Die BaFin hat gegen ein Kreditinstitut i. S. d. § 1 Abs. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) mit Bescheid vom 07.06.2021 auf Grundlage des § 56 Abs. 5 Nr. 17 KWG ein Bußgeld in Höhe von 15.000,- EUR festgesetzt.
Warum benennt man hier nicht den „Täter“, wie man das in anderen Fällen auch ganz klar tut? Bei vielen Meldungen handelt es sich sogar, nach presserechtlichen Maßstäben, um eine Verdachtsberichterstattung. Hier wird eine Bank, die sich nachweislich unkorrekt Verhalten hat, geschützt. Warum fragt sich da der Leser doch mit Recht? Ist die BaFin die Schutzpatronin der Banken?
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