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Wieder Anlegergelder verbrannt: Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG

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Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Jahresbericht nach § 158 KAGB

– Abschluss des Geschäftsjahres vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

– Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021 inklusive Erklärung des gesetzlichen Vertreters

– Vermerk des Abschlussprüfers

BILANZ zum 31. Dezember 2021

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

A. AKTIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
INVESTMENTANLAGEVERMÖGEN A. AKTIVA
1. Beteiligungen 4.304.380,36 0,00
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) täglich verfügbare Bankguthaben 891.530,40 76,57
3. Forderungen
a) Ausstehende Einlagen Kommanditisten 327.000,00
b) ausstehendes Agio Kommanditkapital 15.600,00 0,00
4. Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 41.291,96
5.538.510,76 41.368,53

B. PASSIVA

31.12.2021 31.12.2020
EUR EUR
1. Rückstellungen 140.086,00 40.966,56
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus anderen Lieferungen und Leistungen 79.601,56 60,00
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 49.246,48 341,97
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile
aa) Kapitalanteile Kommanditisten 19.888,04 200,00
19.888,04 200,00
b) Kapitalrücklage
ba) Rücklagenkonto 6.320.435,00 0,00
c) Entnahmen -95.022,80 0,00
d) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -975.723,52 -41.491,96
e) Nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Verlustanteile der Kommanditisten 0,00 41.291,96
5.538.510,76 41.368,53

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2021 bis 31.12.2021

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

2021 2020
EUR EUR
Investmenttätigkeit
1. Erträge
a) Erträge Auflösung von Rückstellungen 35.093,56 0,00
Summe der Erträge 35.093,56 0,00
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung -290.013,48 -18.347,46
b) Verwahrstellenvergütung -42.818,00 -6.671,80
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten -14.132,98 -5.643,00
d) Sonstige Aufwendungen -663.852,62 -10.829,70
Summe der Aufwendungen -1.010.817,08 -41.491,96
3. Ordentlicher Nettoertrag -975.723,52 -41.491,96
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -975.723,52 -41.491,96
5. Ergebnis des Geschäftsjahres -975.723,52 -41.491,96

ANHANG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021

Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut Registergericht

Firmenname laut Registergericht: Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG
Firmensitz laut Registergericht: Hamburg
Registereintrag: Handelsregister
Registergericht: Hamburg
Register-Nr.: 125760

Bei der Gesellschaft Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG handelt es sich um eine extern verwaltete Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagengesetzbuches (KAGB). Sie verfügt über kein eigenes Betriebsvermögen. Sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden sind dem Investmentvermögen zugeordnet. Entsprechend wurden für sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften gem. § 135 KAGB angewendet.

Die Bilanz der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG wurde in Staffelform aufgestellt. Die Gliederung und der Ausweis von Vermögensgegenständen und Schulden sowie Aufwendungen und Erträge der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt entsprechend den Vorschriften des § 101 KAGB und den anzuwendenden allgemeinen Regelungen des HGB. Die Gliederung der Bilanz (in Staffelform) und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt gemäß den Vorgaben des § 158 i. V. m. § 135 Abs. 3 KAGB i. V. m. der KARBV.

Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB), der Kapitalanlage-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (KARBV), den allgemeinen Regelungen des HGB sowie der ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.

Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen und nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 252 bis 256 HGB vorgenommen, sofern keine Spezialvorschriften nach KAGB bzw. der KARBV anderes vorsehen.

Die Beteiligungen werden im Jahr der Anschaffung zu Anschaffungskosten zuzüglich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und bewertet.

Bankguthaben sowie Forderungen werden zu Nominalwerten angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Das Eigenkapital entspricht den bis zum 31. Dezember 2021 gezeichneten Kapitalanteilen der Kommanditisten sowie dem dazugehörigen Agio, abzüglich den im Geschäftsjahr getätigten Entnahmen und den kumulierten Jahresergebnissen seit Einrichtung der Gesellschaft.

Angaben zur Bilanz

Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

(§ 42 Abs. 3 GmbHG /​ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte 2021 2020
EUR EUR
Ausleihungen 0,00 0,00
Forderungen 342.600,00 0,00
Verbindlichkeiten 49.246,48 341,97

Die Forderungen enthalten Forderungen gegen Anleger in Form von eingeforderten ausstehenden Pflichteinlagen. Die Verbindlichkeiten enthalten Verbindlichkeiten gegenüber den Anlegern, resultierend aus im Geschäftsjahr vorgenommenen Ausschüttungen. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

Beteiligungen

Die Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschl. InvKG, Hamburg ist an folgenden Gesellschaften beteiligt:

100% der Anteile an der Solvium Anteilsverwaltung GmbH, Hamburg – eine Kapitalgesellschaft nach deutschem Recht. Die Beteiligung wurde am 29.06.2021 erworben. Die Solvium Anteilsverwaltung GmbH hat zum 31.12.2021 ein Gezeichnetes Kapital i. H. v. 25.000,00 Euro. Der Jahresabschlussbericht der Gesellschaft zum 31.12.2021 lag zum Zeitpunkt der Jahresabschlusserstellung final vor.

Bankguthaben

Die Bankguthaben über T€ 892 (Vj. T€ 0) umfassten täglich fällige Geldbestände bei den Kreditinstituten.

Forderungen

Zum Bilanzstichtag bestanden Forderungen in Höhe von T€ 343 (Vj. T€ 0).

Rückstellungen

Die Rückstellungen beinhalten im Wesentlichen Beträge für die Geschäftsführung, Haftungsvergütung, Verwaltungstätigkeit und Verwahrstelle in Höhe von T€ 95 (Vj. T€ 35), für die Unternehmensbewertung in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 0) sowie für die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses in Höhe von T€ 21 (Vj. T€ 6)

Verbindlichkeiten

Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Aufwendungen

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Aufwendungen der Verwaltungsvergütung beinhalten im Wesentlichen die Fondskonzeptionsvergütungen in Höhe von T€ 172 (Vj. T€ 0) sowie die Verwaltungs-Pauschalvergütung in Höhe von T€ 118 (Vj. T€ 18). Die Sonstigen Aufwendungen setzen sich im Wesentlichen aus Einwerbevergütungen in Höhe von T€ 566 (Vj. T€ 0), Haftungsvergütungen in Höhe von T€ 27 (Vj. T€ 5), Geschäftsführungsvergütungen in Höhe von T€ 27 (Vj. T€ 5), Treuhandvergütungen in Höhe von T€ 9 (Vj. T€ 0), Bewertungsvergütungen in Höhe von T€ 24 (Vj. T€ 0) sowie Beratungs-/​Jahresabschlusserstellungskosten in Höhe von T€ 9 (Vj. T€ 2) zusammen.

Ergänzende Angaben nach KAGB und KARBV

Gesamtkostenquote

Die Gesamtkostenquote drückt sämtliche vom Investmentvermögen im Jahresverlauf getragenen laufenden Kosten und Zahlungen (ohne Transaktionskosten, Initialkosten/​Einwerbevergütungen, erfolgsabhängige Vergütungen aus dem Verkauf von Beteiligungen) im Verhältnis zum Nettoinventarwert aus.

Transparenz

Der KVG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Fonds an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen zu. Die KVG gewährt keine Vermittlungsprovisionen an Vermittler aus der von dem Fonds an sie geleisteten Vergütungen.

Der Nettoinventarwert zum 31. Dezember 2021 beträgt:

2021 2020
Nettoinventarwert in € 5.269.576,72 0,00
Gesamtkosten in € 272.106,83 41.491,96
Gesamtkostenquote in % 5,16 k. A.

Die Initialkosten sind nicht in die Gesamtkostenquote einzurechnen. Neben dem Ausgabeaufschlag i. H. v. 5% werden der Gesellschaft in der Beitrittsphase weitere Kosten i. H. v. 5,5% (Einwerbevergütung) sowie 2,975 % (Fondskonzeption) der gezeichneten Kommanditeinlagen belastet. Die Initialkosten haben einen prozentualen Anteil am Nettoinventarwert von 14,02 %

Eine erfolgsabhängige Verwaltungsvergütung oder eine zusätzliche Verwaltungsvergütung für den Erwerb von Beteiligungen ist im Geschäftsjahr nicht angefallen.

Vergütungen

Die Komplementärin Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH hat für das Jahr 2021 für die Übernahme der Haftung eine Vergütung i. H. v. 26.685,94 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten.

Die Treuhandkommanditistin XOLARIS Solution GmbH erhält für das Jahr 2021 eine Treuhandvergütung i. H. v. 8.894,76 Euro (Vj. 0,00 Euro).

Die geschäftsführende Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH hat für die Übernahme der Geschäftsführung im Jahr 2021 eine Vergütung i. H. v. 26.685,95 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten.

Die Vergütung an die Kapitalverwaltungsgesellschaft ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH für das Geschäftsjahr 2021 beinhaltet die Fondskonzeptionsvergütung i. H. v. 2,975 % der Anlegersumme zum 31.12.2021 mit Gesamtvergütungen von 172.275,25 Euro (Vj. 0,00 Euro) sowie die Verwaltungs-Pauschalvergütung i. H. v. 117.738,23 Euro (Vj. 0,00 Euro).

Die Solvium Capital Vertriebs GmbH hat für Einwerbung/​Vertrieb eine Vergütung i. H. v. 566.435,00 Euro (Vj. 0,00 Euro) erhalten.

Die Verwahrstelle CACEIS Bank S.A. Germany Branch erhielt eine Vergütung i. H. v. 42.818,00 Euro (Vj. 0,00 Euro).

Vergleichende Wertentwicklung sowie Anzahl der umlaufenden Anteile und Anteilsklassen

Der Wert je Anteil hat sich wie folgt entwickelt:

31.12.2021 31.12.2020
Beteiligungen 4.304.380,36 0,00
Barmittel 891.530,40 76,57
übrige Aktiva 342.600,00 0,00
Rückstellungen und Verbindlichkeiten 268.934,04 41.368,53
Fondsvermögen 5.269.576,72 -41.291,96
umlaufende Anteile /​je 100 € Stück 613 2
Anteilswert 8.596,37 -20.645,98

Im Vergleich zum Vorjahr ist der Wert je Anteil um -42% gestiegen.

Die bisherige Wertentwicklung ist kein Indikator für die zukünftige Wertentwicklung. Die negativen Werte 2020 ergeben sich aufgrund der Geschäftsgründung und damit verbundenen Anlaufkosten.

Es gibt neben den Anlegern zwei weitere Anteilsklassen:

a) Die Komplementärin hat nach den Regelungen des Gesellschaftsvertrags keine Einlage zu leisten. Sie ist am Gesellschaftsvermögen nicht beteiligt.

b) Die geschäftsführende Kommanditistin und Treuhandkommanditisten haben Einlagen in Höhe von je € 100,00 zu leisten. Beide Einlagen wurden eingezahlt.

Vermögensübersicht

EUR % in Bezug au NAV
I. Vermögensgegenstände
1. Beteiligungen 4.304.380,36 81,7%
2. Forderungen 342.600,00 6,5%
3. Bankguthaben 891.530,40 16,9%
Summe Vermögengegenstände 5.538.510,76 105,1%
II. Verbindlichkeiten 268.934,04 5,1%
III. Fondsvermögen 5.269.576,72 100,0%

Vermögensaufstellung

Die Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschl. InvKG hält zum 31.12.2021 lediglich eine Beteiligung. Die Beteiligung an der Solvium Anteilsverwaltung GmbH, Hamburg wurde am 29.06.2021 erworben.

Die Anschaffungskosten betrugen 30.000,00 Euro. Die Anschaffungsnebenkosten betrugen 24.380,36 Euro. In Bezug auf den Kaufpreis machen die Anschaffungsnebenkosten einen Anteil von 81,27% aus. Weiterhin erfolgten in 2021 Einlagen in die Kapitalrücklage i. H. v. 4.250.000,00 Euro.

Verwendungsrechnung

2021 2020
1. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -975.723,52 -41.491,96
2. Gutschrift/​Belastung auf Rücklagenkonto 0,00 0,00
3. Gutschrift/​Belastung auf Kapitalkonten 975.723,52 41.491,96
4. Gutschrift/​Belastung auf Verbindlichkeitskonten 0,00 0,00
5. Bilanzgewinn/​Bilanzverlust 0,00 0,00

Entwicklungsrechnung

2021 2020
I. Wert des Eigenkapitals des Komplementärs 0,00 0,00
am Beginn des Geschäftsjahres 0,00 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen 0,00 0,00
3. Mittelzufluss (netto)
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 0,00 0,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung 0,00 0,00
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 0,00 0,00
2021 2020
I. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Beginn des Geschäftsjahres -41.291,96 0,00
1. Entnahmen für das Vorjahr 0,00 0,00
2. Zwischenentnahmen -95.022,80 0,00
3. Mittelzufluss (netto) 6.381.615,00 200,00
a) Mittelzuflüsse aus Gesellschaftereintritten 6.381.615,00 200,00
b) Mittelabflüsse aus Gesellschafteraustritten 0,00 0,00
4. Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres nach Verwendungsrechnung -975.723,52 -41.491,96
5. Nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres 0,00 0,00
II. Wert des Eigenkapitals der Kommanditisten am Ende des Geschäftsjahres 5.269.576,72 -41.291,96

Darstellung der Kapitalkonten

Für jeden Gesellschafter werden vier unverzinsliche Kapitalkonten geführt (§ 6 Gesellschaftsvertrag).

a) Kapitalkonto I (Haftsummenkonto)

Auf dem Kapitalkonto I werden die Einzahlungen auf die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme gebucht. Diese bilden den Kapitalanteil eines Gesellschafters i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer I. HGB.

b) Kapitalkonto II (Rücklagenkonto)

Auf dem Kapitalkonto II werden Einzahlungen des die in das Handelsregister eingetragene Haftsumme übersteigenden Teils der gezeichneten Kommanditeinlage sowie die Einzahlungen des Agios gebucht. Diese bilden die Rücklage i. S. d. § 264c Abs. 2 Satz 1 Ziffer II. HGB.

c) Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonto)

Auf dem Kapitalkonto III werden die jährlichen Ergebniszuweisungen gebucht.

d) Kapitalkonto IV (Entnahmekonto)

Auf dem Kapitalkonto IV werden laufende Entnahmen und Auszahlungen an die Gesellschafter einschließlich etwaiger verauslagter Steuerabzugsbeträge gebucht.

Komplementäre 31.12.2021 Kommanditisten 31.12.2021
Kapitalkonto I (Haftsummenkonto) 0,00 61.380,00
Kapitalkonto II (Rücklagenkonto) 0,00 6.320.435,00
Kapitalkonto III (Ergebnissonderkonto) 0,00 -1.017.215,48
Kapitalkonto IV (Entnahmekonto) 0,00 -95.022,80
0,00 5.269.576,72

Zusätzliche Informationen gem. § 300 KAGB

Das Fondsvermögen enthält Vermögensgegenstände, die gegebenenfalls schwer liquidierbar sind. Es handelt sich hierbei um unternehmerische Beteiligungen, deren wirtschaftlicher Erfolg von vielen Faktoren abhängt. Es gibt keinen Sekundärmarkt für diese Vermögensgegenstände.

Die KVG hat ein Liquiditätsmanagementsystem implementiert, um Risiken fortwährend zu identifizieren, zu analysieren und zu bewerten. Vorgaben werden geschaffen, welche Risiken eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden. Es wird sich systematisch mit dem Risikoprofil des AIF auseinandergesetzt, dies gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung.

Ebenfalls wurde ein Risikomanagementsystem implementiert, welches u.a. eine Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und -berichterstattung ermöglicht. Die Prozesse hierfür sind in einem eigens entwickelten Risikohandbuch dokumentiert. Wesentlich zu nennende Risiken sind u. a. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken, welche durch Schaffung von Mindestliquiditätsreserven jedoch ausgeschlossen werden sollten.

Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen

Siehe Lagebericht Abschnitt 5. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen.

Leverage

Die Anlagebedingungen der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG schließen die Einbindung von Fremdkapital in die Finanzierung von Investitionen während der Dauer des erstmaligen Vertriebs der Gesellschaft aus. Planungsgemäß sollen die Fondsgesellschaft, Beteiligungsgesellschaft sowie Zielgesellschaften ausschließlich über Eigenkapital finanziert werden und sich ausschließlich mit Eigenkapital beteiligen. Hierdurch werden Risiken aus dem Leverage vermieden. Gemäß Anlagebedingungen dürften allerdings Kredite bis zur Höhe von 150% des aggreditierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals aufgenommen werden.

Die Gesellschaft erwartet, dass das nach der Brutto-Methode berechnete Risiko des AIF seinen Nettoinventarwert um maximal das 2,5-Fache und das nach der Commitment-Methode berechnete Risiko des AIF seinen Nettoinventarwert um maximal das 2,5-Fache nicht übersteigt.

Im Berichtszeitraum gab es keine Änderung des maximalen Umfangs des Leverage im Sinne von § 300 Abs. 2 Nr. 1m KAGB.

Aktuell erfolgen keine Angaben über den tatsächlichen Leverage-Umfang nach Bruttomethode und Commitmentmethode zum Bilanzstichtag, da bisher kein Fremdkapital aufgenommen wurde.

Wesentliche im Geschäftsjahr erfolgte Veränderungen des Verkaufsprospektes

Der Verkaufsprospekt vom November 2020 wurde im Geschäftsjahr mit Nachtrag vom 6.8.2021 aufgrund personeller Veränderungen bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, der Sunrise Capital Verwaltungs-GmbH, der Sunrise Capital Management GmbH, der XOLARIS Solution GmbH und der Prospero Service GmbH angepasst.

Sonstige Angaben

Durchschnittliche Zahl der während des Rumpfgeschäftsjahrs beschäftigten Arbeitnehmer

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres im Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmer betrug 0.

Gesellschafter

Folgende Gesellschaften sind persönlich haftende Gesellschafter (Komplementärin):

Name Sunrise Capital Verwaltungs GmbH
Sitz Konstanz
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 0,00

Folgende Gesellschaften sind Teilhafter (Kommanditisten):

Name Sunrise Capital Management GmbH
Sitz München
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 100,00
Name XOLARIS Solution GmbH
Sitz Konstanz
Rechtsform GmbH
Kapitaleinlage 100,00

Die Sunrise Capital Management GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich geschäftsführende Kommanditistin der Gesellschaft. Die XOLARIS Solution GmbH ist Gründungskommanditistin und zugleich Treuhandkommanditistin der Gesellschaft.

Geschäftsführer der geschäftsführenden Kommanditistin Sunrise Capital Management GmbH waren/​sind:

Herr Ernst Rohwedder, Diplom-Kaufmann (Uni), München

Herr Hendrik Böhrnsen, Diplom-Kaufmann, Hamburg (bis 4.8.2021)

Herr Stefan Klaile, Bankkaufmann, Konstanz (vom 4.8.2021 bis 10.05.2022)

Herr Christian Weidinger, Wirtschaftsjurist, München (ab 10.5.2022)

Unterschrift der Geschäftsführung

 

München, 23. Mai 2022

geschäftsführende Kommanditistin
Sunrise Capital Management GmbH
München

Kapitalverwaltungsgesellschaft
ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH

Lagebericht für das Geschäftsjahr 2021

1. Allgemeines

1.1. Grundlagen der Gesellschaft

Bei der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg, handelt es sich um einen in der Rechtsform der geschlossenen Investment GmbH & Co. KG errichteten Publikumsfonds (Alternativer Investment Fonds, AIF), an dem sich Anleger mittelbar über eine Treuhandkommanditistin beteiligen können. Der Gegenstand der Gesellschaft ist gemäß dem Gesellschaftsvertrag ausschließlich der Anlage und Verwaltung von Mitteln nach der in den Anlagebedingungen festgelegten Anlagestrategie zur gemeinschaftlichen Kapitalanlage nach §§ 261 bis 272 KAGB zum Nutzen der Anleger. Gemäß den Anlagebedingungen darf die Gesellschaft Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB), zu Liquiditätszwecken Wertpapiere gemäß § 193 KAGB (§ 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a) KAGB), Geldmarktinstrumente gemäß § 194, Bankguthaben gemäß § 195 sowie Derivate gemäß § 261 Abs. 3 KAGB erwerben.

Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die BaFin mit Schreiben vom 20.10.2020. Mit Schreiben vom 05.11.2020 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF.

Die Zeichnungsfrist endet plangemäß am 30. Juni 2022. Die geschäftsführende Kommanditistin ist nach freiem Ermessen – ohne dass es hierfür der Mitwirkung der Gesellschafter bedarf und unabhängig vom Erreichen des Emissionsvolumens – berechtigt die Zeichnungsmöglichkeit vorzeitig zu beenden.

Die Gesellschaft dauert bis zum 31. Dezember 2026 („Grundlaufzeit“). Sie wird nach Ablauf dieser Dauer aufgelöst und abgewickelt (liquidiert), es sei denn die Gesellschafter beschließen auf der Grundlage der gesellschaftsvertraglichen Regelungen und unter Beachtung der Anlagebedingungen einmalig oder in mehreren Schritten die Verlängerung um insgesamt bis zu zwei Jahren. Während der Laufzeit und im Fall der Verlängerung(en) sind ordentliche Kündigungsrechte ausgeschlossen.

1.2. Anlageziele und Anlagenpolitik des AIF

Bei dem Fonds handelt es sich um einen geschlossenen Alternativen Investmentfonds aus dem Bereich Private Equity.

Der Fonds wird mindestens 60 % des für Investitionen zur Verfügung stehenden Kapitals mittelbar über eine Beteiligungsgesellschaft, die Solvium Anteilsverwaltung GmbH, deren alleiniger Gesellschafter der Fonds ist, in mindestens drei Zielunternehmen investieren, deren Gegenstand die Bewirtschaftung von Transportmitteln, insbesondere Standardcontainern, Wechselkoffern und Spezialcontainern bzw. von Transportmitteln aus dem Bereich der See-, Land- bzw. Schienenlogistik und Eisenbahnwaggons ist und ihren Sitz in der Europäischen Union haben. Unter Bewirtschaftung wird in diesem Zusammenhang der Erwerb, die Anmietung, Vermietung, Verleasung, Instandhaltung und der Handel von bzw. mit Transportmitteln sowie die Durchführung von Investitionen im Bereich Logistik und alle hiermit zusammenhängenden Geschäfte, einschließlich der Ausreichung von Finanzierungsmitteln verstanden.

Die verbleibenden 40 % des zur Verfügung stehenden Kapitals können in Vermögensgegenstände investiert werden, die für den Fonds grundsätzlich erwerbbar sind.

Nach vollständiger Investition dürfen für Zwecke des Liquiditätsmanagements bis zu 20 % des zu investierenden Kapitals in Vermögensgegenstände gemäß § 1 Ziffer 2 bis 4 der Anlagebedingungen investiert sein. Abweichend hiervon kann die Gesellschaft für einen Zeitraum von max. 24 Monaten ab Vertriebsbeginn (Investitionsphase) bis zu 100 % des Wertes der Gesellschaft in Bankguthaben halten. Dieser Zeitraum kann durch Gesellschafterbeschluss um weitere zwölf Monate verlängert werden.

Reinvestitionen sind möglich. Der Fonds kann abweichend von den Anlagegrenzen, die nach Abschluss der Investitionsphase erreicht sein müssen, für einen Zeitraum von bis zu zwölf Monaten abweichen und bis zu 100 % des Investitionsvermögens in Bankguthaben halten, um es entsprechend der Anlagestrategie erneut zu investieren. Eine Verlängerung um weitere zwölf Monate ist durch Gesellschafterbeschluss möglich. Die Gesellschaft kann im Rahmen der Liquidation bis zu 100 % des Wertes der Gesellschaft in Bankguthaben halten.

Die Finanzierung der geplanten Investitionen soll planmäßig über das Beteiligungskapital erfolgen. Die Fremdmittelaufnahme ist nicht geplant. Die Gesellschaft darf gemäß Anlagebedingungen Kredite bis zur Höhe von 150 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals der Gesellschaft, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, aufnehmen, wenn die Bedingungen der Kreditaufnahme marktüblich sind. Die genannte Begrenzung gilt nicht während der Dauer des erstmaligen Vertriebs, längstens jedoch für einen Zeitraum von 18 Monaten ab Beginn des Vertriebs.

Das Ziel-Kommanditkapital beträgt 18,0 Mio. EUR, es kann bis auf EUR 50,0 Mio., auch in Teilschritten, erhöht werden. Es wird ein Ausgabeaufschlag (Agio) i.H.v. bis zu 5,0 % der jeweils gezeichneten Kommanditeinlage erhoben. Ein Rücknahmeabschlag wird nicht erhoben. Die gezeichnete Kommanditeinlage beträgt für jeden Anleger mindestens EUR 5.000,00. Höhere Summen müssen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein.

1.3. Tätigkeitsbericht der KVG

Mit Bestellungsvertrag vom 14. April 2020 wurde die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH, München, als externe Kapitalverwaltungsgesellschaft mit der Verwaltung des AIF beauftragt.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH wurde am 5. April 2013 gegründet. Nach einer Sitzverlegung im Juli 2020 von Hamburg nach München ist die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH inzwischen im Handelsregister München unter HRB 258883 eingetragen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Das Stammkapital beträgt TEUR 125 (Vorjahr: TEUR 125). Es besteht zum 31. Dezember 2021 eine Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 2.811 (Vorjahr: TEUR 2.631).

Die KVG besitzt die Erlaubnis zur Verwaltung von AIF-Investmentvermögen nach § 20 Abs. 1 der Assetklassen New Energy, Real Estate, Shipping und Private Equity. Sie verwaltete zum Stichtag 22 Publikums- bzw. Spezial-AIF überwiegend aus dem Bereich Immobilien.

Die Kernaufgabe der Kapitalverwaltungsgesellschaft im Geltungsbereich des KAGB ist die kollektive Vermögensverwaltung. Diese umfasst die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten wie die Durchführung von Bewertungen, die Überwachung der Einhaltung von Rechtsvorschriften und die Führung von Aufzeichnungen, den Vertrieb von eigenen Investmentanteilen, die Anlegerbetreuung sowie weitere Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen der verwalteten Fonds.

Zum Zweck einer effizienten Geschäftsführung ist die KVG berechtigt, ihre Aufgaben und Pflichten unter ihrer Verantwortung und Kontrolle ganz oder teilweise an Dritte zu delegieren oder sonstige Dritte einzusetzen, welche in Bezug auf die Aufgaben und Pflichten qualifiziert und in der Lage sein müssen, diese zu erfüllen (Auslagerungen). In Verbindung mit delegierten Aufgaben und Pflichten hat die KVG geeignete Kontrollmechanismen und -verfahren sowie Regelungen zur regelmäßigen Berichterstattung aufzustellen. Die Auswahl von Dritten, denen Pflichten und Aufgaben übertragen werden, hat mit gebotener Sorgfalt zu erfolgen.

Die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH hat Auslagerungen vorgenommen. Die Auslagerungen betreffen die Anlegerverwaltung sowie das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung des AIF an die Prospero Service GmbH, Konstanz, das Rechnungswesen und die Finanzbuchhaltung der KVG an die XO-LARIS GmbH, Konstanz, sämtliche IT-Leistungen an die cionix GmbH, Falkensee, sowie die interne Revision an die Mazars GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Frankfurt am Main sowie den Informationsbeauftragten an die Rödl IT Secure, Nürnberg. Die ausgelagerten Tätigkeiten sind gerechtfertigt, werden angemessen überwacht und beeinträchtigen nicht die Wirksamkeit der Beaufsichtigung der Investmentvermögen durch die KVG. Die Anlegerinteressen der verwalteten Investmentvermögen sind durch die Auslagerungen nicht beeinträchtigt.

Der Bestellungsvertrag mit dem Investmentvermögen ist auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten mit einer Frist von sechs Monaten gekündigt werden, frühestens nach drei Jahren nach Vertriebszulassung. Der Vertrag kann darüber hinaus aus wichtigem Grund mit einer Frist von mindestens sechs Monaten gekündigt werden.

Die KVG haftet im Rahmen des Bestellungsvertrages nach den gesetzlichen Vorschriften. Die KVG haftet nicht für die Wertentwicklung des Investmentvermögens oder für ein von ihr oder den Anlegern angestrebtes Anlageergebnis.

Die KVG erhält gemäß dem Bestellungsvertrag für ihre Tätigkeit eine Pauschalvergütung in Höhe von 0,66 % des durchschnittlichen Nettoinventarwerts des AIF im jeweiligen Geschäftsjahr, mindestens aber EUR 117.810,00 p.a. Die KVG kann dabei monatliche Abschlagszahlungen verlangen.

1.4. Verwahrstelle

Mit dem Schreiben der BaFin vom 13.05.2020 wurde die Caceis Bank S.A Germany Branch, München als Verwahrstelle genehmigt. Die Verwahrstelle übernimmt dabei insbesondere die Verwahrung der verwahrfähigen Vermögensgegenstände, die Eigentumsüberprüfung und Führung eines Bestandsverzeichnisses bei nichtverwahrfähigen Vermögensgegenständen, die Sicherstellung der Zahlungsströme des AIF sowie die Verwendung der Erträge, die Sicherstellung der Einhaltung der Anlagebedingungen und die Erteilung der Zustimmung bei zustimmungspflichtigen Geschäften.

Die Haftung der Verwahrstelle richtet sich dabei nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Verwahrstellenvertrag wurde auf unbestimmte Zeit geschlossen, die ordentliche Kündigung kann grundsätzlich mit einer Frist von 6 Monaten erfolgen.

Die Verwahrstelle erhält im Geschäftsjahr 2021 eine Vergütung von 0,0714 % p.a., mindestens jedoch EUR 42.840,00 p.a. inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.

2. Geschäftsverlauf

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Gemäß Prognose des ifo Instituts, München vom Dezember 2021, wird die Wirtschaftsleistung in 2021 um preisbereinigt 2,5 % wachsen. Hiermit wurden die ursprünglich deutlich höheren Wachstumsraten nach unten korrigiert. Obwohl die Auftragseingänge beinahe ununterbrochen gestiegen und die Auftragsbücher so voll wie selten zuvor sind, standen Lieferengpässe bei wichtigen industriellen Vorprodukten einer Ausweitung der Produktion im Wege. Diese Engpässe dürften eine unmittelbare Folge der Coronakrise sein. So kam es seit Ausbruch der Pandemie zu einer weltweiten Verschiebung des Konsums weg von Dienstleistungen und hin zu Waren und dort zu bestimmten Warengruppen, etwa langlebigen Konsumgütern, elektronischen Artikeln, sowie speziellen medizinischen Produkten. Dieser abrupte Anstieg der Nachfrage hat viele Hersteller der Vorprodukte, die für die Produktion von Waren notwendig sind, rasch an die Kapazitätsgrenzen gebracht. Zudem wurden die globalen Lieferketten als Folge der stark veränderten Warenströme vor enorme logistische Herausforderungen gestellt.

Nachdem der Verbraucherpreisindex VPI (2015=100) im Dezember 2021 um 5,3 % gegenüber dem Vorjahresmonat gestiegen ist, beträgt die durchschnittliche Preissteigerung für 2021 3,1 %. Anfang des Jahres wurde für das Geschäftsjahr 2022 eine durchschnittliche Preissteigerungsrate von 3,3 % erwartet. Damit hätte die Inflation ihren Höchststand seit 28 Jahren erreicht. Inflationstreiber sind hier vor allem die steigenden Preise für Energie sowie die finanziellen Hilfepakete während der Corona-Lockdown-Phasen, die nachfragewirksam wurden.

In 2021 hat sich die Erwerbslosenzahl wieder stetig verringert. So waren im Januar 2021 2,9 Mio. (6,3 %) erwerbslos. Im Dezember 2021 sank die Erwerbslosenzahl auf 2,33 Mio. (5,1 %).

Das Geschäftsklima in den deutschen Chefetagen hat sich gegenüber 2020 wieder leicht verbessert. Während der IFO Geschäftsklimaindex im Dezember 2020 bei 91,3 lag wurde dieser im Dezember 2021 mit 96,9 gemessen. Auch dies deutet eine leichte Erholung der gesamtwirtschaftlichen Lage für die Zukunft an. Inwiefern sich diese angedeutete leichte Erholung unter Anbetracht der aktuellen Ukraine-Krise vollziehen kann, ist zum jetzigen Stand noch unklar.

Das Jahr 2022 ist derzeit stark beeinträchtigt durch den Angriff Russlands auf die Ukraine und der damit ausgelösten weltweiten Unsicherheiten. Experten gehen davon aus, dass der Krieg auch ökonomisch weitreichende Folgen haben wird. Allen voran sind die ersten Auswirkungen bereits bei der Öl- und Gasversorgung zu erkennen. Die Ende 2021 /​ Anfang 2022 prognostizierten Wachstumszahlen und Inflationsraten wurden seither mehrmals korrigiert. Mit Stand vom April 2022 belief sich die Wachstumsprognose für Deutschland für das Geschäftsjahr 2022 auf 2,7 %. Daneben wird aktuell für das Geschäftsjahr 2022 mit einer Inflationsrate in Höhe von 6,1 % gerechnet.

Insofern wird die Private Equity Branche nach dem Rekordjahr 2021 in 2022 vor eine Herausforderung gestellt. Marktexperten sind für 2022 zwar optimistisch, bremsen jedoch die Erwartungen. Eine Wertentwicklung wie in 2021 wird sich in den nächsten Jahren ohnehin kaum wiederholen lassen.

2.2. Geschäftliche Entwicklung

2.2.1. Anlagevermögen

Mit Kaufvertrag vom 25.06.2021 hat der Fonds – der ursprünglichen Planung entsprechend – die Solvium Anteilsverwaltung GmbH zu einem Kaufpreis in Höhe von TEUR 30 erworben. Die Solvium Anteilsverwaltung GmbH war zuvor bereits 100 %-ige Kommanditistin der drei Personengesellschaften

Solvium Container Management GmbH & Co. KG, Hamburg,

Solvium Wechselkoffer Management GmbH & Co. KG, Hamburg,

Solvium Transport & Logistik Management GmbH & Co. KG, Hamburg.

Im weiteren Verlauf des Geschäftsjahres 2021 wurden insgesamt vier Investitionen innerhalb der drei Zielgesellschaften durchgeführt.

2.2.2. Aufgenommene Kredite

Im Geschäftsjahr 2021 wurden keine Kredite aufgenommen.

3. Lage des Unternehmens

3.1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

3.1.1. Entwicklung des Beteiligungsportfolios sowie der liquiden Mittel

a) Solvium Container Management GmbH & Co. KG

In dieser Zielgesellschaft wurde im Geschäftsjahr 2021 noch keine Investition getätigt.

b) Solvium Wechselkoffer Management GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 drei Investitionen durchgeführt:

Kauf von 62 Wechselkoffern, Kaufpreis 0,7 Mio. EUR

Kauf von 62 Wechselkoffern, Kaufpreis 0,9 Mio. EUR

Kauf von 62 Wechselkoffern, Kaufpreis 0,8 Mio. EUR

c) Solvium Transport & Logistik Management GmbH & Co. KG

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 eine Investition durchgeführt:

Kauf von 101 Schüttgutwagen, Kaufpreis 1,7 Mio. EUR

Die liquiden Mittel betragen zum 31.12.2021 TEUR 891 (Vj. EUR 76). Die Zahlungsfähigkeit der Fondsgesellschaft war im Berichtszeitraum jederzeit gegeben.

3.1.2. Erläuterungen zum Jahresergebnis 2021

Das realisierte Ergebnis der Fondsgesellschaft beträgt im Geschäftsjahr 2021 TEUR -975 (Vj. TEUR -41). Das Ergebnis nach Zeitwertänderung beträgt TEUR -975 (Vj. TEUR -41).

Die Fondsgesellschaft erzielte im Berichtsjahr Erträge in Höhe von TEUR 35 (Vj. TEUR 0). Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen.

Die Aufwendungen erhöhen sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 969 auf TEUR 1.011. Diese betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für Initialkosten (TEUR 566), die Verwahrstellenvergütung (TEUR 42), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (TEUR 14) sowie Aufwendungen für die Kapitalverwaltungsgesellschaft (TEUR 290).

3.1.3. Wirtschaftliche/​finanzielle Situation der Fondsgesellschaft im Geschäftsjahr 2021

Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.497 erhöht. Ursächlich hierfür ist im Wesentlichen die Einwerbung von Kommanditkapital in Höhe von 6,1 Mio. EUR.

Das Eigenkapital der Fondsgesellschaft hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 5.270 erhöht. Die Eigenkapitalquote beträgt 95,1 % (Vj. 0 %).

Die Fondsgesellschaft weist zum Bilanzstichtag eine kurzfristige Liquidität in Höhe von TEUR 891 auf. Diesem Guthaben stehen Rückstellungen und Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt TEUR 269 gegenüber. Die Rückstellungen wurden im Wesentlichen für ausstehende Initialkosten, Fondskonzeption, Kosten für die Eigenkapitaleinwerbung sowie für den externen Bewerter gebildet.

Die Fondsgesellschaft verfügt über ausreichende Liquidität zur Deckung ihrer kurzfristigen Verbindlichkeiten.

3.1.4. Nettoinventarwert des Fonds

Zum Stichtag 31.12.2021 waren insgesamt EUR 6,1 Mio. Kommanditkapital eingeworben. Hiervon waren zum Stichtag EUR 5,7 Mio. eingezahlt.

Der NAV nach § 21 KARBV zum 31.12.2021 beträgt TEUR 5.269.

3.2. Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Die Gesellschaft misst sich neben den klassischen finanziellen Kennzahlen (z.B. Ergebnis des Geschäftsjahres oder Nettoinventarwert) an weiteren Zielen. Zu den fondsbezogenen Zielen gehören z.B. die Senkung von Gesellschaftskosten, insbesondere von Rechts- und Beratungskosten, das Treffen geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit, das Prüfen von In- und Desinvestitionen sowie die regelmäßige Berichterstattung gegenüber internen und externen Stakeholdern.

3.3. Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage

Die Gesellschaft hat im Geschäftsjahr 2021 erwartungsgemäß ein negatives Ergebnis in Höhe von TEUR -976 erzielt. Dieses Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus der Abrechnung von Initialkosten sowie den laufenden Fondskosten.

Der sehr überwiegende Teil der Zielinvestitionen (Container, Wechselkoffer und Schüttgutwagen) wird über Straßen und/​oder den Schienenweg transportiert und hat zudem längerfristige Mietlaufzeiten. Vor diesem Hintergrund beurteilt die Geschäftsleitung die Fortführungssituation des Unternehmens – auch vor dem Hintergrund des aktuellen Ukraine-Krieges – aufgrund der intern erstellten Planungsrechnungen als positiv.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikomanagement

Die Gesellschaft ist den Investoren gegenüber verpflichtet, geeignete Maßnahmen zur Steuerung, Überwachung und Kontrolle von Risiken bereitzustellen.

Mit dem Bestellungsvertrag vom 14. April 2020 wurde die KVG als externer Verwalter der Gesellschaft (Investmentvermögen) bestellt und hat die kollektive Vermögensverwaltung der Gesellschaft übernommen. Die kollektive Vermögensverwaltung umfasst neben der Portfolioverwaltung insbesondere auch das Risiko- und Liquiditätsmanagement. Hierfür hat die KVG ein Risikomanagementsystem in ihrer Aufbauorganisation implementiert, welches ihr die Möglichkeit gibt, u.a. eine Risikoidentifikation, -bewertung, -steuerung, -überwachung und -berichterstattung für das von ihr betreute Investmentvermögen vorzunehmen. Die Prozesse hierfür sind in einem eigens entwickelten Risikohandbuch dokumentiert.

Das Risikomanagement dient dazu, bewusste Vorgaben zu schaffen, welche Risiken eingegangen werden dürfen, ohne den Fortbestand der Gesellschaft zu gefährden, wobei die Risikosteuerung und -überwachung vorrangig dem Risikomanager obliegt. Dieser stellt sicher, dass Risiken fortwährend identifiziert, analysiert und bewertet werden. Die Identifikation und Wahrnehmung von Chancen obliegt dem operativen Management, welche in regelmäßigen Abständen mit der Geschäftsführung diskutiert werden.

4.2. Liquiditätsmanagement

Das zentrale Element des Liquiditätsmanagements ist die Liquiditätsplanung, da Risiken bzw. deren Folgen eine direkte Auswirkung auf die Liquidität des AIF haben können. Insbesondere Risiken, die aus den Vermögensgegenständen resultieren, können die Liquiditätssituation signifikant beeinflussen. Die systematische Auseinandersetzung mit dem Risikoprofil des AIF im Rahmen der Risikoidentifizierung und -bewertung gewährleistet eine regelmäßige kritische Würdigung der Liquiditätsplanung. Die Liquiditätsplanung dient somit als Basis für das Management wesentlicher Risiken.

Bei der Erstellung der Liquiditätsplanung werden alle signifikanten Zahlungsströme, auch durch das Ausscheiden von Kommanditisten, abgebildet und prognostiziert. Die Einnahmen und Ausgaben resultieren grundsätzlich aus Objektbewirtschaftung sowie aus den laufenden Gesellschaftskosten. Die ermittelten Auswirkungen der Risiken auf die Liquiditätsplanung werden regelmäßig auf Aktualität geprüft und angepasst.

Zum Bilanzstichtag gibt es keine nennenswerten finanziellen Verpflichtungen der Gesellschaft.

4.3. Chancen und Risiken aus der weltwirtschaftlichen Entwicklung

In Zusammenarbeit mit dem Portfoliomanagement der KVG beobachtet die Geschäftsführung des AIF während der Betriebsphase des Fonds nach erfolgter Umsetzung erster Investitionen die weltwirtschaftlichen Entwicklungen laufend, um rechtzeitig Veräußerungsmöglichkeiten zu identifizieren. Auch eine opportunistische Portfoliooptimierung ist möglich und wird laufend geprüft. Die Geschäftsführung ist bestrebt, bei den Investitionsbeteiligungen und -objekten zu diversifizieren. Die Anlagepolitik gemäß Anlagebedingungen beschreibt Investitionen in Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen sind oder in einen organisierten Markt einbezogen sind.

4.4. Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der ADREALIS als Kapitalverwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die ADREALIS und die XOLARIS-Gruppe ausgelagert. Sollte die ADREALIS ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Operationelle Risiken sind für die ADREALIS im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie den Prozessabläufen. Die ADREALIS hat ebenso wie die XOLARIS Notfall-Pläne entwickelt, welche laufend an aktuelle Entwicklungen angepasst werden. Der ordnungsgemäße Geschäftsbetrieb ist damit derzeit grundsätzlich gewährleistet. In Anbetracht der auch in 2021 und 2022 andauernden Corona-Pandemie ist nicht auszuschließen, dass es aufgrund fortschreitend hoher Infektionszahlen zu personellen Engpässen kommen könnte die in der Folge den Geschäftsverlauf der Gesellschaft beeinflussen könnten.

4.5. Risiken aus der Anlagestrategie

Es besteht das Risiko, dass die Fondsgesellschaft mittelbar den Anlagegrenzen entsprechende Zielinvestments gar nicht, nicht in ausreichendem Umfang, nicht zum richtigen Zeitpunkt oder nur mit zusätzlichem Aufwand und höheren Kosten findet oder aus anderen Gründen nicht wie von ihr geplant umsetzen kann, sodass das Kapital der Anleger nicht, nur teilweise oder nur zu schlechteren Bedingungen, insbesondere nur mit geringerem Ertragspotenzial und/​oder höheren Kosten und Risiken als beabsichtigt, investiert werden kann. Kann die Investmentstrategie der Fondsgesellschaft nicht umgesetzt werden und/​oder kann die Fondsgesellschaft nicht die aufsichtsrechtlichen Vorgaben erfüllen, besteht zudem das Risiko der Rückabwicklung.

4.6. Währungsrisiken

Die Gesellschaft darf bis zu 30 % des aggregierten eingebrachten Kapitals und noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals, berechnet auf der Grundlage der Beträge, die nach Abzug sämtlicher direkt oder indirekt von den Anlegern getragener Gebühren, Kosten und Aufwendungen für Anlagen zur Verfügung stehen, in anderer als der Fondswährung (EUR) investieren. Die Gesellschaft plant mittelbar in ihren Beteiligungsgesellschaften Containerinvestments zu tätigen, die üblicherweise in USD gehandelt werden. Zur Überwachung der Anlagegrenzen in Bezug auf die Währungsrisiken hat die KVG eigens ein Überwachungssystem aufgebaut und im Portfoliomanagement integriert. Die Einhaltung der Grenzen wird vom Risikomanagement kontrolliert, so dass sichergestellt werden kann, dass die Anlagegrenzen jederzeit eingehalten werden. Die Verwahrstelle ist gesetzlich verpflichtet, das System der Anlagegrenzprüfungen der KVG regelmäßig zu kontrollieren.

4.7. Bonitäts- und Liquiditätsrisiken

Es gehört zu den wesentlichen Aufgaben der KVG, die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft zu jeder Zeit sicherstellen zu können. Zu diesem Zweck wird üblicherweise eine Mindestliquiditätsreserve gebildet, die geeignet ist, sämtliche Zahlungsverpflichtungen für einen Zeitraum von mind. 6 Monaten sicherzustellen. Darüber hinaus hat die KVG die Bonität der Gegenpartei von Verträgen der Fondsgesellschaft vor Abschluss der Verpflichtungsgeschäfte zu überprüfen. Unnötige Bonitäts- und Liquiditätsrisiken sollen dadurch vermieden werden.

4.8. Leverage

Als Leverage wird die Einbindung von Fremdmitteln bei der Finanzierung von Investitionsvorhaben bezeichnet. Ein positiver Effekt auf die Rendite der Investition wird nur dadurch erzielt, dass der Zins für das Fremdkapital geringer ausfällt als die Gesamtkapitalrentabilität der Investition. Sinkt die Gesamtkapitalrentabilität dagegen unter die Verzinsung des Fremdkapitals, treten Ertragsschäden für das gebundene Eigenkapital auf (negativer Leverageeffekt).

Da die Anlagebedingungen des AIF die Einbindung von Fremdkapital in die Finanzierung von Investitionen ausschließen, werden Risiken aus dem Leverage vermieden.

4.9. Risikobewertung

Vor der Aufnahme weiterer Kommanditisten oder Treugeber und vor dem Erwerb der ersten Investments der Gesellschaft ist die Risikosituation noch nicht ausgeprägt. Die KVG wird im Rahmen des Risikomanagements regelmäßig sämtliche Risiken des AIF überprüfen und bewerten. Sollten Risikokonzentrationen entstehen oder einzelne Risiken sich als unterbewertet herausstellen, wird in einem Eskalationsprozess mit geeigneten Maßnahmen gegengesteuert.

4.10. Nachhaltigkeitsrisiken von Vermögensgegenständen

Die Anlageentscheidungen der KVG berücksichtigen grundsätzlich Nachhaltigkeitsrisiken. Es handelt sich dabei um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, deren Eintreten tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können; dies schließt klimabezogene Risiken in Form von physischen Risiken und Transitionsrisiken ein.

Nachhaltigkeitsrisiken wirken auf alle bekannten Risikoarten ein und stellen daher keine eigene Risikoart dar, sondern werden als Teilaspekt den bekannten Risikoarten wie Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kreditrisiko oder operationelles Risiko zugeordnet. Sie können sich verstärkend auswirken und tragen dann mitunter wesentlich zum Gesamtrisikoprofil des AIF bei.

Sofern Nachhaltigkeitsrisiken eintreten, können sie einen wesentlichen Einfluss – bis hin zu einem Totalverlust – auf den Wert und/​oder die Rendite der betroffenen Vermögensgegenstände haben. Solche Auswirkungen auf einen Vermögensgegenstand können die Rendite des AIF negativ beeinflussen oder bis zum Totalverlust der Kapitalanlage führen.

Vor diesem Hintergrund ist die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch KVG als Teil der Gesamtrisikostrategie im Risikomanagement verankert. Ziel ist es, das Eintreten dieser Risiken möglichst frühzeitig zu erkennen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Auswirkungen auf die betroffenen Vermögensgegenstände bzw. das Gesamtportfolio des AIF zu minimieren.

Die Nachhaltigkeitsrisiken, die einen negativen Einfluss auf die Rendite des AIF haben können, werden in die Aspekte Umwelt-, Soziales- und Unternehmensführung (nachfolgend „ESG“) unterteilt. Zu den Umweltaspekten kann z.B. der Klimaschutz oder Klimawandel zählen, zu den sozialen Aspekten z.B. die Einhaltung von Vorgaben zur Sicherheit am Arbeitsplatz und zu den Aspekten der Unternehmensführung z.B. die Berücksichtigung der Einhaltung von Arbeitnehmerrechten oder dem aktiven Nachhaltigkeitsmanagement durch Geschäftsleitung und Aufsichtsrat der KVG.

4.11. Darstellung der Risiken im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit

Die Risiken im Zusammenhang mit ESG-Aspekten können sich negativ auf die laufende Performance und/​oder den Verkehrswert eines Vermögensgegenstandes des AIF auswirken. Sie werden auch ohne eigene Nennung in den im Risikokapitel genannten Risiken bei der Bewertung des Risikoausmaßes berücksichtigt.

4.12. Risikomanagement Verfahren

Zur Bewertung von Nachhaltigkeitsrisiken werden vom Risikomanagement Risikoindikatoren (Key Risk Indicators) herangezogen. Die Risikoindikatoren können dabei quantitativer oder qualitativer Natur sein und orientieren sich an den ESG-Aspekten und dienen der Risikofrüherkennung und Risikomessung einschließlich angemessener Stresstests.

4.13. Gesamteinschätzung der Risiken und Chancen

Die Risiken und Chancen des AIF in seiner aktuellen Situation sind ausführlich im Prospekt beschrieben. Ein spezifisches Risiko ergibt sich aktuell durch die Platzierung des Eigenkapitals. Sollte es nicht in ausreichendem Maße gelingen, Kapital für die Gesellschaft einzuwerben, wäre eine Rückabwicklung der Beteiligungen und Löschung der Gesellschaft wahrscheinlich.

5. Kapitalverwaltungsgesellschaft und Vergütungen

Gemäß § 37 Abs. 1 KAGB legen AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften für ihre Geschäftsleiter und Mitarbeiter mit Kontrollfunktion bzw. mit gleicher Einkommensstufe wie Geschäftsleiter ein Vergütungssystem fest, das mit dem Risikomanagement- und Anreizsystem der Gesellschaft vereinbar ist.

Die als Risikoträger identifizierten Personen und Personengruppen erhalten ausschließlich eine feste Vergütung. Variable Vergütungen werden an diese Personengruppen nicht gewährt.

Im Geschäftsjahr 2021 waren bei der ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH durchschnittlich insgesamt acht Mitarbeiter beschäftigt. Die Mitarbeiterzahl wurde entsprechend § 285 Nr. 7 HGB unter Einschluss der Geschäftsführung ermittelt.

Im Geschäftsjahr 2021 zahlte die ADREALIS an ihre Mitarbeiter folgende Vergütung:

Vergütung Gesamt Führungskräfte Andere Risk-Taker
Fixe Vergütung 713.431,25 € 465.047,41 € 0,00 €
Variable Vergütung 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Gesamtvergütung 713.431,25 € 465.047,41 € 0,00 €

Diese Angaben betreffen die ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH gesamt. Diese angegebenen Beträge sind keine Kosten, die der Fonds zu tragen hat.

Es gab keine wesentlichen Änderungen der Vergütungssysteme im Berichtszeitraum.

 

München, den 21.06.2022

Sunrise Capital Management GmbH
München

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
München

Die Geschäftsführung

Erklärung der gesetzlichen Vertreter

Wir versichern nach bestem Wissen und Gewissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, und die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtliche Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.

 

München, den 21.06.2022

Sunrise Capital Management GmbH
München

ADREALIS Service Kapitalverwaltungs-GmbH
München

Die Geschäftsführung

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2021, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse:

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2021 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i. V. m. § 136 KAGB i. V. m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-Finanz und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Solvium Logistic Fund One GmbH & Co. geschlossene InvKG, Hamburg zum 31. Dezember 2021 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i. V. m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

Köln, den 28. Juni 2022

Mazars GmbH & Co. KG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft

Engelshove, Wirtschaftsprüfer

Barndt, Wirtschaftsprüfer

Sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 wurde durch schriftliches Abstimmungsverfahren vom 12. August 2022 festgestellt.

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