KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KGTönisvorstBilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 2020KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG,TönisvorstI. Allgemeine Angaben I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG hat ihren Sitz in Tönisvorst. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRA 6591 eingetragen. 2. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss 2020 ist nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB und der §§ 264 ff. HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine Personenhandelsgesellschaft i.S.d. § 264a HGB. Nach § 267a Abs. I HGB ist sie als haftungsbeschränkte Kleinst-Personenhandelsgesellschaft einzustufen. Die größenabhängigen Erleichterungen gemäß §§ 264 Abs. I S. 5, 266 Abs. 4 und § 275 Abs. 5 HGB nicht in Anspruch genommen. Die Gliederung der Bilanz erfolgte im Rahmen der Vorschriften des § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren). 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wurde entsprechend den handelsrechtlichen Bewertungsvorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vorgenommen. Die Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet. Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, werden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vermindert. Bei den gepflanzten Bäumen werden die Kosten für die Pflanzung als Herstellungskosten aktiviert. Darüber hinaus werden ab dem Geschäftsjahr 2017 die Kosten der laufenden Bewirtschaftung sowie ab dem Geschäftsjahr 2018 zusätzlich angemessene Teile der Pachtaufwendungen, des Werteverzehrs des Anlagevermögens sowie der Verwaltungsgemeinkosten aktiviert. Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt mit ihrem Nominalbetrag. Zweifelhafte Forderungen bestehen nicht. Als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für die Folgejahre darstellen. Bei der Bemessung der Rückstellungen ist allen erkennbaren Risiken ausreichend und angemessen Rechnung getragen. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Insoweit die Rückstellungen eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr aufweisen, werden diese Beträge nach § 253 Abs. 2 Satz I und Satz 4 HGB abgezinst. Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Bewertungsgrundsätze des Vorjahres wurden unverändert fortgeführt. II. Erläuterungen zur Bilanz I. Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist in der Anlage zum Anhang dargestellt. 2. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten haben, wie im Vorjahr, insgesamt eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 72 (Vorjahr TEUR 26) und feste Vergütungen in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr TEUR 16). III. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung I. Abschreibungen Die Abschreibungen wurden in Höhe von EUR 3.004,00 (Vorjahr EUR 2.712,00) als Herstellungskosten des Baumbestandes aktiviert. 2. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Von den Zinsaufwendungen entfallen EUR 3.800,00 (Vorjahr EUR 5.800,00) auf die Aufzinsung von Rückstellungen für Rekultivierung. IV. Sonstige Angaben I. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen finanzielle Verpflichtungen in Höhe von TEUR 1.225, die insbesondere aus Pachtverträgen, Haftungs- und Geschäftsführungsvergütungen sowie aus Vergütungen an den Treuhänder für die laufende Verwaltung und aus der laufenden Bewirtschaftung der Plantagen resultieren. 2. Komplementärgesellschaft Komplementärgesellschaft ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst. Ihr gezeichnetes Kapital beträgt EUR 25.000,00. 3. Geschäftsführung Als Komplementärin ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH, Tönisvorst, zur alleinigen Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. Die Komplementärin wird vertreten durch ihre Geschäftsführerin Frau Allin Gasparian. 4. Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2020 beschäftigte die Gesellschaft keine eigenen Mitarbeiter.
Tönisvorst, 29. Juni 2021 KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG gez. Allin Gasparian, als Geschäftsführerin der WeGrow Beteiligungs-GmbH ANLAGENSPIEGEL 2020
Kapitalkontenentwicklung zum 31. Dezember 2020
I. Grundlagen des Unternehmens 1. Geschäftsmodell Geschäftsmodell der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG (im Folgenden auch KiriFonds II Deutschland, Gesellschaft oder Unternehmen genannt) ist die Investition in eine nachhaltige Kiriholz-Produktion an ausgewählten Standorten in Deutschland. Ziel ist die Anlage von Kiribaum-Anbauflächen, deren ökologisch nachhaltige Bewirtschaftung über einen Zeitraum von ca. 12 Jahren und ein sich anschließender Verkauf der sich entwickelten Baumbestände bzw. des bis dahin produzierten Holzes. Das benötigte Pflanzgut wird von der WeGrow GmbH bezogen. Die im Jahr 2009 gegründete WeGrow GmbH gilt in Europa als einer der marktführenden Produzenten von Kiri-Jungpflanzen. Qualitätsmerkmale der von der WeGrow GmbH produzierten Pflanzen sind neben einem hohen Abhärtungsgrad, einem homogenen und vitalen Wurzelsystem insbesondere die hochwertigen genetischen Eigenschaften der sortenschutzrechtlich geschützten Sorten NordMax21® und Phoenix One®. Für die Auswahl und vertragliche Sicherung geeigneter Anbauflächen, deren Erschließung und Inbetriebnahme sowie deren anschließende Bewirtschaftung hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH geschlossen und ihr die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte übertragen, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Gesellschaft dienen. Das beauftragte landwirtschaftliche Lohnunternehmen ist seit dem Jahr 2010 auf die Flächenerschließung, die Pflanzung, die Baum- und Flächenpflege sowie die Beerntung von Kiri-Anbauflächen spezialisiert. 2. Rechtliche und organisatorische Struktur Gründungsgesellschafter der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG sind die Komplementäre WeGrow Beteiligungs-GmbH und die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, jeweils mit Sitz in Tönisvorst. Persönlich haftende Gesellschafterin (im Folgenden „Komplementäre“ genannt) ist die WeGrow Beteiligungs-GmbH. Eine Beteiligung an der Gesellschaft erfolgt direkt als Kommanditist und/oder mittelbar als Treugeber über die Treuhandkommanditistin. Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG hält keine Beteiligungen an anderen Unternehmen. Alleinige Gesellschafter der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG sind die Komplementäre WeGrow Beteiligungs-GmbH, die Gründungskommanditistin WeGrow GmbH, die Treuhandkommanditistin SG-Treuhand GmbH sowie eine Vielzahl von Anlegern. 3. Standorte Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in Tönisvorst (Deutschland) und unterhält Produktionsanbauflächen bei Bonn, Reinstorf, Rostock und Kröpelin. 4. Forschung und Entwicklung Die Gesellschaft selbst betreibt keine Forschung und Entwicklung, profitiert jedoch von den Forschungs- und Entwicklungsergebnissen der WeGrow-Gruppe. WeGrow hat eigene Kiri-Baumsorten und Produktionstechnologien entwickelt, die sowohl den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie dem KiriFonds II Deutschland als auch den Anbau-Partnern von WeGrow erprobte und standardisierte Lösungen für die nachhaltige Kiri-Holzproduktion bieten. Ein großer Teil der Mitarbeiter im Bereich der Pflanzenproduktion (Labor und Gewächshaus) arbeitet nicht nur an der Sicherstellung der fristgerechten Auftragserfüllung, sondern auch an der Weiterentwicklung der Vermehrungsverfahren sowie innovativer Lager- und Logistiklösungen. Gleiches gilt für das Team des Plantagenmanagements, welches neben der operativen Holzproduktion kontinuierlich an der Weiterentwicklung der Pflanzungs-, Pflege- und Bewässerungstechnologien arbeitet. Hierbei wird neben der Steigerung der Effizienz auch stets eine Optimierung der ökologischen Vorteilhaftigkeit verfolgt. Im Bereich Forschung und Entwicklung legt WeGrow besonderen Wert darauf, den Unternehmen der WeGrow-Gruppe wie dem KiriFonds II Deutschland sowie den externen Anbau-Partnern genetisch qualitativ hochwertige und standortangepasste Sorten sowie komfortable, zuverlässige und sichere Technologien zur Verfügung zu stellen, die sich leicht skalieren lassen und an die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Produktionsstandortes angepasst werden können. Die unternehmenseigenen fachlichen Kompetenzen und Kapazitäten in der Forschung und Entwicklung verstärkt WeGrow zusätzlich durch enge Kooperationen mit renommierten universitären Forschungseinrichtungen. So kooperiert WeGrow seit 2013 im Rahmen des Kiri-Baumsortenversuches KiriSelect mit dem unter Leitung von Prof. Dr. Pude stehenden Forschungsbereich Nachwachsende Rohstoffe der Universität Bonn. Ziel des Forschungsprojektes ist der Vergleich phänotypischer Eigenschaften und Holzertragsparameter der von WeGrow zur Verfügung gestellten Paulownia-Genotypen. Im Forschungsprojekt KiriTec entwickelte WeGrow in den letzten Jahren im Rahmen einer Forschungskooperation mit der Forstwissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, Forschungsbereich für Holzbiologie und Holztechnologie, innovative ultraleichte Holzwerkstoffe und Oberflächenmodifikationen auf Basis von Kiri-Holz. 5. Mitarbeiter Die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG beschäftigt keine eigenen Mitarbeiter. Mit der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH hat die Gesellschaft einen Dienstleistungsvertrag zur Erschließung (Projektentwicklung und Projektmanagement) und Bewirtschaftung von Kiri-Plantagen geschlossen. Danach überträgt die Gesellschaft der WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH die Besorgung der mit ihrem gewöhnlichen Geschäftsbetrieb verbundenen operativen Geschäfte, die der Erfüllung des Unternehmensgegenstandes der Emittentin dienen. Die Geschäftsführung der Gesellschaft wird, entsprechend der Regelungen des Gesellschaftsvertrages, durch die Komplementärin, die WeGrow Beteiligungs-GmbH ausgeführt. 6. Nachhaltigkeit und Klimaschutz Mit dem nachhaltigen Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes können wir dazu beitragen, dass insbesondere tropische leichte Holzarten aus unseren Regenwäldern substituiert werden können. Das ist eine große Herausforderung. Aber wir wissen, dass es für uns möglich ist, industrielle Holzprodukte ohne die Rodung von Waldflächen herzustellen. Mit jedem gepflanzten Kiri-Baum binden wir im Durchschnitt bis zu 35 Kilogramm an CO2 pro Wachstumsjahr aus der Atmosphäre und halten es auch nach der Ernte langfristig in innovativen und langlebigen Holzprodukten gebunden. Wir produzieren Kiri-Holz ausschließlich und ausnahmslos zusätzlich zum Wald. Ein strenges Auswahlkriterium der Anbauflächen ist für uns die ökologische Bilanz. Wir pflanzen nur dort, wo eine ökologische Aufwertung im Vergleich zur vorigen Nutzung erfolgt. Dieser Prämisse folgen wir ausnahmslos. Wir haben das Ziel, den Planeten besser zu verlassen, als wir ihn vorgefunden haben. 7. Ziele und Strategien Ziel der Gesellschaft ist es, die Kiriholz-Produktionsflächen bis zum Verkauf der Baumbestände bzw. des produzierten Holzes ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Die Strategie hierbei sieht vor, von den vor Ort bereits mehrjährigen Produktionsstrukturen zu profitieren. Dazu zählen:
Umwelt und Klimaschutz Der nachhaltige Anbau von Kiri-Holz auf Plantagen außerhalb des Waldes hat vielfältigen positiven Einfluss auf die Umwelt:
II. Geschäftsverlauf und Rahmenbedingungen 1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die wirtschaftliche Entwicklung war im Jahr 2020 durch die globale Corona-Pandemie geprägt. Sie sorgte durch die verschiedenen Lockdown-Maßnahmen für einen starken Einbruch des Wirtschaftswachstums in Deutschland. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) schrumpfte 2020 laut FERI Investment Research um -5,3 % gegenüber dem Vorjahr. Die zweite Welle der Corona-Pandemie und der erneute Lockdown haben die Verbraucherstimmung in Deutschland zum Jahresende getrübt. Der Konsumklimaindex der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) lag im Dezember 2020 bei -6,8 Punkten – und damit weit unter dem Niveau des Vorjahres (Dezember 2019: 9,6 Punkte). Die Verunsicherung der Deutschen war zum Jahresende groß: Laut einer GfK-Umfrage waren drei von vier Bundesbürgern (78 %) der Meinung, dass Corona für Deutschland eine große bzw. sehr große Bedrohung darstellt. Die Corona-Pandemie sorgte auch dafür, dass sich die Stimmung unter den deutschen Unternehmen im Berichtsjahr massiv verschlechterte; dabei hat die zweite Corona-Welle im November die zwischenzeitlich begonnene Erholung der deutschen Wirtschaft wieder unterbrochen. Der ifo-Geschäftsklimaindex lag im November 2020 nur noch bei 90,7 Punkten – im Dezember 2019 waren es noch 95,8 Punkte. Im Dezember 2020 stieg der Index leicht auf 92,1 Punkte. Der Arbeitsmarkt geriet im abgelaufenen Geschäftsjahr stark unter Druck. Aufgrund des massiven Einsatzes von Kurzarbeit, die 2020 ein Rekordniveau erreichte, wurde die negative Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt aber abgefedert. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit stieg die Zahl der registrierten Arbeitslosen im Jahresdurchschnitt 2020 im Vergleich zum Vorjahr um 429.000 auf 2,70 Mio. Personen. Das entspricht einer Arbeitslosenquote von 5,9 % (2019: 5,0 %). Branchenbezogene Rahmenbedingungen Die wachsende Weltbevölkerung und die technische Erschließung immer weiterer Einsatzbereiche des Werkstoffes Holz (nachhaltiges Bauen, natürliche Dämmstoffe etc.) führen seit Jahrzehnten zu einer stetig steigenden Nachfrage. So hat sich der weltweite Holzbedarf in den letzten 70 Jahren versiebenfacht. Unter anderem Holzhäuser werden immer beliebter: 2020 ist die Holzbaubranche in Deutschland weiter gewachsen. Trotz der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Einschränkungen in den Betrieben und auf den Baustellen entwickelte sich die Anzahl der Betriebe, der Mitarbeiter und des Umsatzes im Holzbausegment positiv. So hat die Holzbauquote erstmals die 20-Prozent-Marke überschritten (Quelle: Lagebericht 2021, Holzbau Deutschland). Das Potsdamer Institut für Klimafolgenforschung etwa empfiehlt den verstärkten Einsatz von Holz als Baumaterial, weil sich so zum einen Treibhausgasemissionen aus der Zement- und Stahlproduktion vermeiden lassen und in Bauholz zum anderen CO2 gespeichert wird. Weiterentwickelt hat sich auch der Nachfragetrend nach nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis. Ein Hauptgrund liegt hier insbesondere in den neuen Vorgaben der EU-Holzhandelsverordnung aus dem Jahr 2013, wonach nur noch Holz mit dem Nachweis nachhaltiger Herkunft in die EU eingeführt und gehandelt werden darf. Holzverarbeitende Industrien achten zunehmend darauf, nicht mit Raubbau in Verbindung gebracht zu werden, sondern vielmehr das Image der Holzindustrie hinsichtlich ökologischer Vorzüge medial zu stärken. Viele Unternehmen betreiben hierzu gezielt „Greening-Kampagnen“, die dem Verbraucher die konsequente Einhaltung ökologischer und nachhaltiger Standards beim Einkauf und der Verarbeitung des Holzes aufzeigen. Aufgrund der seit 2020 stark gestiegenen Nachfrage nach dem Rohstoff Holz, sind die Holzpreise seit dem Frühjahr 2020 teilweise um ein Vielfaches angestiegen. Betrachtet man die Hintergründe, die für diesen immensen Schub sorgten, zeichnet sich ab, dass es sich bei dem Kursaufschwung um keinen temporären Trend handelt. Während zahlreiche Rohstoffpreise bereits im ersten Quartal des Jahres coronabedingt abstürzten, konnte sich der Holzpreis recht stabil halten. Dennoch kam es natürlich auch hier zu weltweiten Werksschliessungen sowie Produktions- und Lieferstopps bzw. -verlangsamungen, sodass die Preise einigen Schwankungen unterworfen waren. Der nun starke Anstieg der Holzpreise binnen kurzer Zeit ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass die Nachfrage aufgrund niedriger Zinssätze, die den Bau neuer Häuser unterstützen, gestiegen ist. Darüber hinaus sorgte das Social Distancing für eine sprunghafte Zunahme der Bauvorhaben, hier wurde und wird ebenfalls Bauholz in grossen Mengen benötigt. In zahlreichen Ländern, wie den USA, ist Holz das bevorzugte Baumaterial für Wohnhäuser. Diese Kombination begünstigt Preisschübe zusätzlich. Da sich nun zusehends die Wirtschaft von den Lockdowns und Handelseinschränkungen erholt, gilt es als sicher, dass das hohe Interesse an dem Rohstoff auch mittel- bis langfristig bestehen bleibt. Als industrieller Rohstoff ist Holz in vielerlei Bereichen unerlässlich. Was das Segment von Leichthölzern wie Kiri betrifft, so ist das Marktangebot ohnehin geringer. Hier könnten die Preise sogar noch kräftiger zulegen. Hinzu kommt, dass im internationalen Handel vermehrt auf eine nachhaltige und verantwortungsvolle Herkunft der Hölzer geachtet wird. Die Vielzahl von Berichten über illegale Regenwaldrodungen wie in Brasilien ziehen ein Umdenken von Konsumenten mit sich und führen zu Bestpreisen von nachhaltigen Herkunft. 2. Entwicklung des Unternehmens im Geschäftsjahr 2020 Im Geschäftsjahr 2019 wurden für die Gesellschaft KiriFonds II Deutschland rund 10.000 Bäume der Sorte NordMax21® in Spanien auf eine Größe von drei bis fünf Metern vorgezogen und im Geschäftsjahr 2020 erworben. Sie wurden im Frühjahr 2020 für die Nachpflanzung von Fehlstellen eingesetzt. Während das Frühjahr 2020 von einer extremen Trockenheit gekennzeichnet war, fielen über die Sommermonate 2020 für die positive Entwicklung der Bäume ausreichend Niederschläge. Mit einem Niederschlag von 10 Litern pro Quadratmeter war der April 2020 in Mecklenburg-Vorpommern ein extrem trockener Monat (vieljähriges Mittel 42 L/m2 ). Auch der Mai verzeichnete mit 25 L/m2 nur einen halb so hohen Niederschlag wie das langjährige Mittel (51 l/m2 ). Die Sommermonate hingegen verzeichneten ausreichende und sogar teils überdurchschnittlich hohe Niederschläge. (Quelle www.statista.com, 2021) Insgesamt konnten sich die Baumbestände von den vorhergegangenen Trockenjahren in ihrem Vitalitätszustand gut erholen. Aufgrund der immer weniger vorhersehbaren Niederschlagsmengen ist es vorgesehen, einen großen Teil der Anbauflächen nachträglich mit einer Bewässerungsvorrichtung auszustatten. Mittlerweile liegt die Genehmigung für einen Brunnenbau zur Bewässerung einer Gesamtfläche von rund 80 Hektar vor. Zur genaueren Bestimmung der möglichen Fördermenge wurde eine Erkundungsbohrung beauftragt und durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Berichtserstellung läuft die Ausschreibung für Brunnenbau. Der Fokus der Pflegemaßnahmen auf den Anbauflächen des KiriFonds II Deutschland lag auch in der Wachstumsperiode 2020 auf der manuellen Wertastung (Sägen und Schneiden der Seitenäste) der Baumbestände. Das Mulchen der Fahrgassen und die Unkrautkontrolle in den Baumreihen sowie das Ausbringen von Dünger gehörten ebenfalls zu den regelmäßigen Pflegearbeiten. Beschädigungen in den Wildschutzzaunanlagen wurden flächendeckend in Stand gesetzt, sowie Zufahrten zu und auf den Anbauflächen freigeschnitten und begradigt. Um den Schutz zu erhöhen und das Eindringen des Wildes zu verhindern, wurde der Zaun mittlerweile auf allen von Wilddruck betroffenen Flächen mit elektrischen Schutzlitzen aufgerüstet. Gegen die Nagetiere gehen wir unter anderem mit verstärkter mechanischer Bodenbearbeitung vor. Dank eines umfangreichen Maßnahmenkatalogs sind die Schäden aktuell gut unter Kontrolle. a) Ertragslage Im operativen Geschäftsjahr 2020 konnten Umsatzerlöse i.H.v. 0 TEuro (Vorjahr 1 TEuro) und sonstige betriebliche Erträge i.H.v. 4 TEuro (Vorjahr 3 TEuro) generiert werden. Die sonstigen betrieblichen Erträge begründen sich aus der Auflösung von Rückstellungen. Die Abschreibungen betragen 4 TEuro (Vorjahr 4 TEuro) und die sonstigen betrieblichen Aufwendungen 4 TEuro (Vorjahr 1 TEuro). An Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind 4 TEuro (Vorjahr 6 TEuro) angefallen. Der Jahresfehlbetrag beträgt 8 TEuro (Vorjahr 4 TEuro). Im Lagebericht 2019 wurde für das Geschäftsjahr 2020 ein Jahresfehlbetrag i.H.v 10 TEuro prognostiziert. b) Finanzlage i. Kapitalstruktur Das Festkapital des KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG beträgt 5.309 TEuro und ist voll eingezahlt. Es setzt sich aus den Kommanditbeteiligungen i.H.v. 5.294 Mio. Euro, sowie den Einlagen der Kommanditistin WeGrow GmbH i.H.v. 5 TEuro und der Treuhandkommanditistin SG Treuhand GmbH i.H.v. 10 TEuro zusammen. Das Kapitalrücklagenkonto setzt sich aus einem 5-prozentigem Aufschlag auf die gezeichneten Pflichteinlagen zusammen und beträgt 265 TEuro. ii. Investition Im Geschäftsjahr 2020 wurde insbesondere in die Bewirtschaftung und Pflege der Baumbestände investiert. iii. Liquidität Die Liquidität des KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG beträgt zum 31.12.2020 546 TEuro. Während des gesamten Geschäftsjahres war die Liquidität sichergestellt, fällige Verbindlichkeiten konnten jederzeit termingerecht beglichen werden. c) Vermögenslage Die Bilanzsumme des KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG beträgt zum Stichtag 3,02 Mio. Euro (Vorjahr 2,57 Mio. Euro). Die sonstigen Vermögensgegenstände von insgesamt 59 TEuro (Vorjahr 35 TEuro) bestehen im Wesentlichen aus Umsatzsteuererstattungsansprüchen. d) Gesamtaussage zur Lage der Gesellschaft Insbesondere anlässlich der Auswirkungen der trockenen und dürren Jahre wurde die ursprüngliche im Verkaufsprospekt vom 04.04.2012 angenommene Prognoseplanung unter der Berücksichtigung aktueller Marktgegebenheiten wie Holzpreisentwicklung und der diesjährigen Baumbestandserhebung aktualisiert. Demnach endet die Laufzeit der Gesellschaft mit der letzten geplanten Ernte voraussichtlich im Jahr 2026. Die Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind für das Jahr 2025 bis 2026 geplant. Der Baumbestand der Gesellschaft wurde mit den Herstellungskosten von insgesamt 1,774 Mio Euro (Vorjahr 1,089 Mio Euro) als Sachanlage im Anlagevermögen der Gesellschaft aktiviert. Alle Pflanzungen wurden durchgeführt, es sind keine nicht gepflanzten Baumbestände der Gesellschaft vorhanden. Ein zusätzlicher Baustein der getätigten Sachwertinvestition sind die gekauften landwirtschaftlichen Flächen im Wert von 204 TEuro, die als Eigentum der Gesellschaft ebenfalls im Anlagevermögen erfasst sind. 3. Angaben nach § 24 Abs. 1 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) Im Geschäftsjahr 2020 erhielt die WeGrow Bewirtschaftungs-GmbH für die operativen Bewirtschaftungsleistungen (insbesondere Erschließung der erworbenen/gepachteten Produktionsflächen sowie Errichtung der notwendigen Nebenanlagen und Bodenverbesserungsmaßnahmen; Anlage von Baumpflanzungen auf den erworbenen/gepachteten Produktionsflächen, Initialbewässerung sowie notwendige Baumschutzmaßnahmen; Durchführung von speziellen Etablierungs- und Pflegemaßnahmen wie z.B. Verpflanzungen und Baumschnitt; Durchführung der laufenden Bewirtschaftung und wiederkehrende Pflege der Nutzflächen) einen Gesamtbetrag in Höhe von 160.729,74 Euro Netto-Wert (Vorjahr 61 TEuro), für Monitoring und Qualitätssicherung eine Pauschalvergütung in Höhe von 12.000,00 Euro (Vorjahr 12 TEuro), für die Managementdienstleistungen (insbesondere Bewertung und Auswahl von landwirtschaftlichen Produktionsflächen, die zur Verwirklichung des Unternehmensgegenstandes der Fondsgesellschaft geeignet erscheinen; Planung, Koordination, Überwachung und Dokumentation sämtlicher Vorgänge im Zusammenhang mit der Anlage, Bewirtschaftung und Beerntung der Kiribaum-Plantagen; Vermittlung/Abschluss der erforderlichen privatrechtlichen Erwerbs- und/oder Nutzungsverträge und/oder Zustimmungen sowie Gestattungen für die Errichtung, den Betrieb und den Unterhalt der beschriebenen Produktionsflächen) eine Pauschale von 1 % auf das eingezahlte Fondskapital, insgesamt einen Betrag in Höhe von von 53.094,96 Euro (Vorjahr 53 TEuro). Die Gesellschaft verfügte im Berichtsjahr über kein Personal. Insofern fielen keine Vergütungen an. Allerdings waren aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Regelungen folgende Vergütungen als Aufwand zu berücksichtigen: 1. feste Vergütungen:
2. variable Vergütungen: Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine variablen Vergütungen als Aufwendungen zu berücksichtigen. 3. Gewinnbeteiligungen: Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren keine Gewinnbeteiligungen als Aufwendungen zu berücksichtigen. Damit sind für das Geschäftsjahr 2020 insgesamt 55.440,26 Euro (Vorjahr 55 TEuro) an gezahlten Vergütungen in den Aufwendungen der Gesellschaft enthalten. III. Bericht zur voraussichtlichen Entwicklung des Unternehmens mit ihren wesentlichen Risiken und Chancen 1. Voraussichtliche Entwicklung Auch aus heutiger Sicht besteht ein erwarteter Gesamtmittelrückfluss in Höhe von ca. 197,9 %. Die Laufzeit der Gesellschaft endet mit den letzten geplanten Ernten voraussichtlich im Jahr 2026. Die erwarteten Ausschüttungen aus dem Holzverkauf sind für die Jahre 2025 und 2026 geplant. Die Geschäftsleitung geht für das Jahr 2021 von einem Jahresüberschuss von ca. 69 TEuro aus. 2. Risiken Die Risiken für die Gesellschaft KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG sind im Beteiligungsprospekt unter Abschnitt „Risiken“ detailliert und umfänglich dargestellt Die sich aufgrund der aktuellen Entwicklungen der Gesellschaft als besonders relevant darstellenden Risiken sind im Folgenden nochmals kurz zusammengefasst. Die Produktion von Pflanzen und Holz basiert auf natürlichen Vorgängen, die sowohl durch biotische (Schädlinge, Krankheiten) als auch abiotische (Wasser- und Nährstoffversorgung, Temperatur, Wind etc.) Einflussfaktoren negativ beeinflusst werden können. Da die Holzproduktion im Freiland unter weitgehend natürlichen Umweltbedingungen stattfindet, besteht hier das Risiko, dass biotische und abiotische Störfaktoren den Zuwachs der Bäume negativ beeinflussen, die Entwicklung von Holzvolumen und Holzqualität unter Plan verlaufen und es zu vollständigen Ausfällen einzelner oder aller Anbauflächen kommen kann. Durch den Klimawandel vermehrt auftretende Wetterextreme, wie langanhaltende Dürreperioden oder andere Wetterextreme, stellen sich immer mehr als Risiko für die Land- und Forstwirtschaft dar. Insbesondere unterliegen junge Baumbestände und Bestände auf sandigen, in geringerem Umfang Wasser speichernden Standorten, einem erhöhten Risiko. Auch ist nicht auszuschließen, dass es zukünftig vermehrt zu starken Stürmen kommen kann, die Schäden an den Bäumen anrichten können. Ein weiteres Risiko besteht darin, dass sich aufgrund eines unerwartet hohen Pflegeaufwandes der Baumbestände oder notwendiger Investitionen in Bewässerungsanlagen die Kosten der Holzproduktion deutlich über die Planzahlen erhöhen und es so zu Liquiditätsengpässen kommen kann. Zum Zeitpunkt der Lageberichtsaufstellung sind die langfristigen Auswirkungen des Coronavirus (COVID-19) auf die Geschäftstätigkeit grundsätzlich nicht abschätzbar. Die Geschäftsleitung geht davon aus, dass die Geschäftstätigkeit weiterhin wie geplant aufrechterhalten werden kann. Diesbezüglich besteht jedoch naturgemäß eine gewisse internationale Unsicherheit. 3. Chancen Die Chancen der Gesellschaft bestehen in einem sich weiter abzeichnenden Anstieg der Holzpreise. Zudem profitieren wir von dem Trend zu nachhaltigen Holzsortimenten mit Herkunftsnachweis. Unser europäisches Plantagenholz stammt grundsätzlich aus nachhaltigen Quellen, da die strengen europäischen Gesetzgebungen im land- und forstwirtschaftlichen Bereich die Einhaltung nachhaltiger Standards vorgeben. Der Kiri-Anbau trägt zu einer Schonung natürlicher Wälder, zu einer Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit sowie dem ressourcenschonenden Einsatz von Wasser bei. Zudem bindet der Baum durch sein schnelles Wachstum viel CO2 aus der Atmosphäre. Kiri-Holz kann darüber hinaus Tropenhölzer substituieren und die steigende Nachfrage nach Sperrholz als universellem Baustoff bedienen. Aber auch von Verarbeitern von Schnittholz ist ein immer stärkeres Interesse an Kiri-Holz zu beobachten. Hier spielen insbesondere das geringe Gewicht und seine Vielzahl materialphysiologischer Vorteile eine entscheidende Rolle.
Tönisvorst, 29. Juni 2021 KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG Geschäftsführende Komplementäre Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird, sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Tönisvorst, 29. Juni 2021 KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG Geschäftsführende Komplementärin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnIG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 23 Abs. 2 Nr. 3 VermAnIG sowie alle übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Bestätigungsvermerks. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen und dem entsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussforderung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Abschlussprüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob diese Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnIG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnIG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen u.a. den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die vom Treuhänder verwalteten Kapitalkonten umfassen, der KiriFonds II Deutschland GmbH & Co. KG zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnIG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Düsseldorf, den 29. Juni 2021 ADKL AG Tobias Polka, Wirtschaftsprüfer Klaus Verstegen, Wirtschaftsprüfer Eine Verwendung des obigen Bestätigungsvermerks außerhalb dieses Prüfungsberichts bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Bei Veröffentlichungen oder Weitergabe des Jahresabschlusses und/oder des Lageberichts in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) bedarf es zuvor unserer erneuten Stellungnahme, sofern hierbei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird; auf § 328 HGB wird verwiesen. Dieser Bestätigungsvermerk ist nur mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur gültig. |
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