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Will dort ein Rechtsanwalt „billig“an Anlegeradressen kommen um sich Mandate zu beschaffen?

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Solch ein Verdacht liegt immer dann nahe, wenn ein Gesellschafter eines Fonds versucht über einen Rechtsanwalt an die Daten seiner Mitgesellschafter zu kommen. Ob das dem Datenschutz immer Genüge tut, nun denn?

Zitat aus einem Anlegeranschreiben: mit diesem Schreiben möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr Mittreugeber, Herr Andreas M-., über den von ihm mandatierten Rechtsanwalt Dr. Walter, Düsseldorf, an die Fondsgesellschaft sowie an uns als Fondsverwaltung herangetreten ist und eine Übersendung einer Liste mit den Namen und Anschriften aller Mitgesellschafter und Treugeber gefordert hat. Dieser beruft sich bei seiner Forderung auf die aktuelle BGH-Rechtsprechung und zwei Urteile des Oberlandesgerichts München.

Zum Schutz Ihrer persönlichen Daten, deren vertrauliche Behandlung für uns oberste Priorität hat, haben wir zunächst die aktuelle Rechtsprechung durch eine Anwaltskanzlei prüfen lassen. Die Rechtsanwaltskanzlei kommt zu dem Schluss, dass im Falle Ihrer Fondsgesellschaft, Ihre Geschäftsführungund ggf. auch andere Mitgesellschafter auf Basis der jüngsten Rechtsprechung verpflichtet seien, dem Auskunftsersuchen eines oder mehrerer Anleger bezüglich persönlicher Daten seiner Mitgesellschafter nachzukommen. Hierbei sei es unerheblich, ob die Anleger unmittelbar als Kommanditisten oder mittelbar als Treugeber an der Beteiligungsgesellschaft beteiligt seien. Ein etwaiger Widerspruch desbetroffenen Anlegers sei unbeachtlich. Auch ein möglicher Datenmissbrauch könne demAuskunftsbegehren nicht entgegengehalten werden, es sei denn, dass hierfür konkrete Anhaltspunkte ersichtlich seien.

Vor diesem Hintergrund und zur Vermeidung von voraussichtlich erfolglosen gerichtlichen Auseinandersetzungen wird die Geschäftsführung künftigen Auskunftsbegehren im Rahmen der sich durch diese neue Rechtsprechung ergebenden Grenzen nachkommen.

Der Empfänger Ihrer Daten ist verpflichtet, diese nicht rechtsmissbräuchlich zu verwenden. Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft wird den Auskunftssuchenden darauf hinweisen, dass die Nutzung und die Verarbeitung der Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu erfolgen hat und die Datenübermittlung an den Empfänger ausschließlich auf gesellschafts- und treuhandvertragliche Zwecke beschränkt ist, insbesondere die Daten nicht an fremde Dritte weitergegeben werden dürfen.

Die tatsächliche ordnungsgemäße Verwendung Ihrer Daten und die Einhaltung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen durch den jeweiligen Empfänger liegen jedoch nicht in unserem Einflussbereich, so dass wir auch einen etwaigen Missbrauch nicht ausschließen können.

Im Rahmen unserer regulären Anlegerkommunikation werden wir Sie zukünftig über etwaige weitere Herausgaben von Daten an Auskunft begehrende Mitanleger informieren. Wir bedauern die mit der Herausgabe Ihrer Daten verbundenen ggf. entstehenden Unannehmlichkeiten.

Zitat Ende

DCM VorsorgePortfolio 2

Gehen Sie mit den Daten korrekt um Herr Rechtsanwalt Dr. Walter aus Düsseldorf?

4 Kommentare

  • Kann vollsten die vorherigen Kommentare bestätigen. Schnelles Geld will das Anwaltsbüro mit Vordruckschreiben verdienen. Ganz üble Nummer! Der Anwalt reagiert nach einer bestimmten Zeit auf keine Anfragen mehr. Am Anfang wird alles schön gemacht. Mündliche Vereinbarungen werden vergessen oder nicht eingehalten. In meinem Fall wurde zwar ein Vergleich mit der Bank ausgehandelt (allerdings ist mir bis heute nicht klar, wie der Anwalt Hr. H. das geschafft hat…?), aber die Summe ist nicht Nennenswert. Ich habe eine Ersparnis von ca. 35,00 Euro pro Monat erzielt macht im Summe für 8 Jahre 3350 Euro. Der Anwaltskostenhonorar betrug gegenüber der Rechtsschutzversicherung ca. 6000 Euro. Nachdem meine Versicherung nicht zahlen wollte, sollte ich zahlen. Der mir gestellte Anwaltskostenhonorar betrug ca. 3600. Der Beschluss OLG Stuttgart 29.04.2015 6 U 141/14 (soll die Darlehenssumme regeln) interessiert den Anwalt von Dr. Walter nicht. Also gut überlegen wenn man den Prozess starten will. Kann auch in die Hose gehen, wenn z. B. die Bank es nicht akzeptiert und man hat einen schwachen Anwalt zur Seite. Sucht lieber einen besseren zuverlässigen Anwalt, der auch mal über den Tellerrand hinaus schaut.

  • Achtung ! Abzocker ! Diese Kanzlei will nur eins… Schnelles leichtes Geld.
    Einfach nur ärgerlich das ich mich auf diese Kanzlei eingelassen habe.

  • Leider kann ich auch nur warnen vor dieser Kanzlei. Sorgfältige Arbeit sieht anders aus. Zusätzlich zu den verlorenen Prozessen kommen nun auch noch erhebliche Prozesskosten und Honorarforderungen dazu. Wäre ich gleich in die Privatinsolvenz, wären mir 6 lange Prozess- und Leidensjahre erspart geblieben. Rückfragen werden nicht mehr beantwortet.

  • Diese Kanzlei hat mich „über den Tisch gezogen“, das ist natürlich rein subjektiv.
    Aber wenn mein Anwalt einen Vergleich aushandelt bei dem ich kräftig draufzahle, d. h. die Honrare übersteigen die Vergleichsumme um ca. 30-35% dann ist das für mich schoin grenzwertig.
    Auf Rückfragen reagiert die Kanzlei nicht mehr. weder auf tel. noch auf schriftliche Anfragen.
    Wolfgang Franke

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