Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat die reduzierte Gehaltserhöhung für EU-Beamte für dieses Jahr gekippt.
Die EU-Behörde hatte im Vorjahr Klage gegen die Entscheidung des EU-Ministerrates eingebracht, die Beamtengehälter um 1,85 Prozent anstatt nach der vereinbarten Berechnungsmethode um 3,7 Prozent zu erhöhen. Pikant ist, dass auch die EU-Richter von der Anpassung der Gehälter betroffen sind und somit im aktuellen Fall (C 40/10) auch über ihre eigene Erhöhung entschieden. Die Vertreter der 27 EU-Staaten hatten im Dezember beschlossen, die Gehälter der EU-Bediensteten um 1,85 Prozent zu erhöhen und nicht wie von der Kommission vorgeschlagen um 3,7 Prozent. Die Erhöhung betrifft die rund 40.000 EU-Beamten, die EU-Richter, die Kommissare und deren Präsident Jose Manuel Barroso, den ständigen EU-Ratspräsidenten Herman Van Rompuy und alle Europaabgeordneten, die aus dem EU-Budget bezahlt werden. Die Gehaltserhöhung gilt für 2010 und rückwirkend ab Juli diesen Jahres.
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