Startseite Vorsicht Anlegerschutz Wieder Anlegergelder verbrannt – KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
Anlegerschutz

Wieder Anlegergelder verbrannt – KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

12019 (CC0), Pixabay
Teilen

Es ist ein Unternehmen, das wir seit Jahren in der Kritik haben und auch diese Bilanz zeigt wieder, dass wir damit nicht Unrecht hatten.

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

Tönisvorst

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

31.12.2019 Vorjahr
A. Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.469.578,29 1.448.359,10
2. Baumbestand 4.368.115,30 2.538.548,16
3. technische Anlagen und Maschinen 394.507,46 418.214,34
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 57.910,27 745,00
6.290.111,32 4.405.866,60
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 6.463,50 8.627,41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 122.555,53 118.472,73
2. Forderungen gegen Gesellschafter 0,00 115.748,30
3. sonstige Vermögensgegenstände 182.626,19 238.094,01
305.181,72 472.315,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 129.739,60 1.015.978,88
C. Rechnungsabgrenzungsposten 423.837,23 301.212,30
7.155.333,37 6.204.000,23

PASSIVA

31.12.2019 Vorjahr
A. Eigenkapital
I. Kapitalkonto I (Kommanditeinlagen) 7.930.500,00 7.930.500,00
II. Kapitalkonto II (Kapitalrücklagen/​Agio) 395.775,00 395.775,00
III. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) 2.450.371,31- 2.425.663,01-
IV. Kapitalkonto IV (Verrechnung) 217,16- 217,16-
B. Rückstellungen
sonstige Rückstellungen 189.550,00 113.950,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 436.714,99 48.102,62
2. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 342.656,08 11.796,62
3. sonstige Verbindlichkeiten 310.725,77 129.756,16
1.090.096,84 189.655,40
7.155.333,37 6.204.000,23

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

Geschäftsjahr Vorjahr
1. Umsatzerlöse 90.051,42 51.485,32
2. sonstige betriebliche Erträge 2.115,50 100.778,20
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren 3.209,90 6.723,33
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 7.589,70 7.589,79
10.799,60 14.313,12
4. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 1.168,00 0,00
5. sonstige betriebliche Aufwendungen 32.885,82 39.656,30
6. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 466,00 231,86
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 71.811,31 15.426,72
8. Ergebnis nach Steuern 24.031,81- 83.099,24
9. sonstige Steuern 676,49- 24.509,96
10. Jahresfehlbetrag 24.708,30 107.609,20-
11. Verlustvortrag aus dem Vorjahr 2.450.371,31 2.425.663,01
12. Kapitalkonto III (Verlustvortragskonto) 2.450.371,31- 2.425.663,01-

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, Tönisvorst

I. Allgemeine Angaben

1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6620 eingetragen.

2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss 2019 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267a HGB ist sie als haftungsbeschränkte Kleinstpersonenhandelsgesellschaft einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. 1 S. 5, 266 Abs. 1 S. 4 und § 275 Abs. 5 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.

Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. In Abweichung zum Vorjahr wurden Forderungen gegen die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH in Höhe von TEUR 74 unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ausgewiesen. Im Vorjahr erfolgte der Ausweis in Höhe von TEUR 122 unter dem Posten Sonstige Vermögensgegenstände

Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen.

Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet.

Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert.

Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten aktiviert. Darüber hinaus werden ab dem Geschäftsjahr 2017 die Kosten der laufenden Bewirtschaftung sowie ab dem Geschäftsjahr 2018 zusätzlich angemessene Teile der Pachtaufwendungen, des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie der Verwaltungsgemeinkosten hinzu aktiviert.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu Anschaffungskosten. Das Niederstwertprinzip wurde hierbei beachtet.

Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht.

Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen.

Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz 1 und Satz 4 HGB abgezinst.

Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

1. Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt.

2. Verbindlichkeiten

Die Sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 301 (Vorjahr: TEUR 0) mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren. Die übrigen Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen insgesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen.

III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

1. Abschreibungen

Abschreibungen wurden in Höhe von EUR 26.675,00 (i.V.: EUR 25.978,00) als Herstellungskosten des Baumbestandes aktiviert.

2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

Von den Zinsaufwendungen entfallen EUR 69.200,00 (Vorjahr EUR 8.000,00) auf die Abzinsung von Rückstellungen für Rekultivierung.

IV. Sonstige Angaben

1. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von ca. EUR 1,6 Mio, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an den Treuhänder für die laufende Verwaltung und aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantagen resultieren.

2. Komplementärgesellschaft

Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00.

3. Geschäftsführung

Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian.

4. Mitarbeiter

Im Berichtsjahr beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter.

5. Jahresabschlussfeststellung

Der Jahresabschluss wurde am 07.12.2020 festgestellt.

 

Tönisvorst, 20. August 2020

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

gez. Allin Gasparian als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH, Geschäftsführerin

Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019

Anschaffungskosten/​Herstellungskosten
Stand 01.01.2019 Zugänge Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2019
Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.449.595,10 22.519,19 0,00 0,00 1.472.114,29
2. Baumbestand 2.538.548,16 1.829.567,14 0,00 0,00 4.368.115,30
3. technische Anlagen und Maschinen 472.758,57 2.836,12 0,00 0,00 475.594,69
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 745,00 57.165,27 0,00 0,00 57.910,27
Summe Sachanlagen 4.461.646,83 1.912.087,72 0,00 0,00 6.373.734,55
Summe Anlagevermögen 4.461.646,83 1.912.087,72 0,00 0,00 6.373.734,55
Abschreibungen
Stand 01.01.2019 Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2019
Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.236,00 1.300,00 0,00 0,00 2.536,00
Abschreibungen
Stand 01.01.2019 Geschäftsjahr Abgänge Umbuchungen Stand 31.12.2019
2. Baumbestand 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
3. technische Anlagen und Maschinen 54.544,23 26.543,00 0,00 0,00 81.087,23
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Summe Sachanlagen 55.780,23 27.843,00 0,00 0,00 83.623,23
Summe Anlagevermögen 55.780,23 27.843,00 0,00 0,00 83.623,23
Zuschreibungen Geschäftsjahr Buchwerte
Stand 31.12.2019 Stand 31.12.2018
Anlagevermögen
Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0,00 1.469.578,29 1.448.359,10
2. Baumbestand 0,00 4.368.115,30 2.538.548,16
3. technische Anlagen und Maschinen 0,00 394.507,46 418.214,34
4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 57.910,27 745,00
Summe Sachanlagen 0,00 6.290.111,32 4.405.866,60
Summe Anlagevermögen 0,00 6.290.111,32 4.405.866,60

Kapitalkontenentwicklung zum 31. Dezember 2019

Kapitalkonto I Kommanditeinlagen Kapitalkonto II Kapitalrücklagen /​ Agio Kapitalkonto III Verlustvortrag Kapitalkonto IV Verrechnung
01.01.2019 7.930.500,00 395.775,00 -2.425.663,01 -217,16 5.900.394,83
+ Einlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Entnahmen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
+ Gewinn 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
– Verlust 0,00 0,00 -24.708,30 0,00 -24.708,30
31.12.2019 7.930.500,00 395.775,00 -2.450.371,31 -217,16 5.875.686,53

Lagebericht

I. Grundlagen des Unternehmens

1. Geschäftsmodell

Geschäftsmodell der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFonds III Spanien, Gesellschaft oder Unternehmen genannt) ist die Investition in eine nachhaltige Kiri-Holzproduktion an ausgewählten Bewässerungsstandorten in Spanien. Ziel ist die Anlage von Kiri-Anbauflächen, deren ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung über einen Zeitraum von ca. 8 bis 10 Jahren und ein sich anschließender Verkauf der sich entwickelten Baumbestände bzw. des bis dahin produzierten Holzes.

Das benötigte Pflanzgut wird von der WeGrow GmbH bezogen. Die im Jahr 2009 gegründete WeGrow GmbH gilt in Europa als einer der marktführenden Produzenten von Kiri-Jungpflanzen. Qualitätsmerkmale der von der WeGrow GmbH produzierten Pflanzen sind neben einem hohen Abhärtungsgrad, einem homogenen und vitalen Wurzelsystem insbesondere die hochwertigen genetischen Eigenschaften der sortenschutzrechtlich geschützten Sorten NordMax21® und Phoenix One®.

Für die Auswahl und vertragliche Sicherung geeigneter Anbauflächen, deren Erschließung und Inbetriebnahme sowie deren anschließende Bewirtschaftung hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH geschlossen und ihr die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte übertragen, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen.

Das beauftragte landwirtschaftliche Lohnunternehmen ist seit dem Jahr 2010 auf die Flächenerschließung, die Pflanzung, die Baum- und Flächenpflege sowie die Beerntung von Kiri-Anbauflächen spezialisiert. Die operativen landwirtschaftlichen Arbeiten in Spanien werden in erster Linie von dem spanischen Tochterunternehmen der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH, der WeGrow AgriTec S.L., durchgeführt.

2. Rechtliche und organisatorische Struktur

Gründungsgesellschafter der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH und die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, jeweils mit Sitz in Tönisvorst. Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden „Komplementärin“ genannt) ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH. Eine Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt direkt als Kommanditist und/​oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin.

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Alleinige Gesellschafter der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG sind die Komplementäre WeGrow Beteiligungs-GmbH, die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH sowie eine Vielzahl von Anlegern.

3. Standorte

Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Tönisvorst (Deutschland) und unterhält aktuell insgesamt fünf Produktionsstandorte in Spanien. Während sich die Produktionsanbaufläche Finca La Portella in Nordspanien in der Nähe von Lleida befindet, liegen die anderen Produktionsflächen Finca Serranillos, Finca Talavera-1, Finca Talavera-2A und seit 2019 Finca Pepino im Einzugsbereich von Talavera de La Reina (Zentralspanien), rund 1,5 Autostunden von Madrid entfernt. Die gepachteten und gekauften Anbauflächen sind vollständig mit Tröpfchen-Bewässerungssystemen erschlossen.

4. Forschung und Entwicklung

Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung, profitiert jedoch von den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der WeGrow-Gruppe. WeGrow hat eigene Kiri-Baumsorten und Produktionstechnologien entwickelt, die sowohl den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie dem KiriFonds III Spanien als auch den Anbau-Partnern von WeGrow erprobte und standardisierte Lösungen für die nachhaltige Kiri-Holzproduktion bieten.

Ein großer Teil der Mitarbeiter im Bereich der Pflanzenproduktion (Labor und Gewächshaus) arbeitet nicht nur an der Sicherstellung der fristgerechten Auftragserfüllung, sondern auch an der Weiterentwicklung der Vermehrungsverfahren sowie innovativer Lager- und Logistiklösungen. Gleiches gilt für das Team des Plantagenmanagements, welches neben der operativen Holzproduktion kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Pflanzungs-, Pflege- und Bewässerungstechnologien arbeitet. Hierbei wird neben der Steigerung der Effizienz auch stets eine Optimierung der ökologischen Vorteilhaftigkeit verfolgt.

Im Bereich Forschung und Entwicklung legt WeGrow besonderen Wert darauf, den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie dem KiriFonds III Spanien sowie den externen Anbau-Partnern genetisch qualitativ hochwertige und standortangepasste Sorten sowie komfortable, zuverlässige und sichere Technologien zur Verfügung zu stellen, die sich leicht skalieren lassen und an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Produktionsstandortes angepasst werden können.

Die unternehmenseigenen fachlichen Kompetenzen und Kapazitäten in der Forschung und Entwicklung verstärkt WeGrow zusätzlich durch enge Kooperationen mit renommierten universitären Forschungseinrichtungen. So kooperiert WeGrow seit 2013 im Rahmen des Kiri-Baumsortenversuches KiriSelect mit dem unter Leitung von Prof. Dr. Pude stehenden Forschungsbereich Nachwachsende Rohstoffe der Universität Bonn. Ziel des Forschungsprojektes ist der Vergleich phänotypischer Eigenschaften und Holzertragsparameter der von WeGrow zur Verfügung gestellten Paulownia-Genotypen. Im Forschungsprojekt KiriTec entwickelte WeGrow in den letzten Jahren im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, Forschungsbereich für Holzbiologie und Holztechnologie, innovative ultraleichte Holzwerkstoffe und Oberflächenmodifikationen auf Basis von Kiri-Holz.

5. Mitarbeiter

Die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Anbauflächen geschlossen. Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Emittentin dienen.

Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird, entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrages, durch die Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH ausgeführt.

6. Nachhaltigkeit und Klimaschutz

Mit dem nachhaltigen Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes können wir dazu beitragen, dass insbesondere tropische leichte Holzarten aus unseren Regenwäldern substituiert werden können. Das ist eine große Herausforderung. Aber wir wissen, dass es für uns möglich ist, industrielle Holzprodukte ohne die Rodung von Waldflächen herzustellen. Mit jedem gepflanzten Kiri-Baum binden wir im Durchschnitt bis zu 35 Kilogramm an CO2 pro Wachstumsjahr aus der Atmosphäre und halten es auch nach der Ernte langfristig in innovativen und langlebigen Holzprodukten gebunden. Wir produzieren Kiri-Holz ausschließlich und ausnahmslos zusätzlich zum Wald. Ein strenges Auswahlkriterium der Anbauflächen ist für uns die ökologische Bilanz. Wir pflanzen nur dort, wo eine ökologische Aufwertung im Vergleich zur vorigen Nutzung erfolgt. Dieser Prämisse folgen wir ausnahmslos. Wir haben das Ziel, den Planeten besser zu verlassen, als wir ihn vorgefunden haben.

7. Ziele und Strategien

Ziel der Gesellschaft ist es, die eigenen Anbauflächen in Nord- und Zentralspanien bis zum Verkauf der Baumbestände bzw. des produzierten Holzes ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Die Strategie hierbei sieht vor, von den vor Ort bereits mehrjährigen Produktionsstrukturen zu profitieren. Dazu zählen unter anderem:

Erfahrenes, hoch spezialisiertes Lohnunternehmen vor Ort (WeGrow AgriTec S.L.), das von der Planung der Bewässerungssysteme über die Einholung von Genehmigungen, die Flächenerschließung, Baum- und Flächenpflegemaßnahmen bis zur Ernte und Vermarktung des Holzes als Partner zur Verfügung steht

Verlässliche lokale Partner aus dem Bereich Recht, Versicherungen und Steuern

Kompetente Zulieferer landwirtschaftlicher Produktionsgüter

Umwelt und Klimaschutz

Der nachhaltige Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes hat vielfältigen positiven Einfluss auf die Umwelt:

Aktiver Beitrag zum Klimaschutz, da durch das schnelle Wachstum des Baumes viel CO2 langfristig aus der Atmosphäre gebunden wird.

Ökologische Aufwertung der Anbauflächen, da nur auf solchen Flächen angebaut wird, die zuvor in einer weniger umweltverträglichen Nutzung standen.

Schutz der tropischen Regenwälder, da Kiri-Holz insbesondere tropische leichte Holzarten substituieren kann.

II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Mit einem Wachstum des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 0,6 % erlebte die deutsche Wirtschaft 2019 das zehnte Wachstumsjahr in Folge. Jedoch wuchs sie im Vergleich zum Durchschnittswert dieses Zeitraums (+ 1,3 %) weniger dynamisch. Gestützt wurde das Wachstum vor allem von privaten und staatlichen Konsumausgaben sowie von Bau- und Unternehmensinvestitionen. Besonders stark war der Anstieg im Tief- und Wohnungsbau. Im Euro-Raum betrug die Zuwachsrate des BIP 1,2 %.

Die Weltwirtschaft, die 2,9 % zulegte, erlebte laut dem Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung bis einschließlich 2019 die erste synchrone Expansionsphase seit der Finanzkrise. Der Produktionsanstieg blieb allerdings verhalten – unter anderem, weil die bisher recht robuste US-Konjunktur an Fahrt verlor und auch die chinesische Wirtschaft tendenziell leicht verlangsamt expandierte. Die deutschen Exporte übertrafen 2019 die bisherigen Höchstwerte aus dem Vorjahr, nahmen mit 0,9 % allerdings nicht mehr so kräftig zu wie in den Jahren zuvor. Grund hierfür waren nicht zuletzt die verschiedenen Handelskonflikte sowie Probleme in der Autoindustrie.

Für 2020 wird wegen der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Eindämmungsmaßnahmen ein deutlicher Rückgang erwartet – sowohl beim Export als auch beim Bruttoinlandsprodukt. Nahezu alle Volkswirtschaften sind von den Auswirkungen der Krise erfasst worden. Laut Eurostat sank das saisonbereinigte BIP im Euro-Raum im ersten Quartal 2020 bereits um 3,2 % im Vergleich zum Vorjahresquartal. Dass auch das deutsche BIP 2020 deutlich zurückgehen wird, prognostizieren unter anderem die Bundesregierung, der Internationale Währungsfonds und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

Eine gute Nachricht gab es 2019 für die deutsche Industrie: Die EU-Kommission und Vertreter der Regierungen Argentiniens, Brasiliens, Paraguays und Uruguays haben sich im Juni auf ein Freihandelsabkommen geeinigt. Nach seinem Inkrafttreten wird es zwischen der EU und dem südamerikanischen Markt Mercosur viele Barrieren für Exporteure aus Industrie und Landwirtschaft beseitigen. Mit 780 Millionen Konsumenten wird es den größten Markt der Welt schaffen, der – gemessen am BIP – rund ein Viertel der weltweiten Wirtschaftsleistung umfasst. Der Deal ist damit der wirtschaftlich bedeutendste, den die EU bislang abgeschlossen hat. Für europäische Unternehmen öffnet sich in Südamerika ein Markt mit 260 Millionen Konsumenten, der bisher für europäische Exporteure wegen hoher Einfuhrzölle schwer zu erschließen war.

Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die wachsende Weltbevölkerung und die technische Erschließung immer weiterer Einsatzbereiche des Werkstoffes Holz (nachhaltiges Bauen, natürliche Dämmstoffe etc.) führen seit Jahrzehnten zu einer stetig steigenden Nachfrage. So hat sich der weltweite Holzbedarf in den letzten 70 Jahren versiebenfacht. Unter anderem Holzhäuser werden immer beliebter: Laut Statistischem Bundesamt hat der Holzhaus-Bau in den vergangenen zehn Jahren um knapp 50 % zugelegt. 2018 wurde bereits fast jede fünfte Unterkunft in Deutschland aus Holz gebaut – eine Entwicklung, die auch Wissenschaftler begrüßen. Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung etwa empfiehlt den verstärkten Einsatz von Holz als Baumaterial, weil sich so zum einen Treibhausgasemissionen aus der Zement- und Stahlproduktion vermeiden lassen und in Bauholz zum anderen CO2 gespeichert wird.

Weiterentwickelt hat sich auch der Nachfragetrend nach nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis. Ein Hauptgrund liegt hier insbesondere in den neuen Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung aus dem Jahr 2013, wonach nur noch Holz mit dem Nachweis nachhaltiger Herkunft in die EU eingeführt und gehandelt werden darf. Holzverarbeitende Industrien achten zunehmend darauf, nicht mit Raubbau in Verbindung gebracht zu werden, sondern vielmehr das Image der Holzindustrie hinsichtlich ökologischer Vorzüge medial zu stärken. Viele Unternehmen betreiben hierzu gezielt „Greening-Kampagnen“, die dem Verbraucher die konsequente Einhaltung ökologischer und nachhaltiger Standards beim Einkauf und der Verarbeitung des Holzes aufzeigen.

Auf der anderen Seite sinkt das weltweite Angebot, da durch die fortschreitende Abholzung, lange Trockenperioden, zunehmender Borkenkäferbefall besonders bei Nadelbäumen und die strengeren Einschlagvorschriften für natürliche Wälder immer weniger Holz zur Verfügung steht. Der Import von Tropenhölzern nach Europa, darunter die – ähnlich dem Kiri – besonders leichten Sorten Balsa und Abachi, ist in den letzten zwei Jahrzehnten zudem regelrecht eingebrochen; 2018 wurden laut FAO (Food and Agricultural Organisation of the United Nations, Forestry Production and Trade) nur noch rund 7 % der Menge von 1999 eingeführt. Diese Entwicklungen führen seit Jahrzehnten zu regelmäßig steigenden Preisen.

Um den künftigen Bedarf zu befriedigen, sind laut dem Institut für Klimafolgenforschung zusätzlich Plantagen erforderlich. Europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben. Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO2 aus der Atmosphäre. Sein schnelles Wachstum ermöglicht den Aufbau eines besonders leichten Holzes. Mit einem Eigengewicht von nur 250 bis 350 Kilogramm pro Kubikmeter zählt Kiri-Holz sogar zu den leichtesten bekannten Holzarten weltweit. Es besteht aus einem Polymer wabenförmiger Zellwandverbände. Diese einzigartige Mikrostruktur verleiht Kiri im Vergleich zu anderen leichten Hölzern eine außergewöhnlich hohe relative Festigkeit. Es wird deshalb zu Recht auch häufig als „das Aluminium unter den Hölzern“ bezeichnet. Insbesondere in den Bereichen Möbelbau, Innenraumbau, Transport und Logistik schätzen Holzverarbeiter die einzigartigen materialphysiologischen Vorzüge von Kiri-Holz. War Kiri-Holz mit seinen technischen Vorzügen noch vor wenigen Jahren fast unbekannt in der europäischen Holzverarbeitung, so hat sich in den letzten Jahren das Wissen um diese Holzart schnell verbreitet und die Vielfalt und der Umfang seines Einsatzes stark zugenommen. So setzt einer der größten deutschen Möbelkonzerne bei der Herstellung seiner neuen Möbelkollektion Kiri-Holz als Massivholzkern ein.

Auch Sperrholz wird weltweit immer wichtiger. Die statistischen Daten der FAO untermauern seine stetig steigende Bedeutung als universeller Holzwerkstoff. Die weltweite Produktion von Sperrholz hat sich in den letzten 20 Jahren verdreifacht: Sie stieg von 54,4 Millionen Kubikmeter im Jahr 1999 auf über 163 Millionen Kubikmeter im Jahr 2018 an. Auch die europäischen Sperrholzexporte haben sich in den letzten 20 Jahren sehr positiv entwickelt. Sie haben sich im Zeitraum von 1998 bis 2018 mehr als verdoppelt und stiegen von 3,60 Millionen auf 7,63 Millionen Kubikmeter.

Dass Kiri-Holz sich für leichte Sperrholzplatten eignet, bestätigte die Geschäftsführung des in Europa marktführenden Herstellers in persönlichen Gesprächen mit der technischen Geschäftsführung der WeGrow GmbH. Darüber hinaus bestätigte der Hersteller das positive internationale Marktumfeld für leichte Sperrholzplatten. Technische Tests mit Kiri-Holz in den Furnierindustrieanlagen des Herstellers wurden mit positivem Ergebnis durchgeführt.

2. Entwicklung des Unternehmens in 2019 und 2020

Im Geschäftsjahr 2019 konnten wir eine weitere Anbaufläche, die Finca Pepino-1, für die Kiri-Holzproduktion der Gesellschaft vertraglich sichern und für den Kiri-Anbau erschließen. Die Fläche liegt, wie die Fincas Serranillos, Talavera-1 und Talavera-2, ebenfalls in der Region um Talavera de La Reina zwischen den Flussläufen Rio Alberche und Rio Tajo. Bis dato ist die Finca Pepino-1 auf einem Teilstück von rund 53 Hektar bepflanzt. Die Bäume entwickeln sich wie auf den anderen Flächen sehr positiv und gleichmäßig. Das Bewässerungssystem der Finca Pepino-1 wird mit dem Wasser aus dem angrenzenden Canal Rio Alberche gespeist.

Äußerst zufrieden sind wir mit den Niederschlagsmengen. Nach der extrem langanhaltenden Dürre in 2018 fiel 2019 ausreichend Regen. Die Wasserstände waren durchgehend normal, eine verlässliche und ausreichende Wasserversorgung sämtlicher Baumbestände war zu jeder Zeit gesichert. Um künftigen extremen klimatischen Verhältnissen zu begegnen, versahen wir die Bäume zusätzlich mit einem Schutzanstrich.

Die Bewässerungsanlage der Finca La Portella, die uns noch im Jahr 2018 vor technische Probleme stellte, läuft mittlerweile zuverlässig. Die Technik funktioniert, so dass auch der Zuwachs der Baumbestände im Vergleich zum Vorjahr gesteigert werden konnte. Eine Herausforderung in diesem Jahr waren Schäden durch Nagetiere. Mit einer Kombination mehrerer Maßnahmen gelingt es uns jedoch gut, sie unter Kontrolle zu halten. Herausfordernd war für uns zudem der Umgang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie. Trotz erschwerter Bedingungen konnten wir die Produktion aber fast uneingeschränkt weiterführen. Die größten Kiris stehen derzeit auf der Finca Serranillos. Sie wurden im Jahr 2017 gepflanzt und sind bereits etwa 13 Meter hoch.

Uns erreichen täglich zahlreiche Anfragen zum Kauf von Kiri-Holz. Dies bestätigt uns einen deutlich steigenden Bekanntheitsgrad und eine stetig wachsende Nachfrage nach Kiri-Holz in Europa. Großes Interesse am Einsatz von Kiri-Holz wurde uns auch 2019 aus den Bereichen Caravaning-Industrie, Leichtbau-Spezialverpackungen, Möbelherstellung und modularem Holzbau entgegengebracht. Neu hinzu kamen Anfragen aus der Schweiz sowie aus dem Bereich Fassaden und Innenausbau.

a) Ertragslage

Im operativen Geschäftsjahr 2019 konnten Umsatzerlöse i.H.v. 90 TEuro (Vorjahr 51 TEuro) und sonstige betriebliche Erträge i.H.v. 2 TEuro (Vorjahr 101 TEuro) generiert werden. Die Umsatzerlöse bestehen im Wesentlichen aus Pachterträgen und Weiterbelastungen für die unterverpachtete Teilfläche Talavera-2B. Die sonstigen betrieblichen Erträge begründen sich aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Abschreibungen betragen 1 TEuro (Vorjahr 0 TEuro) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 33 TEuro (Vorjahr 40 TEuro). Die Zinsen und ähnlichen Erträge betragen 0,5 TEuro (Vorjahr 0,2 TEuro). An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 72 TEuro (Vorjahr 15 TEuro) angefallen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 25 TEuro (Vorjahr Jahresüberschuss 108 TEuro).

b) Finanzlage

i. Kapitalstruktur

Das Festkapital des KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beträgt 7.930 TEuro und ist voll eingezahlt. Es setzt sich aus den Kommanditbeteiligungen i.H.v. 7.915 TEuro, sowie den Einlagen der Kommanditistin WeGrow GmbH i.H.v. 5 TEuro und der Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH i.H.v. 10 TEuro zusammen. Das Kapitalrücklagenkonto setzt sich aus einem 5 prozentigem Aufschlag auf die gezeichneten Pflichteinlagen zusammen und beträgt 396 TEuro.

ii. Investition

Im Geschäftsjahr 2019 wurde insbesondere in die Bewirtschaftung und Pflege der Baumbestände sowie in die I Bewässerungsanlagen Riego La Portella und Riego Finca I Pepino investiert.

iii. Liquidität

Die Liquidität des KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum 31.12.19 130 TEuro. Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden.

c) Vermögenslage

Die Bilanzsumme des KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG beträgt zum Stichtag 7,2 Mio. Euro (Vorjahr 6,2 Mio. Euro). Die Roh-, Hilfs- u. Betriebsstoffe betrugen 7 TEuro (Vorjahr 9 TEuro). In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen über 123 TEuro (Vorjahr 119 TEuro) sind Forderungen gegen WeGrow AgriTec S.L. i.H.v. 1 TEuro (Vorjahr 26 TEuro), gegen WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH, 74 TEuro (Vorjahr 122 TEuro ausgewiesen unter sonstigen Vermögensgegenstände) und gegen KiriFarm Spanien GmbH & Co. KG i.H.v. 48 TEuro (Vorjahr 31 TEuro) enthalten. Die Forderungen gegen den Gesellschafter WeGrow GmbH betrugen 0 TEuro (Vorjahr 116 TEuro). Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 183 TEuro (Vorjahr 238 TEuro) bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen.

d) Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft

Zum Ende des Geschäftsjahres 2019 liegt die finanzielle Entwicklung des KiriFonds III Spanien im kalkulierten Rahmen. Die Gesellschaft verfügt zum 31. Dezember 2019 über einen Finanzmittelbestand von 130 TEuro. Der Baumbestand der Gesellschaft wurde mit den Herstellungskosten von insgesamt 4.368 TEuro (Vorjahr 2.539 TEuro) als Sachanlage im Anlagevermögen der Gesellschaft aktiviert. Alle Pflanzungen wurden durchgeführt, es sind keine nicht gepflanzten Baumbestände der Gesellschaft vorhanden. Ein weiterer Baustein der getätigten Sachwertinvestition ist die gekaufte landwirtschaftliche Fläche mit einem Buchwert von 1.448 TEuro, die als Eigentum der Gesellschaft ebenfalls im Anlagevermögen erfasst ist. Da die Prospektplanung und die darauf basierende Liquiditätsplanung jedoch ausschließlich Flächenpacht und keine Flächenkäufe vorgesehen hat, war es für den Kauf bereits Voraussetzung, die erworbene Fläche in 2020 wieder zu veräußern, um die darin temporär gebundene Liquidität für die laufenden Ausgaben wie Plantagenpflege wieder planmäßig verfügbar zu machen.

3. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG)

Im Geschäftsjahr 2019 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für ihre Leistungen im Projektmanagement (insbesondere Boden-Bewertung, Flächen-Aufnahmen, Wasser-Bewertungen, Kartierungs- und Vermessungsarbeiten, Verhandlung mit Flächeneigentümern, Erledigung behördlicher Formalitäten, Beantragung und Bearbeitung von Fördermitteln, Aufbau und Management der Lagerhaltung) einen Gesamtbetrag in Höhe von 103.096,56 Euro (Vorjahr 79 TEuro) und für Monitoring und Qualitätssicherung 12.000,00 Euro (Vorjahr 12 TEuro).

Die operative Bewirtschaftung wurde im Geschäftsjahr 2019 von der spanischen Gesellschaft WeGrow AgriTec S.L. durchgeführt die für ihre Leistungen einen Gesamtbetrag in Höhe von 831 TEuro (Vorjahr 616 TEuro) erhielt Für die Bestandspflege erhielt die WeGrow GmbH einen Betrag in Höhe von 31.662,00 Euro (Vorjahr 32 TEuro).

Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen:

1. feste Vergütungen:

Haftungsvergütung in Höhe von 5.000,00 Euro (Vorjahr 5 TEuro) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH

Platzierungsabhängige Geschäftsführungsvergütung in Höhe von 35.687,26 Euro (Vorjahr 36 TEuro) an die Komplementärin WeGrow Beteiligungs-GmbH. Der Betrag von 35.687,26 Euro wird ausschließlich an die Komplementärin ausgezahlt. Dem alleinigen Mitglied der Geschäftsführung der Komplementärin, Frau Allin Gasparian, wird dagegen keine Geschäftsführungsvergütung seitens der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG gezahlt.

Platzierungsabhängige Verwaltungs- und Treuhandtätigkeitsvergütung in Höhe von 39.652,52 Euro (Vorjahr 40 TEuro) an die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH, Aurich.

2. variable Vergütungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

3. Gewinnbeteiligungen:

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen.

Damit sind für das Geschäftsjahr 2019 insgesamt 80.339,78 Euro (Vorjahr 80 TEuro) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten.

III. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens mit ihren wesentlichen Chancen und Risiken

1. Voraussichtliche Entwicklung

Das Geschäftsjahr 2019 schließt der KiriFonds III Spanien mit einem Fehlbetrag von 25 TEuro ab. Zur Liquiditätssicherung ist für 2020 der Verkauf des Grundstückes Serranillos bei gleichzeitiger weiterer Betreibung als Pächter geplant. Da die Prospektplanung und die darauf basierende Liquiditätsplanung ausschließlich Flächenpacht und keine Flächenkäufe vorgesehen hat, war es für den Kauf bereits Voraussetzung, die erworbene Fläche in 2020 wieder zu veräußern, um die darin temporär gebundene Liquidität für die laufenden Ausgaben wie Plantagenpflege wieder planmäßig verfügbar zu machen. Die Prognose für 2020 geht derzeit noch von einem Fehlbetrag von 144 TEuro aus. Abhängig vom Verkaufswert des Grundstücks Serranillos kann der Fehlbetrag aber auch geringer ausfallen; auch ein positives Ergebnis für 2020 ist nicht ausgeschlossen.

Aufgrund der sich nach hinten verschobenen Platzierung des Eigenkapitals ist mit einer zeitlichen Verschiebung der ersten Baum- bzw. Holzverkäufe zu rechnen. Demnach endet die geplante Laufzeit der Gesellschaft mit der letzten geplanten Ernte voraussichtlich im Jahr 2026. Die erwarteten Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind für die Jahre 2024, 2025 und 2026 geplant.

2. Risiken

Die Risiken für die Gesellschaft KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG sind im Beteiligungsprospekt unter Abschnitt „Risiken“ detailliert und umfänglich dargestellt. Die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft als besonders relevant darstellenden Risiken sind im Folgenden nochmals kurz zusammengefasst.

Die Produktion von Pflanzen und Holz basiert auf natürlichen Vorgängen, die sowohl durch biotische (Schädlinge, Krankheiten) als auch abiotische (Wasser- und Nährstoffversorgung, Temperatur, Wind etc.) Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden können. Da die Holzproduktion im Freiland unter weitgehend natürlichen Umweltbedingungen stattfindet, besteht hier das Risiko, dass biotische und abiotische Störfaktoren den Zuwachs der Bäume negativ beeinflussen, die Entwicklung von Holzvolumen und Holzqualität unter Plan verlaufen und es zu vollständigen Ausfällen einzelner oder aller Anbauflächen kommen kann. Durch den Klimawandel vermehrt auftretende Wetterextreme, wie langanhaltende Dürreperioden oder andere Wetterextreme, stellen sich immer mehr als Risiko für die Land- und Forstwirtschaft dar. Insbesondere unterliegen junge Baumbestände und Bestände auf sandigen, in geringerem Umfang Wasser speichernden Standorten, einem erhöhten Risiko. Auch ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig vermehrt zu starken Stürmen kommen kann, die Schäden an den Bäumen anrichten können.

Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich aufgrund eines unerwartet hohen Pflegeaufwandes der Baumbestände oder notwendiger Investitionen in Bewässerungsanlagen die Kosten der Holzproduktion deutlich über die Planzahlen erhöhen und es so zu Liquiditätsengpässen kommen kann.

Zum Zeitpunkt der Lageberichtsaufstellung sind die langfristigen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht abschätzbar. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Geschäftstätigkeit weiterhin wie geplant aufrechterhalten werden kann. Diesbezüglich besteht jedoch naturgemäß eine gewisse internationale Unsicherheit.

3. Chancen

Die Chancen der Gesellschaft bestehen weiterhin in der Nachfrage nach Kiri-Holz und einer kontinuierlichen Holzpreissteigerung. Zudem profitieren wir von dem Trend zu nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis.

Unser europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben.

Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO2 aus der Atmosphäre. Kiri-Holz kann darüber hinaus Tropenhölzer substituieren und die steigende Nachfrage nach Sperrholz als universellem Baustoff bedienen. Aber auch von Verarbeitern von Schnittholz ist ein immer stärkeres Interesse an Kiri-Holz zu beobachten. Hier spielen insbesondere das geringe Gewicht und seine Vielzahl materialphysiologischer Vorteile eine entscheidende Rolle.

 

Tönisvorst, 20. August 2020

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
Geschäftsführende Komplementärin

Versicherung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

Tönisvorst, 20. August 2020

KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG
Geschäftsführende Komplementärin

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG

Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019,

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnIG sowie alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dem entsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussforderung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen

Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten umfassen, der KiriFonds III Spanien GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2019 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Düsseldorf, den 20. August 2020

ADKL AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer

Klaus Verstegen, Wirtschaftsprüfer

Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/​oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Dieser Bestätigungsvermerk ist nur mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur gültig.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...

Anlegerschutz

Kritische Analyse des Angebots von Jens Rabe und seiner Investment-Strategiecoachings

Das Coaching-Angebot von Jens Rabe, welches ein regelmäßiges Einkommen an der Börse...

Anlegerschutz

Kritische Analyse der Moniflo-Investitionsplattform aus Anlegersicht

Moniflo bietet Anlegern eine Investmentplattform, die sich auf nachhaltige und wirkungsorientierte Anlagen...