Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KGHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Der Jahresbericht wurde am 13.07.2021 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt. Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020GRUNDLAGEN DES UNTERNEHMENS Die Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, (auch kurz: „Solar VII KG“) wurde am 21. Mai 2012 gegründet. Komplementärin ist die Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH. Gegenstand der Solar VII KG ist, mittelbar über eine Projektgesellschaft das Halten und Verwalten von Anteilen an einer Personenhandelsgesellschaft, deren Hauptgeschäftstätigkeit im Erwerb, der Entwicklung und dem Betrieb von Photovoltaik-Anlagen besteht sowie die Verwaltung, Vermarktung und Veräußerung der durch die PV-Anlagen erzeugten elektrischen Energie. Zu diesem Zweck wurde am 1. Juni 2012 die Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG (auch kurz: Projekt KG“), Hamburg, erworben, die wiederum am 29. Juni 2012 die französische Betreibergesellschaft Centrale Photovoltaique de Crucey 3 SAS erwarb. WIRTSCHAFTSBERICHT Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die laufenden Gesellschaftskosten wurden beglichen. An die Kommanditisten der Solar VII KG wurde im Jahr 2020 keine Auszahlung vorgenommen. Erwartungsgemäß beläuft sich der Jahresfehlbetrag auf EUR 128.421,57 (Vorjahr: Jahresfehlbetrag EUR 135.372,53). Das Eigenkapital beträgt zum 31.12.2020 EUR 10.004.268,61 (Vorjahr: EUR 10.132.690,18). Die Fondsgesellschaft investiert über die Projekt KG in eine 24 MWp-Photovoltaikanlage, die aus zwei Teilanlagen mit je 12 MWp, genannt Crucey 3.1. und Crucey 3.2., besteht. Die Anlagen wurden wie geplant am 25. Mai 2012 an das Stromnetz angeschlossen und erhalten den garantierten Einspeisetarif aus dem Jahr 2010, der mit 35,17 Eurocent pro kWh vergütet wird. 20% des Tarifes wird jährlich an die Entwicklung zweier Indizes (Lohnkostenentwicklung und Preisentwicklung im französischen Industriesektor) angepasst. Der Einspeisetarif wurde ab Juni 2020 von 35,798 Eurocent pro kWh auf 35,905 Eurocent pro kWh erhöht. Auf technischer Ebene wurden die üblichen Wartungen und Inspektionen ohne Beanstandungen im Geschäftsjahr 2020 durchgeführt. Im Jahr 2020 wurden durch die Anlagen rd. 22.792 MWh (Megawattstunden) Strom produziert. Hiermit beträgt die Prognoseerreichung 85,5% der geplanten Strommenge von 26.661 MWh. Daraus resultiert in 2020 ein Umsatz auf Ebene der französischen Betreibergesellschaft in Höhe von EUR 8.168.913 (Vorjahr: EUR 9.194.801). Die Sonneneinstrahlung lag hierbei um 4,70% über den der Prognose zugrunde gelegten Gutachterwerten. Die seit Inbetriebnahme der Solaranlage kumulierte Prognoseerreichung beträgt per Ende 2020 rd. 93,73%. Der in 2020 gegenüber der Prognose entstandene Minderertrag wird im Wesentlichen mit Ertragsausfällen aufgrund von Störungen im Stromnetz sowie durch technische Störungen der PV-Anlage begründet, welche mittlerweile jedoch behoben wurden. Die dafür notwendigen Reparaturen haben auf Ebene der Betreibergesellschaft zu höheren Reparaturaufwendungen und Ertragsverlusten geführt, welche von der Geschäftsführung bei der Versicherung zur Kompensation eingefordert und teilweise bereits erstattet wurden. Die Bilanzsumme der Solar VII KG reduzierte sich insgesamt von EUR 10.217.661,84 im Vorjahr, auf EUR 10.058.838,74 zum Bilanzstichtag. Dieses ist im Wesentlichen auf die Verringerung des Bankguthabens aufgrund der Bezahlung der laufenden Verwaltungskosten zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote stieg von 99,17% im Vorjahr auf 99,46% zum Bilanzstichtag. Die Gesellschaft war im Geschäftsjahr zu jederzeit in der Lage, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. VERGÜTUNG NACH § 24 VermAnlG Die im Jahr 2020 gezahlten Vergütungen gem. § 24 VermAnlG setzten sich wie folgt zusammen:
PROGNOSEBERICHT Eine Änderung des Unternehmensgegenstandes ist nicht geplant. Insgesamt wird erwartet, dass sich die Gesellschaft gemäß den gegenwärtigen Planungen entwickeln wird. Für das Jahr 2021 erwarten wir ein Jahresergebnis in Höhe von ca. EUR -136.000,00. Ob eine Auszahlung an die Anleger im Jahr 2021 erfolgen wird, ist derzeit noch nicht absehbar. Auf Grund von Schäden an den Leistungsschaltern und der vom französischen Staat angekündigten Einspeisevergütungsreduzierung verweigerte die Bank eine Auszahlung. Sobald sich der Zustand ändert, wird die Geschäftsführung dies den Anlegern mitteilen und eine Auszahlung in Betracht ziehen. RISIKO- UND CHANCENBERICHT Im Wesentlichen hängt der wirtschaftliche Erfolg der Fondsgesellschaft von der wirtschaftlichen Entwicklung der Centrale Photovoltaique de Crucey 3 SNC bzw. von der Leistungsfähigkeit des Solarparks ab. Die wesentlichen Einflussfaktoren sind hierbei die Sonneneinstrahlung sowie die technische Performance der Anlagen. Es besteht das Risiko, dass eine technische Störung der Anlage nicht durch die Versicherung oder durch Herstellergarantie abgedeckt wird (Ertragsausfall und Reparaturkosten). Hieraus könnten die Anforderungen der Bankenfinanzierung nicht mehr erfüllt werden und zu einer Sicherheitenverwertung führen. Die Betreibergesellschaft begegnet diesem Risiko, indem laufende Wartungen, Instandhaltungen und Leistungsmessungen vorgenommen werden. Bei einer gegenüber der Prognose höheren Sonneneinstrahlung können Mehrerlöse erzielt werden, die zu einer höheren Rendite für die Anleger führen. Die französische Regierung verkündete im vergangenen Jahr 2020 ihre Absicht, die bestehende gesetzliche Regelung zur Einspeisevergütung rückwirkend zu ändern und die Tarife zu kürzen. Der entsprechende Änderungsantrag zum Haushaltsgesetz 2021 wurde von der Nationalversammlung kurz vor Weihnachten 2020 verabschiedet. Diese Änderung betrifft alle Betreibergesellschaften, die Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 250 kWp besitzen und ihre Einspeisevergütungsverträge zwischen 2006 und 2010 abgeschlossenen haben – somit auch die Betreibergesellschaft der Fondsstruktur. Die Umsetzung der Gesetzesänderung in eine Verordnung – und damit die Konkretisierung der genauen Ausgestaltung -wird für Ende des zweiten bzw. Anfang des dritten Quartals 2021 erwartet. Das zuständige Wirtschafts- und Finanzministerium will nach Vorlage der Verordnung mit jedem Betreiber direkt in Gespräche treten. Da das Ausmaß der Tarifreduzierung erst mit der Verordnung bekannt gegeben wird, ist die Auswirkung auf die Betreibergesellschaft und somit auf die gesamte Fondsstruktur zurzeit nicht verlässlich abschätzbar.
Hamburg, den 20.05.2021 Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH gez. Thomas Preuß, Geschäftsführer gez. Karsten Nebe, Geschäftsführer Bilanz zum 31. Dezember 2020AKTIVSEITE
PASSIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020Aquila Solar INVEST VII GmbH & Co. KGHamburgANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Allgemeine Angaben zum Inhalt und zur Gliederung des Jahresabschlusses Bei der Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG handelt es sich um eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB i.V.m. § 267a Abs. 3 Nr. 3 HGB, für die die Vorschriften der §§ 264 bis 329 HGB gelten. Die Gesellschaft ist unter der Firma Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, mit Sitz in Hamburg, unter der Registernummer HRA 114783, beim Amtsgericht Hamburg eingetragen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bei der Erstellung des Anhangs wurden, den handelsrechtlichen Vorschriften entsprechend, die größenabhängigen Erleichterungen teilweise in Anspruch genommen. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bewertung erfolgte unter dem Aspekt der Fortführung des Unternehmens (Going-Concern-Prinzip). Der Jahresabschluss enthält alle bilanzierungspflichtigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten. Aufwendungen und Erträge wurden periodengerecht abgegrenzt. Posten der Aktivseite wurden nicht mit Posten der Passivseite, Erträge nicht mit Aufwendungen saldiert. Die Vermögensgegenstände wurden einzeln bewertet. Vermögensgegenstände des Finanzanlagevermögens sind zu Anschaffungskosten unter Anwendung des gemilderten Niederstwertprinzips, Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens zu Nennbeträgen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bilanziert. Die Kapitalanteile der Gesellschafter wurden zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und Wagnisse, sie wurden entsprechend § 249 HGB in Verbindung mit § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Verbindlichkeiten werden grundsätzlich mit den voraussichtlichen Erfüllungsbeträgen passiviert. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ SOWIE DER GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Finanzanlagen In den Anteilen an verbundene Unternehmen ist die Beteiligung an der Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG, Hamburg, ausgewiesen. Die Anteile werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, hält 100 % des Kommanditkapitals der SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG, Hamburg, in Höhe von EUR 9.588.189,97. Das Ergebnis der Aquila SolarINVEST VII Projekt GmbH & Co. KG betrug zum 31.12.2020 EUR -114.417,33 (Vorjahr EUR -175.316,94). Kapitalanteile Gründungskommanditistin der Gesellschaft ist die Aquila Capital Management GmbH, Hamburg, mit einem Kommanditkapital von EUR 1.000,00. Darüber hinaus sind weitere Anleger mit insgesamt EUR 25.347.000,00 beteiligt. Diese Anteile werden durch die Treuhänderin, die Caveras Treuhand GmbH, Hamburg, gehalten. Das auf die Kommanditeinlage zu zahlendem Agio in Höhe von 5 % (EUR 1.267.400,00) wurde auf die jeweiligen Rücklagenkonten gebucht. Der auf den Kommanditisten entfallende Verlustanteil wurde entsprechend der gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf das jeweilige Verlustvortragskonto gebucht. Rückstellungen Als sonstige Rückstellungen sind Kosten für die Erstellung der Steuererklärungen 2019 und 2020 in Höhe von EUR 9.520,00 sowie für die Jahresabschlussprüfung des abgelaufenen Geschäftsjahres in Höhe von EUR 11.193,44 EUR ausgewiesen. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten gegenüber dem persönlich haftenden Gesellschafterin aus Haftungsvergütung und aus Geschäftsführungsleistungen ausgewiesen. Sämtliche ausgewiesene Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Gewinn- und Verlustrechnung In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von EUR 282,19 enthalten. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind im Wesentlichen die Geschäftsführervergütung in Höhe von EUR 89.097,63 und die Haftungsvergütung, in Höhe von EUR 2.929,14 für die Aquila Capital Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, enthalten. Weiterhin sind sonstige Fondsverwaltungskosten in Höhe von EUR 35.054,11 enthalten. In den Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind gezahlte Negativzinsen auf das Bankguthaben erfasst. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen, die aus langfristig, bis zum Ende der Fondslaufzeit, abgeschlossenen Dauerschuldverhältnissen resultieren. Die jährlichen Verpflichtungen betragen zum Stichtag in EUR:
* für das Jahr 2020 wurde für den Zeitraum 01.01.-30.06. 19% Ust und für den Zeitraum 01.07.-31.12. 16% Ust berechnet NACHTRAGSBERICHT Die Stromproduktion lag bis März 2021 mit 4.592 MWh um rd. 9,85% über den Erwartungen, was im Wesentlichen auf einer höheren als geplanten Sonneneinstrahlung zurückzuführen war. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Angaben zu Arbeitnehmern Im Geschäftsjahr wurden keine Arbeitnehmer beschäftigt. Angaben über die Mitglieder der Unternehmensorgane Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs erfolgte die Geschäftsführung durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH, Hamburg, deren gezeichnetes Kapital EUR 25.000,00 beträgt. Die Geschäftsführer sind Thomas Preuß, Manager im Bereich Product Structuring der Aquila Capital Investmentgesellschaft mbH und Herr Karsten Nebe, Head Project Controlling Real Estate der Aquila Management GmbH. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Hamburg, den 20.05.2021 Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH gez. Thomas Preuß, Geschäftsführer gez. Karsten Nebe, Geschäftsführer Entwicklung des Anlagevermögens für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Bilanzeid zum Jahresbericht 2020Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Valentinskamp 70, 20355 HamburgWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Investmentkommanditgesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich des Geschäftsergebnisses und die Lage der Investmentkommanditgesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird.
Hamburg, den 21.05.2021 Aquila Capital Real Assets Verwaltungsgesellschaft mbH Thomas Preuß, Geschäftsführung Karsten Nebe, Geschäftsführung Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg: VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 25 VermAnlG i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung des VermAnlG in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 VermAnlG i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN Prüfungsurteil Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, die auch die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten umfassen, der Aquila SolarINVEST VII GmbH & Co. KG, Hamburg, zum 31. Dezember 2020 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Für die von Treuhändern verwalteten Kapitalkonten beschränkt sich die Verantwortung der gesetzlichen Vertreter auf die Zuweisung der Gewinne, Verluste, Einlagen und Entnahmen zu dem Kapitalkonto des Treuhänders sowie auf die Einholung von Informationen zur Entwicklung der Kapitalkonten der von ihm treuhänderisch gehaltenen Anteile. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 25 Abs. 3 VermAnlG unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Hamburg, den 31. Mai 2021 Rödl & Partner GmbH Schöne, Wirtschaftsprüfer Symens, Wirtschaftsprüfer |
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