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Wieder Ärger für Care Energy

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Preisrechner gibt nicht die tatsächlichen Kosten bei Vertragsabschluss wieder

  • vzbv beanstandet Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care-Energy wegen unvollständiger Preisangabe.
  • vzbv fordert mehr Aufsichtskompetenzen für Bundesnetzagentur.
  • In den Verbraucherzentralen sind vermehrt Beschwerden zu Care Energy eingegangen.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die Care-Energy Management GmbH abgemahnt. Der Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care Energy erweckt den Eindruck, dass nur der angegebene Preis zu zahlen ist. Tatsächlich fallen aber weitere Kosten an, auf die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) hingewiesen wird. Die Unternehmensgruppe steht unter anderem wegen verspäteter und fehlerhafter Abrechnungen sowie nicht gezahlter EEG-Umlage in Millionenhöhe in der Kritik. Der vzbv fordert verschärfte Kompetenzen für die Bundesnetzagentur, um künftig besser eingreifen zu können, wenn Verbraucherinnen und Verbrauchern Schaden drohe. In den Verbraucherzentralen gingen jüngst deutlich mehr Beschwerden zu Care Energy ein.

Die Abmahnung des vzbv bezieht sich auf den Online-Tarifrechner der Unternehmensgruppe Care Energy, mit dem sich etwa Strompreise vergleichen lassen. In einem Beispielfall (Privathaushalt in Berlin, Verbrauch: 3.500 kW pro Jahr) wies der Tarifrechner als günstigsten Anbieter ein Unternehmen der Unternehmensgruppe Care Energy aus, zu dem man direkt über die Website wechseln konnte. Der Jahrespreis betrug laut Tarifrechner 157,50 Euro, die Ersparnis im Vergleich zum Grundversorger: 937,70 Euro. Der Preis wurde im gesamten Bestellvorgang deutlich sichtbar ohne Einschränkungen angezeigt, obwohl es nicht der Endpreis war. Der Hinweis auf weitere Kosten findet sich in den AGB: Für die Energiekostenoptimierung beim Onlineangebot Tarifrechner wird demnach eine Entlohnung fällig. Die genaue Höhe ist nicht genannt.

„Der beanstandete Tarifrechner gibt den Preis nicht vollständig wieder. Verbraucher aber müssen die tatsächlichen Kosten sofort erkennen können, bevor sie einen Vertrag schließen, und nicht erst die AGB studieren müssen“, sagt Kerstin Hoppe, Rechtsreferentin beim vzbv. Das abgemahnte Unternehmen hat bis zum 12. August 2016 Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Tut es dies nicht, wird der vzbv eine Klage prüfen.

Kompetenzen der Bundesnetzagentur stärken

Auch die Bundesnetzagentur ist aktiv: Aktuell läuft wegen des Verdachts der fehlenden Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ein Aufsichtsverfahren gegen die Care-Energy AG und die Expertos Unternehmens- und Wirtschaftsberatungs GmbH & Co. KG, ein Unternehmen der Care Energy Holding. Unter der Marke „Care-Energy“ tritt seit Jahren ein kaum zu durchschauendes Firmengeflecht auf dem Strommarkt auf. Der vzbv fordert Konsequenzen: „Es kann nicht sein, das solche Geschäftspraktiken so lange möglich sind. Die Aufsichtskompetenzen der Bundesnetzagentur im Energiewirtschaftsgesetz müssen dringend verschärft werden, um besser und frühzeitiger einschreiten zu können“, sagt Ingmar Streese, Leiter des Geschäftsbereichs Verbraucherpolitik im vzbv. Nach nicht rechtskräftigen Urteilen des Landgerichts Hamburg stehen mehr als 85 Millionen Euro EEG-Umlage und Zinsen zur Nachzahlung an die Netzbetreiber aus.

 

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