Nach dem Terroranschlag in Wien ist über acht Festgenommene U-Haft verhängt worden. Die Männer werden verdächtigt, einen Tatbeitrag zum Wiener Anschlag oder selbst das Verbrechen der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung beziehungsweise an einer kriminellen Organisation begangen zu haben.
Die Untersuchungshaft ist bis zum 21. November rechtswirksam. U-Haft-Gründe sind Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und auch Tatbegehungsgefahr.
Von den insgesamt 16 in Zusammenhang mit dem Anschlag festgenommenen Männern wurden unterdessen sechs wieder enthaftet. Bei ihnen habe sich der Verdacht nicht erhärtet, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft..
Die Verdächtigen können gegen die Untersuchungshaft binnen 14 Tagen Beschwerde einbringen, darüber wird das Oberlandesgericht Wien entscheiden.
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