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Wiedermal der Routenplaner

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Per E-Mail erhalten Verbraucher die Nachricht, sie hätten sich auf einer Routenplaner-Website zur Zahlung verpflichtet. Die unseriösen Anbieter sind im Internet unter verschiedenen URLs wie www.maps-routenplaner.com oder www.maps-routenplaner.net, www.maps-routenplaner.online, aber auch www.routenprofi.net unterwegs. Und ihre Vorgehensweise wird immer dreister. Jetzt drohen sie sogar mit dem „Inkasso Außendienst Team“.

Erst registrieren, dann zahlen – an das „Inkasso Außendienst Team“?

Zunächst war der Bestell-Button noch mit „kostenpflichtig bestellen“ beschriftet. Aktuell heißt es dort nur „registrieren“. Was das eigentlich bedeutet, wird nirgends erklärt. Von den Nutzungsbedingungen fehlt jede Spur. Doch sobald man sich „registriert“ hat, kommt prompt per E-Mail eine Zahlungsaufforderung über 500 Euro für ein Zwei-Jahres-Abo. Gezahlt werden soll mit Amazon-Gutscheinen, denn dabei handele es sich um ein sicheres Online-Bezahlsystem, mit dem keine Bankdaten weitergegeben werden müssen.

Der Schreck angesichts der Summe ist natürlich groß – insbesondere, da im Fall des Widerrufs auch sofort eine Drohkulisse mit negativem Schufa-Eintrag, Kosten im oberen dreistelligen Bereich, Lohn- und Kontenpfändung, Zwangsvollstreckung und so weiter aufgebaut wird.

Neuerdings wird sogar damit gedroht, dass an einem der kommenden Tage das „Inkasso Außendienst Team“ zu Besuch nach Hause kommt, „um Ihre Wertgegenstände zu pfänden“. Die Wahrscheinlichkeit, dass tatsächlich jemand bei Ihnen vorbeischaut, geht gegen null. Trotzdem werden manche Menschen unsicher und bekommen Angst. Das geht eindeutig zu weit!

Wir meinen: Solche Drohbriefe sind bereits strafrechtlich relevant, und sollten bei der Polizei angezeigt werden. Unsere rechtliche Einordnung der Drohkulisse – alles Quatsch! Daher bleibt es dabei:

Zahlen Sie nicht!

Lassen Sie sich keine Angst einjagen, Ihr Blutdruck kann sich direkt wieder senken, denn:

Diese Forderung hat weder Hand noch Fuß – weder wurde durch die Eingabe Ihrer E-Mail-Adresse ein Vertrag geschlossen, noch erfüllt die Seite in irgendeiner Weise die gesetzlichen Anforderungen der Buttonlösung, die seit 2012 strenge Regeln bei der Aufklärungspflicht zu kostenpflichtigen Bestellungen im Internet vorsieht.

Die im Impressum genannten Unternehmen sind im zentralen deutschen Handelsregister nicht aufgeführt und aus den jeweiligen Adressen gehen keine ladungsfähigen Anschriften hervor. Ein gerichtliches Vorgehen gegen die Betreiber der Seiten ist somit nicht möglich.

Eine Strafanzeige gegen den Anbieter könnte trotzdem nützlich sein, damit nicht zahlreiche Nachahmer mangels zu befürchtenden Sanktionen mit derselben Methode die Verbraucher schädigen.

In so einem krassen Fall der Missachtung aller Gesetze müssen Sie dem Anbieter gegenüber gar nicht reagieren, denn ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Anbieter ist schlichtweg nicht zustande gekommen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen, auch wenn die Drohungen wieder einmal schlimm klingen.

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