Die BaFin hat am 18. Mai 2017 gegen die Wild Bunch AG Zwangsgelder in Höhe von 140.000 Euro festgesetzt.
Wie die BaFin bereits mitteilte, hatte die Wild Bunch AG gegen §§ 37v Absatz 1 Satz 2 und 3 sowie 37w Absatz 1 des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) verstoßen. Rechtsgrundlage für die Maßnahme sind § 17 des Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetzes (FinDAG) sowie § 6 Absatz 1, § 7 Absatz 1, § 11 Absatz 1 und § 14 des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (VwVG). Die Bekanntmachung erfolgt aufgrund von § 40c WpHG.
Der Bescheid ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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