Im aufsehenerregenden Prozess gegen den Ex-Banker Rudolf Elmer ist zwar ein (mildes) Urteil gefallen. Der Prozess ist aber noch nicht zu Ende.Milde Strafe für Rudolf Elmer: Das Bezirksgericht Zürich spricht den Ex-Banker von Julius Bär schuldig wegen Drohung, mehrfachter versuchter Nötigung und mehrfacher Verletzung des Bankgeheimnisses. Es verhängt eine Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 30 Franken. Die Bewährungszeit beträgt zwei Jahre. Elmer muss zudem zu drei Vierteln die Gerichtskosten in Höhe von 5000 Franken tragen. Freisprüche gab es hingegen beim Vorwurf der Bombendrohung und bei zwei Droh-Emails, bei denen Elmers Schuld nicht zweifelsfrei hatte bewiesen werden können. Für den Richter war klar, dass Elmer nicht aus ethischen Bedenken zum Whistleblower geworden und gegen seinen Arbeitgeber vorgegangen war, sondern aus persönlichen Rachegefühlen.
«Sie, Herr Elmer, waren jahrelang Bestandteil der Bankenwelt und haben davon profitiert», sagte der Richter. Elmer habe so gehandelt, weil er nicht befördert worden sei und mit seinen Vorgesetzten Unstimmigkeiten gehabt habe.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft hatte eine Gefängnisstrafe von acht Monaten ohne Bewährung gefordert. Eine Überraschung, hatte die Anklage zuerst noch acht Monate Gefängnis auf Bewährung gefordert.
Doch Elmer hatte vor zwei Tagen Wikileaks-Chef Julian Assange medienwirksam erneut Bankkundendaten übergeben – für die Staatsanwaltschaft ein Indiz, dass Elmer auch jetzt noch «keine Lehren gezogen» habe. Sie verschärfte deswegen während des heutigen Prozesses die Strafforderung auf acht Monate ohne Bewährung.
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