Jetzt könnte es mit dem Schwarzgeld zu Ende gehen- zumindest mit BAR Einzahlungen von Schwarzgeld.Wenn die Beamten im Datenträgeraustausch einer Bank Kassenstreifen und Referenznummern finden, können sie ermitteln, welcher Kontoinhaber Geld bar auf ein bankinternes Konto in Luxemburg oder anderswo eingezahlt hat.
Ein Urteil des Finanzgerichts Schleswig-Holstein erlaubt nun der Steuerfahndung, in solchen Fällen zu ermitteln, weil das Vorgehen zu dem Verschleierungssystem für anonyme Kapitaltransfers ins Ausland gehört (Az.: 2 K 284/07).
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