Man könnte auf diesen Gedanken kommen, wenn man das mit der Rückforderung von Provisionen von Vermittlern liest. Es ist klar, dass Sebastian Laboga an der „Verlängerung“ des Insolvenzverfahrens der BWF Stiftung großes Interesse hat, denn jedes Jahr der Insolvenzverwaltung bringt ihm und der Kanzlei Kübler Law natürlich erhebliche Einnahmen, und Geld, d.h. Insolvenzmasse, ist ja genug da.
Diese Klagen werden das Insolvenzverfahren dann möglicherweise um zwei Jahre und mehr verlängern. Zwei Jahre bei Gebühren „Kasse machen“ und dann möglicherweise noch die Insolvenzmasse schädigen, wenn die Verfahren verloren gehen. Nun, es ist ja nicht das Geld von Herrn Laboga.
Freuen wird sich aber nicht nur Sebastian Laboga über weiter sprudelnde Einnahmen, sondern möglicherweise auch eine von der Kanzlei Kübler Law, Sebastian Laboga, beauftragte Anwaltskanzlei, die die Verfahren gegen die Vermittler führen könnte/ soll.
Wir haben in einem weiteren Artikel zu diesem Thema deutlich aufgezeigt, warum wir der Klage von Sebastian Laboga gegen die Vermittler keine Chance geben. Aber selbst wenn Laboga die gleiche Einschätzung hätte wie wir, würde immer noch die Möglichkeit des weiterhin „Kasse machen“, nicht zu klagen, entgegenstehen. Klar, für was man sich dann entscheidet.
Diese Klage, sehr geehrter Herr Laboga, hätten Sie schon vor zwei Jahren führen können, auch das wissen sie sicherlich genau. Warum also jetzt?
Man muss sich sicherlich einmal die Frage stellen, wer eigentlich die Insolvenzverwalter darauf kontrolliert, dass sie mit der Insolvenzmasse vernünftig und kostensparend umgehen? Tatsächlich vermutlich keiner, die können machen, was sie wollen, wenn man denen nicht auf die Füße tritt.
Hier brauchen die Anleger einen größeren Einfluss. Ganz weg muss das mit der Verschwiegenheitspflicht des Gläubigerausschusses. Die Anleger müssen von den Vertretern im Gläubigerausschuss erfahren, was da alles in dem Unternehmen passiert ist, welches sich in Insolvenz befindet.
Das deutsche Rechtssystem gehört hier reformiert. Es kann nicht sein, dass nach einer Gläubigerversammlung der Insolvenzverwalter dann unkontrolliert nur das herausgibt, was ihm genehm ist, und was er herausgeben will an Informationen.
So kann jeder Insolvenzverwalter letztlich eigene Fehler vertuschen, und das bekommt nicht einmal Jemand von den geschädigten Anlegern mit.
Danke deutsches Rechtssystem!
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