer Stärkung des Dollar als Reservewährung beigetragen. Der Euro hat dagegen tendenziell unter der schwachen wirtschaftlichen Situation in Europa gelitten. Insgesamt fiel der Euro von 1,1397 USD im Januar geringfügig auf 1,1234 USD zum Jahresende.

Marktentwicklung Immobilienwirtschaft

Die Immobilienmärkte im In- und Ausland profitierten in den Jahren nach der globalen Finanzkrise von den weitgehend guten Rahmenbedingungen. Die anhaltende Niedrigzinsphase forciert Investitionen privater und institutioneller Investoren in Immobilien, wobei Deutschland wegen seiner politischen und wirtschaftlichen Stabilität sowie seiner in Europa zentralen Lage ein besonders attraktiver Standort ist. In den vergangenen drei Jahren (2016 bis 2018) investierten in- und ausländische Investoren jeweils das dritthöchste Investitionsvolumen weltweit in deutsche Immobilien, nur in den USA und in Großbritannien wurde ein höheres Transaktionsvolumen im Immobiliensektor investiert3.

1 Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung: Den Strukturwandel meistern, Jahresgutachten 2019/20, Dezember 2019
2 Statistisches Bundesamt: Bruttoinlandsprodukt für Deutschland 2019, Begleitmaterial zur Pressekonferenz am 15. Januar 2020 in Berlin
3 Cushman & Wakefield, The Atlas Summary 2019, März 2019

Der Markt für Wohnimmobilien verzeichnet nach wie vor weltweit besonders in den Metropolen eine starke Nachfrage bei steigenden Mieten und Kaufpreisen. Der Preisanstieg für Immobilien hat sich dabei insgesamt weltweit (gemessen in 56 Ländern der Erde) im dritten Quartal 2019 verlangsamt und lag bei 3,7 % gegenüber 4,9 % zum dritten Quartal 20184. Im Segment Gewerbeimmobilien stieg das globale Transaktionsvolumen im Jahr 2019 um 4 % auf ein neues Rekordhoch mit rd. 800 Mrd. USD5.

Der deutsche Immobilienmarkt spiegelt weitgehend die globalen Entwicklungen, wie günstige Finanzierungsbedingungen, gute Wirtschaftslage, hohe Nachfrage nach Wohnraum in Ballungsgebieten sowie hohe Investitionen, vor allem in Gewerbeimmobilien, wider. So wurden allein in Deutschland in 2018 von privaten und institutionellen Investoren 72,6 Mrd. EUR in Gewerbeimmobilien investiert, was einem Anstieg von rd. 19 % im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Der Großteil des Kapitals floss dabei mit 55 % in Büroimmobilien (rd. 40 Mrd. EUR). Vor allem die anhaltend gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt wirkt sich positiv auf die Nachfrage nach Büroflächen aus. Der Einzelhandel weist dagegen im zweiten Jahr in Folge ein rückläufiges Transaktionsvolumen auf. Nachdem das Transaktionsvolumen im Einzelhandel bereits in 2018 im Vergleich zu 2017 um 25 % sank, reduzierte sich dieses in 2019 nochmals um knapp 4,1 % auf 10,1 Mrd. EUR. Besonders stark fiel der Rückgang bei Einkaufszentren aus, gefolgt von Fachmärkten und Fachmarktzentren. Diese Entwicklungen sind dabei ein Ergebnis des anhaltenden Wandels in der deutschen Einzelhandelslandschaft mit einer anhaltend starken Zunahme des Distanzhandels (E-Commerce) bei einer aktuell guten Verbraucherstimmung. Dabei haben lebensmittelgebundene Objekte eine gewisse E-Commerce-Resilienz entwickelt und sind weiterhin stark nachgefragt.

Im Segment der Logistikimmobilien war das Transaktionsvolumen in 2019 (4,6 Mrd. EUR) nach 2018 (7 Mrd. EUR) erneut rückläufig: Die Nachfrage nach Logistikimmobilien ist zwar ungebrochen hoch, aber das knappe Angebot begrenzt die Investitionsmöglichkeiten. Dennoch wird für die kommenden Jahre auf Grund des wachsenden Onlinehandels und der zentralen Lage Deutschlands innerhalb Europas ein anhaltend hoher Bedarf an Logistikflächen (Neubau) erwartet6.

Mit dem Auftreten der Corona-Krise im ersten Quartal 2020 sind zum jetzigen Zeitpunkt erste, je nach Nutzungsart, unterschiedliche Auswirkungen auf die Immobilienbranche zu beobachten. Während Wohn- und Büroimmobilien zunächst weniger von der Entwicklung rund um COVID-19 betroffen sind, sind Freizeitimmobilien, wie Kino, Theater und Fitnessstudios, sowie Hotelimmobilien, Parkhäuser und Einzelhandelsimmobilien, die nicht zur Lebensmittelbranche gehören, stark von den in weiten Teilen der Welt angeordneten Ladenschließungen und Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen. Zum Berichtszeitpunkt lässt sich noch nicht sagen, wie hoch die wirtschaftlichen Auswirkungen auch vor dem Hintergrund etwaiger staatlicher Maßnahmenpakete sein werden.

Marktentwicklung Luftfahrzeuge

Seit 1960 verzeichnet das Passagieraufkommen in der Luftfahrt gemessen an verkauften Passagierkilometern ein deutliches Wachstum, der langfristige Wachstumstrend beträgt gemäß Analysen von IATA (International Air Transport Association) durchschnittlich 5,5 % pro Jahr. Für den Zeitraum 2019 bis 2038 prognostiziert Boeing ein weiteres Wachstum des Passagieraufkommens von 4,6 % p. a7. Das Wachstum hat sich dabei über die Jahre als recht krisenfest erwiesen und reagierte auf externe Schocks wie etwa die Terroranschläge vom 11. September 2001 nur mit einem kurzfristigen Rückgang. Auch vom jüngsten Abschwung in Folge der Finanzkrise erholte sich die Luftfahrt recht schnell. Nach einem Branchenverlust von 4,6 Mrd. USD im Jahr 2009 konnte bereits im Folgejahr ein Branchengewinn in Höhe von 17,3 Mrd. USD und im Jahr 2011 trotz steigender Treibstoffkosten ein Gewinn von 8,3 Mrd. USD erwirtschaftet werden. In den Folgejahren stieg der erwirtschaftete Branchengewinn stetig und belief sich in 2017 auf rd. 38 Mrd. USD8. In 2018 sank der Branchengewinn im Wesentlichen auf Grund des in der Luftfahrtindustrie zunehmenden Kostendrucks auf rd. 30 Mrd. USD. Für die nächsten 20 Jahre wird mit einem weiteren Wachstum des Passagierverkehrs von 4,3 % p. a. (Schätzung von Airbus) bzw. 4,6 % p. a. (Schätzung von Boeing) gerechnet. Zusammen mit dem Ersatzbedarf älterer Flugzeuge führt dies zu einem prognostizierten Bedarf an mehr als 39.210 bzw. 44.040 neuen Flugzeugen im Gesamtwert von 6,8 Billionen USD9. Davon werden laut Airbus schätzungsweise 36 % für die Substitution älterer Maschinen benötigt und 64 % für den Ausbau der Flotte. Gemäß Schätzungen von Boeing werden dabei etwa 42 % der neuen Flugzeuge an Airlines der Länder des asiatisch-pazifischen Raumes, rund 21 % an Airlines in Nordamerika, rd. 20 % an Airlines in Europa und rd. 7 % an Airlines im Mittleren Osten geliefert werden. Airbus und Boeing erwarten die stärkste Nachfrage bei Narrowbody-Flugzeugen: Gemäß Schätzungen werden 29.780 (Prognose Airbus) bzw. 34.660 (Prognose Boeing) dieser Maschinen bis 2038 neu an den Start gehen. Dies entspricht rd. 76 % bzw. 78,7 % aller erwarteten Bestellungen. Dagegen sollen bis 2038 „nur“ 9.410 bzw. 8.340 Langstreckenpassagierflugzeuge (Widebody) nachgefragt werden. Allerdings sind vor allem kleinere Fluggesellschaften einem hohen Wettbewerb sowie Kostendruck ausgesetzt. In Folge dessen mussten in 2018 und 2019 einige z. T. prominente Fluggesellschaften Insolvenz anmelden (z. B. Germania, Thomas Cook). Die Gründe hierfür liegen neben dem hohen Wettbewerb (vor allem in Europa) und dem immanenten Kostendruck in der angespannten Lage von einigen Low-Cost-Carriern in der Größe bzw. eben in der nicht ausreichenden Größe der Flugzeugflotte. Im Zuge der Corona-Krise im ersten Quartal 2020 sind viele Fluggesellschaften weltweit von staatlich angeordneten Grounding-Maßnahmen bzw. eingeschränktem Luftverkehr betroffen, was die Liquidität der Fluggesellschaften erheblich belastet. Inwieweit die teilweise bereits angekündigten staatlichen Fördermaßnahmen dies abfangen können, lässt sich aus heutiger Sicht noch nicht beurteilen.

4 Knight Frank, „Global House Price Index Q3 2019“, Oktober 2019
5 Jones Lang Lasalle (JLL), Global Market Perspective, Februar 2020
6 Rat der Immobilienweisen, Frühjahrsgutachten Immobilienwirtschaft 2020, Februar 2020
7 Boeing, Commercial Market Outlook 2019 -2038, Juni 2019
8 IATA, Annual Review 2018, Juni 2018
9 Airbus, Global Market Forecast 2019-2038, Juni 2019 bzw. Boeing, Commercial Market Outlook 2019 -2038, Juni 2019

Marktentwicklung regenerative Energie und Umweltprojekte

In den kommenden Jahrzehnten werden Bevölkerungswachstum und stetig fortschreitende Industrialisierung vor allem in den Emerging Markets weiterhin zu einem deutlichen Anstieg des globalen Energiebedarfs führen. Bloomberg New Energy Finance (BNEF)10 prognostiziert einen Zuwachs des globalen Energiebedarfs bis 2040 von 58 % im Vergleich zum Energiebedarf in 2016 bzw. 2 % p. a. Dementsprechend wird ein Investitionsvolumen von 10,2 Billionen USD in neue energieerzeugende Anlagen bis 2040 prognostiziert. Dabei bestehen weltweit starke wirtschaftliche und politische Anreize den Energiebedarf zunehmend durch Anlagen mit deutlich geringeren Kohlenstoffemissionen, wie Erneuerbare Energien, zu erzeugen. In 2018 wurden 289 Mrd. USD in Erneuerbare Energien investiert und damit neu installierte Energiekapazitäten i. H. v. 181 GW geschaffen. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr, 2017, einem Anstieg um rd. 15 % der neu installierten Kapazitäten bzw. um 3 % des Investitionsvolumens11. Wie in 2017, überstiegen die neu installierten Erneuerbare Energiekapazitäten auch in 2018 bei weitem die neu installierten fossilen und nuklearen Energiekapazitäten. Allein auf neu installierte Windenergieanlagen bzw. auf neu installierte Solar / PV-Anlagen entfielen in 2018 rd. 47 % bzw. 41 % der insgesamt neu installierten Kapazitäten (ohne große Wasserkraftanlagen)11. Per Ende 2018 beläuft sich die weltweit insgesamt installierte Kapazität von erneuerbaren Energieanlagen auf rd. 12,9 % der gesamten stromproduzierenden Kapazitäten (ohne große Wasserkraftanlagen)12. BNEF prognostiziert für das Jahr 2050 einen Anstieg der installierten Kapazität erneuerbarer Energieanlagen auf ca. 50 % der weltweit insgesamt stromproduzierenden Kapazitäten. Dies ist im Wesentlichen auf die starke Kostenreduktion für Windenergieanlagen und Solar / PV Projekte zurück zu führen. Z. B. sind seit 2009 die Produktionskosten für Onshore-Windenergie um 33 % und für Solar Panels um 80 % gesunken. Es wird erwartet, dass die Kosten für Erneuerbare Energien Anlagen in den kommenden Jahren noch weiter sinken: z. B wird eine Kostenreduzierung bei Solar- / PV-Anlagen um weitere 70 % bzw. bei Windenergieanlagen um 58 % bis 2050 prognostiziert13. Anhand der bislang installierten sowie prognostizierten Kapazitäten wird ersichtlich, dass Wind und Solar- / PV neben Wasserkraft zu den etabliertesten Technologien der Erneuerbaren Energien gehören. Die anhaltenden z. T. drastischen Kostenreduzierungen bei verschiedenen Erneuerbare Energie Technologien führen vor allem in hochpreisigen Energiemärkten, wie USA, Kanada, Australien und Westeuropa nahezu zu einer Wettbewerbsfähigkeit mit konventionellen Technologien. Dennoch profitieren die meisten der Erneuerbaren Energien aktuell noch von langfristigen staatlichen Förderungssystemen, die sich je nach Technologie oder Region unterscheiden.

Die im ersten Quartal 2020 aufgetretene ‚Corona-Krise‘ hat nach unserem aktuellen Kenntnisstand noch keine direkten Auswirkungen auf Energieerzeugende Anlagen aus Erneuerbaren Energien, da die Erzeugung von Energie eine essentielle Infrastrukturleistung ist und diese unabhängig von den COVID-19 Entwicklungen in Anspruch genommen wird.

I.2 Unternehmensentwicklung

Die in das Handelsregister des Amtsgerichts Regensburg unter HRA 8407 eingetragene Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG (nachfolgend Investmentkommanditgesellschaft genannt) plant Investitionen in Abhängigkeit der Entwicklung in den jeweiligen Märkten vorwiegend im Bereich von regenerative Energien und Umweltfonds, Flugzeugfonds, Immobilienprojektentwicklungen sowie Schiffsbeteiligungen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2019 beträgt das Kommanditkapital rd. EUR 3,108 Mio. bei 417 Anlegern. Die Einzahlungen der Kommanditisten zum 31.12.2019 belaufen sich auf rd. EUR 2,232 Mio.

Die Investmentkommanditgesellschaft ist ein Alternativer Investmentfonds (AIF) im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und unterliegt gemäß § 353 Abs. 4 KAGB besonderen Übergangsvorschriften für geschlossene AIF.

10 Bloomberg New Energy Finance, New Energy Outlook 2017, Juni 2017
11 Renewables 2019 Global Status Report, Ren21, Mai 2019
12 Global Trends in Renewable Energy Investment 2019, UNEP
13 New Energy Outlook 2018, Bloomberg New Energy Finance

Die Investmentkommanditgesellschaft hat mit Vertrag vom 01.07.2013 die derigo GmbH & Co. KG als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) für das Portfolio- und das Risikomanagement bestellt. Der Jahresfehlbetrag der Gesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2019 EUR 482,08.

Die Eigenkapitalquote beträgt 89,58 % der Bilanzsumme.

II. Lage des Unternehmens

Die Investmentkommanditgesellschaft hat in 2019 unmittelbar mit TEUR 100 Ihre Beteiligung an einem Flugzeugfonds erhöht. Das Beteiligungsportfolio umfasst somit zum 31.12.2019 sechs Zielfonds. Seit Gründung der Gesellschaft wurden insgesamt Anschaffungskostenminderungen von TEUR 10 erzielt.

Die Vermögenslage der Gesellschaft wird auf Seiten der Aktiva im Wesentlichen durch Beteiligungen in Höhe von TEUR 1.541 sowie Bankguthaben in Höhe von TEUR 324 bestimmt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Bankguthaben um TEUR 115 gesunken. Grund hierfür sind maßgeblich die Kapitalabrufe der eingegangenen Beteiligungen.

Das Kommanditkapital beläuft sich unverändert auf einen Betrag von TEUR 3.108 und die ausstehenden Einlagen haben sich von TEUR 1.000 auf TEUR 876 reduziert. Der im Geschäftsjahr 2019 erwirtschaftete Verlust beträgt TEUR 1. Die Rückstellungen für Abschlusskosten und Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Verwahrstelle belaufen sich im aktuellen Geschäftsjahr auf TEUR 8. Die Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1 belaufen sich auf Vorjahresniveau.

Die Finanzlage der Investmentgesellschaft wird maßgeblich durch den Abfluss aus Zahlungen in neue Beteiligungen bestimmt. Die Zuflüsse setzen sich im Wesentlichen aus Ausschüttungen laufender Beteiligungen und Einzahlungen der Aufbaueinlage zusammen.

Der Cash-Flow aus laufender Geschäftstätigkeit beträgt TEUR 1.

Der Cash-Flow aus Investitionstätigkeit beträgt EUR -222.

Der Cash-Flow aus Finanzierungstätigkeit beläuft sich aufgrund der prospektgemäßen Einzahlung der Aufbaueinlage der Gesellschafter auf TEUR 106.

Somit beträgt die zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds TEUR -115.

Angaben zur Vergütung (§ 24 Abs. 1 VermAnlG)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen 38.875,15
davon feste Vergütung 38.875,15
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 0,00
davon feste Vergütung 0,00
davon variable Vergütung 0,00

Die persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) erhält für das Geschäftsjahr 2019 eine Haftungsvergütung in Höhe von TEUR 2,5 einschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer und die Top Select Management GmbH erhält eine Vergütung für die Übernahme der Geschäftsführung in Höhe von 0,7524 % – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Auf die vereinbarte Vergütung hat sich die Top Select Management GmbH die Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % sowie Provisionen und ähnliche Vergütungen anrechnen zu lassen, die ihr Dritte im Zusammenhang mit dem Erwerb von Gegenständen des Gesellschaftsvermögens gewähren.

Für die Geschäftsbesorgung fällt im Geschäftsjahr 2019 eine pauschale Vergütung pro Anleger in Höhe von EUR 8,55 zuzüglich Umsatzsteuer an. Der Betrag wird gem. des Gesellschaftervertrags Anlage 2 angepasst, sofern der Verbraucherindex um mind. 2,5 % gestiegen oder gesunkenen ist.

Die Treuhandkommanditistin erhält für das Geschäftsjahr 2019 – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital – eine Vergütung von 0,05 % mindestens jedoch TEUR 2 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die KVG erhält – bezogen auf das bei Fondsschließung gezeichnete Kapital (abzüglich nach § 4 Nr. 7 des Gesellschaftervertrages in Anspruch genommene Aussetzung der Einzahlungen) – für das Geschäftsjahr 2019 eine Vergütung für die kollektive Vermögensverwaltung von 0,40 % zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie eine Verwaltungsgebühr für die Übernahme des Rechnungswesens in Höhe von EUR 3.000 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Ertragslage der Gesellschaft hängt von der Entwicklung der Rückflüsse aus den Zielfonds ab. Die Erträge aus Beteiligungen sind gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen. Die Rückflüsse wurden in Höhe von TEUR 47 erfolgswirksam vereinnahmt und in Höhe von TEUR 66 aus Vorsichtsgründen ergebnisneutral mit dem Beteiligungsansatz verrechnet. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betrugen für das Geschäftsjahr 2019 TEUR 47. Der Jahresfehlbetrag 2019 ist mit TEUR 1 um TEUR 29 niedriger ausgefallen als im Vorjahr.

Angaben zur Mitarbeitervergütung der KVG (§ 101 Abs. 3 KAGB)

EUR
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Mitarbeiter 1.646.747,01
davon feste Vergütung 1.646.747,01
davon variable Vergütung 0,00
Gesamtsumme der im abgelaufenen Geschäftsjahr gezahlten Vergütungen an Risktaker 376.300,00
davon feste Vergütung 376.300,00
davon variable Vergütung 0,00

Die KVG mit 13 Mitarbeitern und 4 Geschäftsführern verwaltet im Geschäftsjahr insgesamt 26 AIF.

Die Investmentkommanditgesellschaft beschäftigt keine Arbeitnehmer.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr haben sich keine wesentlichen Änderungen der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen ergeben.

Der Nettoinventarwert der Gesellschaft zum 31.12.2019 beträgt TEUR 1.869.

Die nichtrealisierten Anlagegewinne in Höhe von TEUR 20 ergeben sich aus der Neubewertung des Windparks, des Solarparks und des Flugzeugfonds zum Bilanzstichtag 31.12.2019.

Die nichtrealisierten Anlageverluste aus der Neubewertung zum Bilanzstichtag 31.12.2019 betragen TEUR 0.

III. Tätigkeitsbericht

Die Anlageziele sind in den Investitionsgrundsätzen festgelegt. Die sich hieraus ergebende Anlagepolitik und Anlagestrategie sind während der gesamten Dauer der Investmentgesellschaft zu verfolgen. Die Investmentgesellschaft darf ausschließlich in die zulässigen Vermögensgegenstände, die sich aus den Investitionsgrundsätzen ergeben, investieren.

Die KVG hat die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement für die unbestimmte Dauer der Investmentgesellschaft, welche bis zum 31. Dezember 2036 nicht ordentlich kündbar ist, übernommen. Der KVG sind administrative Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögenswerten der Investmentgesellschaft übertragen. Die administrativen Tätigkeiten wie z. B. Anlegerbetreuung, Geldwäscheprävention und Compliance hat die KVG ausgelagert. Die Haftung der KVG richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Sie ist berechtigt, die Verwaltung der Investmentgesellschaft aus wichtigem Grund unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von mindestens sechs Monaten zu kündigen. Die Bekanntmachung der Kündigung muss im Bundesanzeiger erfolgen.

B. Bericht über die zukünftige Entwicklung sowie Chancen und Risiken des Unternehmens

I. Voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens

Die Investmentkommanditgesellschaft ist aktuell voll investiert und hat für das Geschäftsjahr 2020 keine weiteren Investitionen geplant. Dies schließt zukünftige Investitionen nicht aus. Die finanzielle Entwicklung der Investmentkommanditgesellschaft hängt maßgeblich von den Rückflüssen aus den Zielfonds ab.

II. Risiko-/Chancenbericht

Die Gesellschaft verfügt gemäß den Vorgaben des KAGB und der KAMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Kapitalverwaltungsgesellschaften) über einen permanenten, funktional und hierarchisch unabhängigen Bereich Risikomanagement. Die organisatorischen Abläufe dieses Bereiches sind im Risikomanagementhandbuch dokumentiert.

Im Rahmen des unternehmerischen Handelns bzw. dem Verfolgen von unternehmerischen Chancen werden fortwährend auch unternehmerische Risiken eingegangen. Dies gilt sowohl für die KVG, als auch für die von ihr verwalteten AIF. Das Risikomanagementsystem der Gesellschaft hat das Ziel, diese Risiken systematisch zu erfassen, bewerten, überwachen und zu steuern. Hierzu hat die Gesellschaft die für sich und jeden von ihren verwalteten AIF relevanten Risiken sowie die Art und Weise des Umgangs mit diesen Risiken in einem Risikokatalog erfasst.

Der Ausbruch des Corona-Virus SARS-CoV-2 bzw. der Krankheit COVID-19 hat die KVG veranlasst den vorgesehenen Notfallplan des Organisationshandbuchs anzuwenden. Die Regelungen sind ausgeführt worden und aktiv. Der Geschäftsbetrieb kann uneingeschränkt weitergeführt werden, so dass sämtliche Leistungen in gewohnter Qualität zur Verfügung stehen.

Die Wertentwicklung sowie die liquide Situation der von der KVG verwalteten AIF und deren Investitionen werden laufend überprüft. Zum gegenwertigen Zeitpunkt ist keine umfassende Analyse zu den konkreten Auswirkungen durchführbar. Die durchgeführten Stress- und Limittests geben noch das Ergebnis vor Ausbruch der Krankheit wieder. Die Ergebnisse neuer Entwicklungen werden den Anlegern im Rahmen der Reporting im Kalenderjahr 2020 mitgeteilt.

Risikoinventur

Die Risikoinventur ist der Ausgangspunkt für die Identifizierung und die Erfassung potenzieller Risiken, die die Existenz des Unternehmens gefährden können bzw. die das Unternehmen daran hindern können, seine Ziele zu erreichen. Auf Grundlage der Erkenntnisse aus der Risikoinventur wird ein Risikokatalog erstellt bzw. aktualisiert.

Die Risikoinventur wird turnusmäßig gemäß § 29 Abs. 2 Satz 2 KAGB mindestens einmal im Jahr im Rahmen der jährlichen Überprüfung des Risikokatalogs durchgeführt. Unterjährig kann es aufgrund von Risiko-/Schadensmeldungen der Fachabteilungen zu einer anlassbezogenen Risikoinventur kommen.

Die dezentralen Risikoverantwortlichen stellen sicher, dass sämtliche relevanten Risiken erfasst sind. Die Risiken wurden in vier Klassen eingeteilt: Liquiditätsrisiken, Wertänderungsrisiken, Gegenparteienrisiken und Operationelle Risiken.

Risikoarten

Liquiditätsrisiken Wertänderungsrisiken Gegenparteienrisiken Operationelle Risiken
Zahlungseingangsrisiko Anlagerisiko Insolvenzrisiko Risiko strafbarer Handlungen
Zahlungsausgangsrisiko Platzierungsrisiko Risiko aus Managementwechsel IT-Risiko
Marktpreisrisiko Rückabwicklungsrisiko Schlüsselpersonenrisiko
Risiko aus Leverage Majoritätsrisiko Risiko aus Interessenskonflikten
Währungsrisiko Bewertungsrisiko Prozessrisiko
Gesetzliches Risiko
Konzeptions-/Produkthaftungsrisiko
Reputationsrisiko
Katastrophenrisiko

Die Risikosituation der Gesellschaft blieb im Geschäftsjahr 2019 gegenüber den Angaben im Verkaufsprospekt weitgehend unverändert Die Anlage des Kapitals erfolgte ausschließlich gemäß der Investitionsgrundsätze unter Einhaltung des Grundsatzes der Risikomischung.

Im Einzelnen stellen sich die Hauptanlagerisiken und wirtschaftlichen Unsicherheiten wie nachfolgend beschrieben dar. Für den Kommanditisten kann aufgrund der Risiken ein teilweiser oder vollständiger Verlust der geleisteten Kapitaleinlage zuzüglich Agio eintreten.

Die Prüfung durch das Risikomanagement erfolgt immer gemeinsam für die beiden Investmentkommanditgesellschaften: Top Select Fund V Vermögensverwaltungs GmbH & Co. KG und Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG.

Liquiditätsrisiken

Liquiditätsrisiken der Gesellschaft bestehen, wenn Zahlungseingänge aus Rückzahlungen der getätigten Investitionen verspätet, reduziert oder gar nicht erfolgen. Dieses Risiko verstärkt das Risiko, dass vorhandene liquiden Mitteln nicht ausreichen, die Zahlungsverpflichtungen der Gesellschaft jederzeit einhalten zu können, oder dass die zusätzlich benötigte Liquidität nicht oder nur zu unangemessen hohen Kosten beschafft werden kann.

Die Zahlungsfähigkeit der Investmentkommanditgesellschaft war im abgelaufenen Geschäftsjahr durch eine ausreichende Liquiditätsausstattung gesichert. Auch für dieses Geschäftsjahr wird bei planmäßiger Entwicklung mit keinen Liquiditätsengpässen gerechnet.

Wertänderungsrisiken

Der Wert der Anlageobjekte ist von verschiedenen marktbeeinflussenden Faktoren abhängig. Der Net Asset Value der Zielfondsbeteiligungen kann größeren Schwankungen unterworfen sein. Dies kann zur Folge haben, dass die in der Unternehmensplanrechnung getroffenen Annahmen nicht eintreten.

Die Auswahl des Anlageobjekts erfolgte nach gründlicher Prüfung gemäß der vorgeschriebenen Prozesse zur Qualitätssicherung von Ankaufsentscheidungen. Bei dieser Prüfung werden sowohl die Zielfonds als auch der dahinterstehende Emittent geprüft, um einen langfristigen und planmäßigen Verlauf des Anlageobjekts mit hinreichender Wahrscheinlichkeit sicherzustellen.

Im Geschäftsjahr 2019 wurden im Bewertungsprozess keine Reduzierungen beim Net Asset Value festgestellt.

Gegenparteirisiken

Das Gegenparteienrisiko besteht in der fehlenden oder mangelhaften Leistung einer Vertragspartei und verursacht bei der Investmentkommanditgesellschaft einen finanziellen Schaden.

Die Vertragspartner der Investmentkommanditgesellschaft können aufgrund der vertraglichen Gestaltung bei Schlecht- oder Mangelleistung jederzeit kurzfristig ausgetauscht werden. Die Qualität der Dienstleister wird sowohl durch die Abteilung Portfoliomanagement als auch Risikomanagement laufend überprüft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine fehlenden oder mangelhaften Leistungen identifiziert.

Die Commerzbank hat der gesamten BVT-Gruppe einen Bankguthabenbetrag zugeteilt bei dem von einer Berechnung von Verwahrentgelt abgesehen wird. Dieser Gesamtbetrag wurde im Geschäftsjahr 2019 überschritten, so dass Verwahrentgelt von der Commerzbank in Rechnung gestellt wurde. Das erteilte Guthaben und das sich darauf gegebenenfalls ergebende Verwahrentgelt wird anhand einer mathematischen Verteilung basierend auf den Liquiditätsbeständen der einzelnen Gesellschaften verteilt. Aufgrund dieser Verteilung und dem sehr geringen Guthabenbestand bei der Investmentgesellschaft war diese nicht von Verwahrentgeltzahlungen betroffen.

Operationelle Risiken

Die Investmentkommanditgesellschaft hat die KVG mit der kollektiven Vermögensverwaltung beauftragt. Aufgrund der Einbindung der KVG und ihrer Investmentkommanditgesellschaften innerhalb derselben Unternehmensgruppe kann es zu Interessenkonflikten zwischen der KVG und dem AIF sowie zwischen verschiedenen AIF kommen.

Die Interessenkonflikte werden laufend überprüft und die Mitarbeiter der KVG sind gemäß Mitarbeitervereinbarung dazu verpflichtet, jede Art von Interessenkonflikt offen zu legen, unabhängig davon, ob dieser Interessenkonflikt den Mitarbeiter selbst, einen von ihm betreuten AIF oder eines sonstigen in der Unternehmensgruppe befindlichen AIF betrifft.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurden keine Interessenkonflikte festgestellt, die nicht vermieden werden konnten und somit den Anlegern offengelegt werden müssten.

Dieses Risikomanagementsystem wird in einem Regelkreislauf permanent weiterentwickelt. In den aufgeführten Risikokategorien waren im Geschäftsjahr keine Risiken zu verzeichnen, die den Fortbestand der KVG oder der Investmentkommanditgesellschaft gefährdet hätten.

Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Wesentliche Steuerungsgröße ist die Liquidität der Investmentkommanditgesellschaft. Die vorhandene Liquidität ist Basis der weiteren Mittelverwendung. Die Investitionen und die laufenden Kosten der Investmentkommanditgesellschaft unterliegen einer ständigen Kontrolle. Auf eventuelle Abweichungen zur Planrechnung der Investmentkommanditgesellschaft kann entsprechend mit einer Anpassung der Investitionstätigkeit oder Ausschüttungen reagiert werden.

Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren sind für die Investmentkommanditgesellschaft nicht formuliert worden.

Da die konkreten Investitionen der Gesellschaft noch nicht abgeschlossen sind, existiert noch keine hinreichend sichere Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten, welche künftig den wesentlichen finanziellen Leistungsindikator darstellen. Die Steuerung erfolgt im Wesentlichen über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht.

Prognosebericht

Für das Geschäftsjahr 2020 erwarten wir auf Grund der im ersten Quartal 2020 weltweit aufgetretenen Corona-Krise vielfältige Abschwächungen der guten bisherigen wirtschaftlichen Entwicklung. Insbesondere erwarten wir, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie nahezu alle Volkswirtschaften erfassen wird und es zu deutlichen Rückgängen der globalen und insbesondere auch deutschen Wirtschaftsleistung kommen wird.

Die Pandemie und die Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung werden auf bislang nicht absehbare Zeit das gesamtwirtschaftliche Angebot sowie die Nachfrage beschränken. Schätzungen über die Auswirkungen der Pandemie sind zum Berichtsstichtag noch mit hoher Unsicherheit.

Top Select Verwaltungs GmbH

Neutraubling, 22. Mai 2020

Dr. Werner Bauer Tibor von Wiedebach und Nostitz-Jänkendorf
Geschäftsführer Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter -falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insb. die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Top Select Fund V Gewerbliche Beteiligungen GmbH & Co. KG, Neutraubling zum 31. Dezember 2018 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

München, 22. Mai 2019

GEIPEL & KOLLMANNSBERGER GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Michael Geipel Manfred Roßik
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Der Jahresabschluss zum 31.12.2019 wurde am 02.07.2020 festgestellt.

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