BKA-Kräfte durchsuchen seit heute Morgen im Auftrag des Bundesanwaltschaft mit Unterstützung von Polizeikräften aus NI, HE, SH sowie der BPol (GSG9) die Wohn-& Geschäftsräume von 4 nicht tatverdächtigen Personen in Osnabrück, Kassel sowie im Kreis Pinneberg.
Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen besteht gegen die vier von den heutigen Maßnahmen betroffenen Personen kein Anfangsverdacht für eine Beteiligung an dem Anschlagsgeschehen. Es sollen jedoch Verbindungen zu dem mutmaßlichen Attentäter bestanden haben.
Die entsprechenden Durchsuchungsbeschlüsse wurden am 5. November 2020 beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs auf Grundlage von Erkenntnissen erwirkt, die von der österreichischen Justiz an die deutschen Strafverfolgungsbehörden übermittelt worden waren.
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