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Will ein Anrufer ihre „Zählernummer“- dann legen Sie den Hörer sofort auf!

geralt / Pixabay
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Datenerfassungstrick der blödesten Art

Möglicherweise will man Ihnen nur einen teuren Stromvertrag unterjubeln. Geht nicht, denken Sie, ohne schriftliche Vollmacht von Ihnen? Weit gefehlt, dass geht in dieser Branche. Das geht, weil Stromfirmen Verträge fremder Kunden bei deren Anbietern kündigen können, ohne eine Voll­macht vorlegen zu müssen.

Es scheint derzeit eine neue Masche im Bereich der „Verbraucherabzocke“ zu sein, mögliche Kunden mit dem Versprechen anzurufen, „man sei 10% billiger im Stromtarif“. Manchmal aber auch geben sich die vermeintlichen Anrufer am Telefon als „Beauftragter des eigenen Energieversorgers aus“, um so an die Daten des Zählers zu kommen.

War der Täter erfolgreich, dann flattert Ihnen nach einigen Tagen ein neuer Stromvertrag ins Haus, an dessen Abschluss Sie sich gar nicht erinnern können. Hier steht Ihnen natürlich ein Widerrufsrecht zu. Das sollten Sie dann bitte auch umgehend bei solchen „untergeschobenen Verträgen“ nutzen.

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