Auch so kann das neue Kleinanlegerschutzgesetz beschreiben, udn mit Verlaub das ist auch gut so. Zu viel Schäden haben Produktes des grauen Kapitalmarktes in den letzten Jahren angerichtet, es war einfach zuviel wie ein Politiker im Vorfeld der Verabschiedung des neuen Kleinanlegerschutzgesetzes in einem Interview mit N24 gesgat hat. Prokon war wohl der „Tropfen auf den heißen Stein“, aber auch das Thema „Schifffonds hat sicherlich zu der Verschärfung des Gesetzeslage beigetragen. Es ist kein perfektes Gesetz, aber ein Gesetz das das Netz der Regulierung engmaschiger zieht. Wir freuen uns vor allem das das Thema “ Nachrangdarlehen“ nun wieder seriös angegenagen wird, und nicht jeder Hinterhofinvestor ein solches Nachrangdarlehen emittieren kann. Gerade das Nachrangdarlehen führt in den letzten 2 Jahren zu vielen Rückabwicklungsverfügungen der BaFin, damit verbunden sind dann leider immer wieder dann einhergehende Insolvenzen der Unternehmen, denen die Rückabwicklungsverfügung zugestellt wurde.
Letztes unrühmliches Beispiel in diesem Zusammenhang ist das Unternehmen alphapool GmbH, das seinen Anlegern mitteilen musste „wirtschaftlich nicht in der Lage zu sein, die Verfügung der BaFin auf Rückabwicklung aller Verträge“ erfüllen zu können. Daher hatte das Unternehmen dann logischerweise Insolvenz angemeldet. Ob das dann auch ein Trauerspiel für die Anleger werden wird, wird man sehen müssen, denn wie man hört sollen doch so einige werthaltige Assets vorhanden sein. Das wäre zumindest einmal ein Lichtblick für die Anleger, die sich jetzt schon Gedanken machen ob ihr Geld denn verloren ist. Insgesamt muss man sagen ist Gerd Billen vom Bundesjustizministerium da ein gutes Gesetz gelungen, aber selbst aus Billens Sicht sicherlich nicht der ganz große Wurf bei dem Gesetz.
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