Fristgerecht widerrufen und trotzdem zur Kasse gebeten. Kunden der EliteMedianet GmbH, Betreiberin der beiden Partnervermittlungen ElitePartner und AcademicPartner, berichten uns, dass sie ihren Vertrag fristgerecht widerrufen haben, und dann ein Schreiben erhielten, in dem Beträge über mehrere tausend Euro aufgelistet sind.
Im Folgenden fordert ElitePartner dann von einem Kunden, der einen Zweijahresvertrag abgeschlossen hat, einen Betrag, der bis zu drei Viertel eines Zweijahresbeitrags ausmachen kann, den der Kunde zahlen müsste, wenn er nicht widerrufen hätte. Eine verständliche Erklärung erhält der Kunde nicht. Wer bei ElitePartner nach wenigen Tagen von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht, riskiert also unter Umständen, Beträge zahlen zu sollen, die dem Preis einer mehrmonatigen Mitgliedschaft entsprechen.
Aushöhlung des Widerrufsrechts
Die Höhe der geforderten Zahlungen, die ElitePartner als Wertersatz verlangt, entbehrt nach unserer Auffassung der rechtlichen Grundlage. Das Widerrufsrecht hat für Verbraucher so praktisch keinen Nutzen mehr. Da die EliteMedianet GmbH sich nicht bereit erklärt hatte, nach unserer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abzugeben, haben wir Klage beim Landgericht Hamburg eingereicht. Mit Erfolg.
Landgericht Hamburg verurteilt ElitePartner
Dem Gericht hatten wir das Beispiel des Herrn W. vorgelegt, der seine Zweijahres-Mitgliedschaft fristgerecht widerrief, dem daraufhin von ElitePartner per E-Mail unter anderem mitgeteilt wurde:
„Aufgrund dessen berechnen wir Ihnen folgenden Wertersatz:
Pro gelesener Nachricht: 35 Nachrichten á 35 Euro = 1.225 Euro
Pro gesendeter Nachricht: 110 Nachrichten á 15 Euro = 1650 Euro
Detailliertes Persönlichkeitsprofil: 59 Euro
Ratgeber zur Online-Partnersuche: 15 Euro
Premium Profil-Check: 30 Euro
Bereits von Ihnen bezahlt: 0 Euro
Wir erhalten: 224,10 Euro“
Mit Urteil vom 4. November 2014 (Az. 312 0 359/123) stellt das Landgericht Hamburg fest, dass derartige E-Mails irreführend sind. Durch eine solche Mail werde dem Verbraucher der Eindruck vermittelt, dass dem Unternehmen eigentlich ein Wertersatzanspruch in Höhe von 2.979 Euro zustehe, hiervon aber nur ein geringer Teil geltend gemacht werde. Diese vermeintlich großzügige Kulanz des Unternehmens könne dazu führen, dass der Verbraucher lieber anstandslos den geforderten Betrag zahlt als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, da er befürchten müsse, dass das Unternehmen dann den gesamten Betrag verlange.
Zudem stellt das Gericht fest, dass die Wertangaben in der Aufstellung unverhältnismäßig sind und nicht im Einklang mit dem vereinbarten Entgelt stehen. Da der Kunde für eine 24-monatige Mitgliedschaft knapp 300 Euro zahlen muss, bedeutet die Wertersatzkalkulation, dass der Verbraucher über einen Zeitraum von zwei Jahren nur je vier Nachrichten liest und schreibt. Wörtlich führt das Gericht aus: „Die eigene Preiskalkulation der Beklagten zeigt mithin, dass sie ihrer Preisliste Mondpreise zugrunde gelegt hat, die zu solch grotesk anmutenden Wertersatzforderungen führen können, wie sie in dem Schreiben (Anm. E-Mail an Verbraucher W.) vorgenommen werden, in welchem für 12 Tage Nutzung ein Betrag errechnet wird, der ungefähr dem vertraglich vorgesehenen Entgelt für eine zwanzigjährige Mitgliedschaft entspricht.“
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ElitePartner ist Wiederholungstäter
Schon früher ist ElitePartner negativ in Sachen Widerrufsrecht aufgefallen und kassierte von ehemaligen Kunden 99 Euro für eine „Persönlichkeitsanalyse”. Nachdem dem Unternehmen dieses Geschäftsgebaren auf unsere Klage hin gerichtlich untersagt wurde, brachte die Partnervermittlungsfirma danach die geschilderte Wertersatz-Masche ins Spiel, die den Verbrauchern ihr Widerrufsrecht madig macht.
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Stand vom Freitag, 12. Dezember 2014
Quell VZ /HH
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